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Politics · taz · · 2h

Wegen drohender AfD-Blockade: Innenminister ändern Beschlussfähigkeit

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dpa/rtr/taz | Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Wie aus dem Kreis der Innenministerinnen und Innenminister zu erfahren war, wurde diese Entscheidung bereits vor einigen Tagen per Umlaufbeschluss getroffen. Demnach gilt ab sofort als beschlossen, was in dem Gremium eine Mehrheit von mindestens 13 der 16 Stimmen erhält.

Die Frage, ob dieses Prinzip mit Blick auf einen möglichen AfD-Innenminister beibehalten werden sollte oder nicht, war in der IMK schon länger diskutiert worden. Die IMK hat keine Geschäftsordnung. Vielmehr beruht das Prinzip der Einstimmigkeit, das die Möglichkeit eines Beschlusses auch bei Enthaltungen vorsieht, auf langjähriger Praxis.

Die Innenministerkonferenz ist die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Bundesländer, in der diese ihre Politik koordinieren und gemeinsame Beschlüsse fassen. Der Bundesinnenminister nimmt an ihren Treffen als ständiger Gast mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teil und bringt die Interessen des Bundes in die Beratungen ein. Das Spitzenpersonal der Sicherheitsbehörden des Bundes trägt bei den regulären Sitzungen, die zweimal pro Jahr stattfinden, zur aktuellen Lage vor.

Das Einstimmigkeitsprinzip sollte ‌dazu zwingen, bei kontroversen Themen aufeinander zuzugehen und Kompromisse zu finden, statt auf Maximalpositionen zu beharren. Um ein Mitglied nicht in die Zwangslage eines Nein zu ⁠bringen, gibt es die Möglichkeit, Vorbehalte per Protokollerklärung festzuhalten (statt förmlich dagegen zu stimmen) – eine Art Ventil, das Einstimmigkeit in der Praxis erleichtert.

Kompromissfähigkeit ist nicht gerade die Stärke der fundamentaloppositionellen AfD, wie die Rechtsextremen immer wieder durch Blockaden von demokratischen Institutionen unter Beweis stellen. Die obligatorische AfD-Opferrolle folgte auf dem Fuße. Stefan Möller, AfD-Bundestagsabgeordneter und enger Vertrauter des Rechtsextremisten Björn Höcke, sagte: „Das Abrücken vom Einstimmigkeitsprinzip verdeutlicht die immer offener zu Tage tretende Bereitschaft, nach Wahlniederlagen einfach die Regeln zu ändern.“ Der respektlose Umgang mit dem Votum der Wähler zeige, von wem die wahre Gefahr für die Demokratie in diesem Land ausgehe.

Nun ja: Tatsächlich verhält sich gerade sein Landesverband immer wieder obstruktiv und wenig kompromissbereit. Die AfD Thüringen blockiert mit ihrer Sperrminorität Wahlen von Verfassungsrichter*innen. Der AfD-Alterspräsident im Bundesland blockierte stundenlang Anträge der anderen Parteien und verhinderte damit eine ordentliche Konstituierung des Landtags. Der Landtag konnte sich erst per Beschluss des Landesverfassungsgerichts konstituieren.

Entsprechend hatte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bei der Herbstkonferenz 2025 gesagt, sie gehe im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD in einem Bundesland davon aus, dass die IMK in einem solchen Fall dafür Sorge trage, „dass wir weiterhin beschlussfähig sind, damit die AfD keine wichtigen Beschlüsse blockieren könnte“. Der hessische Innenminister, Roman Poseck (CDU) hatte damals gesagt: „Ein AfD-Vertreter an einer Stelle, die für die Sicherheit so wichtig ist, wäre fatal.“ Die IMK würde in einem solchen Fall alles dafür tun, um handlungsfähig zu bleiben.

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September war die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten, Ulrich Siegmund, mit 43,8 Prozent stärkste Kraft vor der CDU mit 17,2 Prozent geworden. Für eine absolute Mehrheit fehlen der AfD 3 Stimmen. Siegmund möchte sich dennoch nach eigenen Worten im Dezember zum ersten AfD-Ministerpräsidenten wählen lassen. Vor der Landtagswahl hatte er noch mehrfach ausgeschlossen, ohne eigene Mehrheit zu regieren.

Die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ ‌wurde 1954 ‌gegründet, um die Zusammenarbeit der Bundesländer auf politischer ⁠Ebene zu koordinieren. Der jeweilige Bundesinnenminister nimmt als ständiger Gast ohne eigenes Stimmrecht an den Sitzungen teil. Seit der ‌Gründung sind rund 220 Tagungen abgehalten ‌worden. In der Regel tagt die IMK zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst. Zusätzlich sind Sondersitzungen möglich ‌sowie Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren.

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Source: taz