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Regelanfrage beim Verfassungsschutz: Hamburg durchleuchtet sein Personal
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In Hamburg ist seit dem 1. August die umstrittene Regelanfrage beim Verfassungsschutz über Bewerber für den öffentlichen Dienst in Kraft. Wie aus der Senatsantwort auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, wurden allein im ersten Monat Anfragen zu 4.049 Personen gestellt. In fünf Fällen gab es sogenannte „Treffer“. Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) lagen demnach „Erkenntnisse zu der jeweiligen Person“ vor.
Die taz hatte bereits zuvor aus Lehrerkreisen erfahren, dass es bei der Bildungsbehörde einen ersten „Treffer“ gegeben haben soll. Deren Sprecher Peter Albrecht mauerte allerdings und erklärte, seine Behörde äußere sich nicht zu Einzelfällen, bei denen die Regelanfrage zu einem Verdacht führe. Laut der Senatsantwort betrafen drei Treffer die Bildungsbehörde, ein Treffer die auch für die Bezirke zuständige Finanzbehörde und ein Treffer die Wirtschaftsbehörde.
Bisher liegen in zwei der fünf Fälle sogenannte „Behördenzeugnisse“ des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) vor, in denen dieses seine Erkenntnisse darlegt. Davon, so schreibt nun der Senat, sei „ein Fall dem Islamismus zuzuordnen, ein Fall dem Linksextremismus“. In den drei weiteren Fällen seien diese Zeugnisse des Verfassungsschutzes noch „in Bearbeitung“. Bisher wurde eine Person zu den Vorwürfen angehört. Eine Entscheidung stehe noch aus, so der Senat.
Die Anfrage schlüsselt detailliert auf, in welchen städtischen Institutionen und Bereichen es zu den Überprüfungen kam. Dabei zeigt sich ein deutlicher Schwerpunkt im Bildungs- und Wissenschaftssektor, der den Großteil aller Anfragen ausmacht. Aber auch bei den Sicherheitsbehörden, in der Justiz, den Bezirksämtern sowie verschiedenen Landesbetrieben wurden zahlreiche Überprüfungen veranlasst.
Es sei auffällig, dass 60 Prozent der Anfragen den Bildungsbereich betreffen, sagt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Deniz Çelik: „Der Senat hat damit ein massenhaftes Überprüfungsverfahren eingeleitet, das weit über besonders sicherheitsrelevante Bereiche hinausgeht.“ Er erinnert daran, dass Hamburgs Datenschutzbeauftragter vor einer solchen anlasslosen und flächendeckenden Einbeziehung des Verfassungsschutzes gewarnt hat. „Diese Zahlen verstärken die Zweifel daran, dass ein derart weitreichender Eingriff noch verhältnismäßig ist“, so Çelik.
Laut Senat verändert die Regelanfrage die Voraussetzungen für Einstellungen „nicht grundsätzlich“. Das Verfahren sei gestartet und verlaufe „planmäßig“.
Im Vorfeld war es unter anderem von den Gewerkschaften scharf kritisiert worden. Denn die Überprüfung betrifft in Hamburg nicht nur Beamte, sondern alle Angestellten und auch studentische Hilfskräfte. Zudem wird die Anfrage nicht nur einmalig bei der Einstellung gestellt, sondern auch bei anderen „Personalmaßnahmen“ wie Beförderungen und Versetzungen.
Bei der Schulbehörde gab es die meisten Überprüfungen, insgesamt 1.016 Anfragen. Sie ist auch für die Jugendhilfe zuständig. Im Hochschulbereich führte die Universität Hamburg mit 625 Anfragen (einschließlich studentischer Hilfskräfte) das Feld an, gefolgt von der Technischen Universität Hamburg mit 436 Abfragen, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften mit 182 Abfragen und der Hafencity-Universität mit 137 Abfragen.
Auch bei den Sicherheitsbehörden und in der Justiz gab es viele Überprüfungen. Bei der Feuerwehr gab es 224 Anfragen, während bei den Gerichten insgesamt 156 Abfragen und bei der Polizei 54 Anfragen registriert wurden.
In den Hamburger Bezirksämtern wurden insgesamt 139 Abfragen durchgeführt, wobei der Bezirk Mitte mit 45 Anfragen die meisten verzeichnete. Ergänzend dazu gab es im Landesbetrieb Zentrum für Aus- und Fortbildung 239 Überprüfungen und beim Landesbetrieb Erziehung insgesamt 20 Abfragen.
Laut der Anfrage der Linken wird dies nun tatsächlich so umgesetzt. Von den rund 4.049 Anfragen wurden 2.341 wegen einer Einstellung in den öffentlichen Dienst, 677 wegen der Ernennung zum Beamten auf Probe und 420 wegen der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit gestellt.
Bei 475 Anfragen stand jedoch lediglich die Verlängerung eines Arbeitsvertrags an und bei 35 eine Versetzung in eine andere Abteilung. Bei 28 Anfragen ging es um eine Entfristung des Arbeitsvertrags, bei 13 um eine Umsetzung und bei 17 weiteren um die Übernahme eines Auszubildenden.
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Source: taz