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NSU-Mord in Hamburg: Der Generalbundesanwalt behindert Aufarbeitung
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An die 8.000 Aktenseiten hat das interdisziplinäre Forschungsteam bereits gesichtet, das im Auftrag der Hamburger Bürgerschaft den Mord an Süleyman Taşköprü in Hamburg untersucht. Terroristen der Nazi-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hatten Taşköprü 2001 in seinem Gemüseladen erschossen. Die Hamburger Bürgerschaft hat sich, anders als in vielen Bundesländern, gegen einen Untersuchungsausschuss und stattdessen für eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Frage entschieden, warum die Sicherheitsbehörden damals lange nicht in Richtung Rechtsterrorismus ermittelten.
Erste Medienanalysen sind schon gemacht. Es könnte jedoch sein, dass die wissenschaftliche Aufarbeitung nicht zum Abschluss kommt. Denn der Generalbundesanwalt in Karlsruhe will die Akten des Landeskriminalamts in Hamburg weiterhin nicht freigeben. Die Forschenden haben sich deswegen an das zuständige Oberlandesgericht Karlsruhe gewandt.
Der Rechtsstreit koste nicht nur Zeit, er binde auch „erhebliche juristische Ressourcen“, sagte Charlotte Schmitt-Leonardy, Rechtswissenschaftlerin an der Universität Bielefeld, im Saal 151 des Hamburger Rathauses, in dem das Team kürzlich den Stand seiner Forschung darlegte. Dessen Leiter, Konstantin Goschler, Zeithistoriker an der Ruhr-Uni Bochum, wies darauf hin, dass die Wissenschaftler:innen den Austausch zwischen dem Landeskriminalamt (LKA), speziell dem Staatsschutz, und dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) nicht beurteilen könnten, solange die LKA-Akten nicht einsehbar seien.
Teammitarbeiter Ivo Komljen präzisierte, aus den vorliegenden Quellen aus dem Staatsschutz zeichne sich teilweise ab, dass eine „Wissensasymmetrie“ zwischen LfV und LKA und ein „dysfunktionaler Reibungsprozess“ bestand, der zu der anhaltenden Annahme eines Mordes aus kriminellen Tatmotiven geführt habe – und dazu, rechtsextreme Motive auszublenden. Genauer könne dies aber nur mit den LKA-Akten nachvollzogen werden. Nur so sei eine Schlussfolgerung mit Empfehlungen möglich.
Schon seit dem 12. Januar dieses Jahres liegt beim Karlsruher Oberverwaltungsgericht ein Antrag der Forschungsgruppe und der Hamburger Bürgerschaft auf eine gerichtliche Entscheidung über die Einsicht in diese Akten vor. Das Gericht soll den Generalbundesanwalt verpflichten, dem Antrag des Forschungsteams auf Akteneinsicht vom 4. Oktober 2025 stattzugeben. Mit der Verweigerung der Akteneinsicht hat der Generalbundesanwalt mittlerweile schon zwölf Monate lang die wissenschaftliche Arbeit behindert.
Die wissenschaftliche Aufarbeitung ist eigentlich bis Ende 2027 terminiert. Von einem Plan B, falls das nicht reicht, wollte Schmitt-Leonardy noch nicht sprechen. Sie hoffe, dass der Generalbundesanwalt seine totale Blockadehaltung aufgebe, da in „Zeiten wie diesen“ auch staatliche Institutionen wüssten, dass sie sich gegenüber der Öffentlichkeit öffnen müssten. Das Forschungsteam habe signalisiert, beim „Wie“ der Akteneinsicht ganz offen zu sein: Man sei auch bereit, die Akten in gesicherten Räumen beim Generalbundesanwalt einzusehen und ihm beim Datenschutz entgegenzukommen.
Teamleiter Goschler mochte allerdings nicht ausschließen, dass über eine Verlängerung des Forschungsauftrags nachgedacht werden müsse. Er könne sich aber auch eine Änderung des Auftrages vorstellen. Eine Verschiebung des Fokus weg vom LKA würde allerdings kaum dem ursprünglichen Auftrag entsprechen. In der Darstellung des Forschungsprojektes auf der Webseite der Bürgerschaft zielen fünf der sechs Fragestellungen explizit auf die Ermittlungen der Polizei. Ohne die LKA-Akten würde die Forschung hier an ihre Grenzen stoßen.
Die Forschenden räumten ein, dass die Angehörigen von Süleyman Taşköprü von ihrer Arbeit enttäuscht seien. In der Familie werde das Forschungsprojekt ohnehin als „Trostpreis“ betrachtet, sie hätte sich einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gewünscht – und fordert ihn bis heute. Das Forschungsteam habe da eine Erblast übernommen, sagte Goschler.
Hinzu kommt, dass sie erst nach dem Aktenstudium versucht haben, den Kontakt zur Familie aufzunehmen – wie es wissenschaftlichen Standards entspreche. Für die Familie kam das zu spät. Das Team hofft dennoch, mit den Angehörigen ins Gespräch zu kommen. Man wolle unbedingt auch die Perspektive der Betroffenen berücksichtigen.
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Source: taz