Germany · taz · · 2h
Seenotrettung in Griechenland: Prozess gegen Seenotretter beginnt
Deutsch (original) · Read in English ⇄
Am Dienstag beginnt auf der griechischen Insel Rhodos der Prozess gegen die Aktivisten der NGO Aegean Boat Report (ABR), Tommy Olsen und Panayote Dimitras. Die Justiz wirft ihnen die Gründung einer kriminellen Vereinigung oder Beteiligung an einer solchen sowie die gewerbliche Beihilfe zur illegalen Einreise und illegalen Aufenthalts in mehreren Fällen vor. Ihnen drohen bis zu 20 Jahre Haft.
Der in Tromsø lebende Norweger Olsen ist Gründer vom ABR. Die NGO betreibt seit 2017 in der Ägäis Menschenrechtsbeobachtung und dokumentiert vor allem die sogenannten Pushbacks, also die oft gewaltsamen, illegalen Zurückschiebungen von Geflüchteten, die sich in dem Seegebiet seit Jahren häufen. Panayote Dimitras ist zudem Mitglied der griechischen Menschenrechtsorganisation Helsinki-Monitor. Die beiden bestreiten die Vorwürfe.
Konkret soll Olsen – mit Wissen von Dimitras – am 21. Juli 2022 über Whatsapp von einem Informanten in der Türkei Daten über eine geplante Bootsüberfahrt von insgesamt acht Personen, die aus Kongo, Benin, Kamerun, Togo und Ghana stammen, nach Griechenland entgegengenommen haben. Auf Grundlage dieser Informationen soll er die Gruppe bei der Einleitung ihrer Asylverfahren unterstützt haben und damit ihre illegale Einreise nach Griechenland erleichtert haben. Olsen hatte die Daten an die Behörden weitergegeben. Weil er dies in seiner Eigenschaft als bezahlter Leiter der NGO Aegean Boat Report getan habe, sei die Hilfe „gewerblich“ erfolgt.
Olsen sagte dazu, er habe nichts Illegales getan, sondern nur humanitäre Hilfe geleistet. ABR habe Notrufe von Menschen entgegengenommen, die sich auf See befanden und Hilfe suchten. Seine NGO habe „systematisch Verstöße gegen die Rechte von Flüchtlingen durch die griechischen Behörden festgehalten“, insbesondere zu illegalen Rückführungen und Pushbacks.
Griechenland hatte im Dezember 2025 einen Europäischen Haftbefehl gegen Olsen erlassen. Im März 2026 hatte die norwegische Polizei Olsen in seinem Haus in Tromsø festgenommen. Nach vier Tagen Haft wurde er zunächst entlassen. Im Mai 2026 lehnte das Berufungsgericht von Hålogaland in Norwegen dann den Auslieferungsantrag Griechenlands ab. Die von der griechischen Justiz erhobenen Vorwürfe seien nach norwegischem Recht nicht strafbar, so das Gericht.
Wenn Menschenrechtsverteidiger strafrechtlich verfolgt werden, weil sie dokumentieren, was an den Grenzen Europas geschieht, während Pushbacks ungestraft weitergehen, sende das „eine deutliche Botschaft an alle, die diese Arbeit leisten: Schweigt, oder riskiert, selbst angeklagt zu werden“, sagt Olsen.
Die Strafverfolgung habe „einzig und allein zum Ziel, uns zu schikanieren und unsere Arbeit zur Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen an den griechischen Grenzen stark einzuschränken“, so der Mitangeklagte Dimitras. Das Verfahren habe ihn „stigmatisiert“ und mehr als drei Jahre lang daran gehindert, ins Ausland zu reisen.
Dinushika Dissanayake von Amnesty International nannte das Verfahren gegen Olsen und Dimitras einen „groben Missbrauch der Anti-Schleuser-Gesetzgebung“. Die Vorwürfe entbehrten jeder Beweislage. „Beide werden wegen ihrer Arbeit ins Visier genommen, mit der sie schwere Menschenrechtsverletzungen an Migrant:innen sowie Geflüchteten dokumentieren.“ Die griechischen Behörden seien seit Langem bekannt dafür, Menschenrechtsverteidiger:innen zu verfolgen und Menschenrechtsarbeit zu kriminalisieren.
Olsens Fall markiere dabei einen neuen Tiefpunkt, so Dissanayake. „Erstmals werden Menschenrechtsaktivisten vor Gericht gestellt, weil sie Menschen dabei geholfen haben, Zugang zu Asylverfahren zu erhalten.“ Dies Schleusung zu nennen sei „eine Verdrehung des internationalen und nationalen Rechts“ und eine „gefährliche Diffamierung der wertvollen Arbeit von NGOs“.
Die UN-Sonderberichterstatterin zur Lage von Menschenrechtsverteidigern, Mary Lawlor, hatte die Verfolgung Olsens „inakzeptabel“ genannt.
Griechenland verfolgt seit 2019 einen zunehmend restriktiven migrationspolitischen Kurs, der 2025 weiter verschärft wurde. Auch der Straftatbestand der Beihilfe zur illegalen Einreise wurde in der EU zunehmend ausgeweitet. Zwar enden solche Verfahren häufig mit Freispruch oder Einstellung. Bis dahin sind die Betroffenen jedoch oft jahrelang mit den Verfahren belastet, riskieren Untersuchungshaft und hohe Verfahrenskosten und müssen mit Verdienstausfällen oder Jobverlust rechnen.
Read the full story at the source
Source: taz