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Oberverwaltungsgericht entscheidet: Kubitschek-Tochter darf nicht in den Schuldienst
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„Wer schreit, hat Unrecht“ steht auf dem Schild. Mit beiden Händen hält die junge Frau die vermeintlich demokratische Botschaft über den Kopf. Ganz in Schwarz ist sie an diesem Tag auf der Leipziger Buchmesse gekleidet. Sie schaut energisch, die langen Haare sind zum Zopf gebunden. Am Stand des Antaios-Verlags hat sie sich positioniert.
Sie gehört aber nicht zu den Kritiker*innen des rechtsextremen Verlages. Die Szene stammt aus dem Frühjahr 2018: Damals solidarisierte sich die Tochter von Verlagschef Götz Kubitschek gemeinsam mit weiteren Mitstreitenden aus der Identitären Bewegung mit Antaios. Sie blieb der Szene treu. Das sächsische Oberverwaltungsgericht entschied nun: Alruna H. darf keine Lehrerin werden.
Wer an jenen Tagen in Leipzig Alruna H. erlebte, wusste: Die spätere Lehramtsstudentin ist nicht bloß Kubitscheks Tochter. Sie gilt unter den Geschwistern als besonders meinungsstark. Schon 2017 stand sie in Berlin in der ersten Reihe einer aggressiven Demonstration der Identitären Bewegung, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft. In einem Interview bekannte sich die junge Frau im geblümten Kleid trotzig dazu, „für Deutschland zu kämpfen“, und warnte vor dem „großen Austausch“, einer rechten Verschwörungserzählung.
Im August dieses Jahres wollte Alruna H. ihr Referendariat am Gymnasium Dresden-Cotta beginnen. Eltern an der Schule soll der Name aufgefallen sein. Das Landesamt für Schule und Bildung wurde eingeschaltet und überprüfte, ob Verstöße gegen die Pflicht zur Verfassungstreue vorliegen. Vom Landesamt für Verfassungsschutz kam der Hinweis, dass die Bewerberin von 2022 bis 2025 an Veranstaltungen des rechtsextremen Instituts für Staatspolitik (IfS) teilnahm. Das IfS, das Kubitschek mitgegründet hatte, wurde 2024 offiziell aufgelöst, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Denkfabrik 2023 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hatte.
Die bereits erteilte Zulassung zum Referendariat wurde zurückgezogen. Alruna H. zog per Eilantrag vor das Verwaltungsgericht Dresden und anschließend vor das Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Die Anwesenheit bei den IfS-Veranstaltungen begründete sie mit familiären Verbindungen. Die Gerichte folgten der Argumentation nicht. Das Oberverwaltungsgericht stellte vielmehr fest, dass Lehrkräfte ein Mindestmaß an Verfassungstreue nachweisen müssten. Bei Alruna H. sei das zweifelhaft. Ein Referendariat darf sie nicht absolvieren; damit kann sie auch weder als Beamtin noch als Angestellte im Schuldienst tätig werden.
Die Erziehung von Kindern war Alruna H. früh wichtig. Sie bemühte sich bei der völkischen Kaderschmiede, dem „Freibund“, ehemals „Bund Heimattreuer Jugend“ (BHJ), um den Nachwuchs aus der Szene. An der Spitze des Vorläuferbundes BHJ stand früher Gernot Mörig, der 2023 das Potsdamer Treffen organisierte.
2018 begrüßte sie Kinder und Jugendliche zu einer Fahrt auf die niederländische Insel Ameland am Busbahnhof in Hannover. Der Freibund arbeitet eigenen Angaben zufolge an einer homogenen „Volksgemeinschaft“, Gender-Mainstreaming gilt als „politische Geschlechtseinebnung durch den Staat“.
Nebenher fehlte Alruna H. kaum bei größeren Aktionen der Identitären, etwa in Halle, oder trug in Berlin deren Fronttransparent mit der Aufschrift „Europa. Jugend. Reconquista“ mit. Einen völkischen Maitanz im Haus des antisemitischen „Bundes für Gotterkenntnis“ (Ludendorff) besuchte sie 2017 mit ihrem späteren Mann.
2024 kam das Paar samt Kleinkind zu einem neonazistischen Brauchtumsfest in Cossen bei Chemnitz. Ihr Mann stammt ebenfalls aus einer Familie, die eng mit dieser Szene verbunden ist. Dessen Vater war Mitglied der verbotenen „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft“. Im Juli war er als Arzt beim Kampfsportevent „Jugend im Sturm“ der militanten Kleinstpartei „III. Weg“ in Hilchenbach im Einsatz. Die Ablehnung des Eilantrags von Alruna H. durch das Oberverwaltungsgericht kann nicht angefochten werden.
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Source: taz