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Nord-Stream-Prozess: 23 Stunden allein in der Zelle
Der angeklagte ukrainische Offizier sitzt seit elf Monaten in Isolationshaft. Das beeinträchtige seine Verteidigung, sagt sein Anwalt Jes Meyer-Lohkamp. mehr...
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Voraussichtlich am Dienstag wird das Hanseatische Oberlandesgericht darüber entscheiden, ob das Verfahren um die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines fortgesetzt wird. Die Verteidigung des angeklagten Ukrainers Serhii K. hatte am Ende des ersten Verhandlungstages die Einstellung des Verfahrens beantragt. Dazu soll nun zunächst Bundesanwalt Stefan Schmidt Stellung nehmen, bevor der Staatsschutzsenat entscheidet.
Verteidiger Jes Meyer-Lohkamp hatte in seinem Einstellungsantrag schwere Hemmnisse für eine umfassende Verteidigung geltend gemacht. Einerseits habe sein Mandant in seiner Eigenschaft als Soldat der Ukraine keine Aussagegenehmigung erhalten. Er könne sich nicht zum Tatgeschehen äußern, ohne sich in seiner Heimat strafbar zu machen. Nicht einmal mit seinen Anwälten dürfe er darüber reden.
Andererseits werde Serhii K. im Untersuchungsgefängnis seit elf Monaten faktisch in Isolationshaft gehalten. Dadurch könne sein Recht auf Verteidigung beeinträchtigt sein.
Tatsächlich sitzt Serhii K. seit seiner Auslieferung aus Italien im November 2025, wo er im Sommerurlaub festgenommen worden war, im Untersuchungsgefängnis am Hamburger Holstenglacis in Einzelhaft. In der Regel ist er 23 Stunden am Tag allein in seiner Zelle eingeschlossen.
Ausnahmen sind der einstündige Hofgang, gelegentliche Sport-Einheiten und der Deutsch-Unterricht, der wöchentlich stattfinden soll, aber wegen Personalengpässen nicht immer kann; außerdem Besuche.
Dass Serhii K. nicht gemeinsam mit anderen Untersuchungsgefangenen untergebracht wird, liegt an einem sogenannten Haftstatut, das die Bundesanwaltschaft erwirkt hat. Sein Verteidiger Jes Meyer-Lohkamp berichtet, darin sei festgeschrieben, dass seine komplette Kommunikation zu überwachen ist – seine Briefe werden gelesen, seine Telefonate abgehört. Besuche, soweit sie nicht von seinem Verteidiger sind, werden ebenfalls überwacht.
Die Folge dieser Anordnung ist, dass Serhii. K. nur mit Gefangenen untergebracht werden könnte, für die die gleichen Einschränkungen gelten. Sonst bestünde die Gefahr, dass er über andere Gefangene, deren Kommunikation nicht derart eingeschränkt ist, unkontrolliert nach außen kommunizieren könnte. Faktisch bedeutet das für den Angeklagten Isolationshaft.
Der Prozess vor dem Hamburger Oberlandesgericht soll klären, wer für die Sprengung der Nord-Stream-Pipeline im Jahr 2022 verantwortlich ist. Dabei wurden drei der vier Röhren der Doppel-Pipeline Nord Stream 1 und 2 so schwer beschädigt, dass sie unbrauchbar wurden. Zuvor hatte Russland darüber bis zur Hälfte des für Heizenergie benötigten Erdgases nach Deutschland geliefert.
Schon vor der Sprengung war die Pipeline infolge des Ukraine-Kriegs außer Betrieb. Die USA hatten Sanktionen gegen Nord Stream verhängt.
Serhii K. wirft die Bundesanwaltschaft unter anderem Kriegsverbrechen vor. Er soll der Kopf eines ukrainischen Geheimdienstkommandos gewesen sein, das von Rügen aus mit einer Segeljacht aufgebrochen war, um in internationalen Gewässern vor der dänischen Insel Bornholm die Sprengladungen anzubringen.
In Kroatien sitzt derzeit ein weiterer Tatverdächtiger in Auslieferungshaft.
Denn K. ist wegen der politischen Brisanz des Nord-Stream-Verfahrens in der sogenannten Sicherungsstation untergebracht. Und dort gibt es außer K. nur noch drei weitere Gefangene, deren Kommunikation ähnlichen Einschränkungen unterliegt.
Zwei von ihnen sind iranischstämmige Männer, die gerade verurteilt wurden, weil sie Attentate auf den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden Josef Schuster und den Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Volker Beck geplant hatten. Da Iran mit Russland verbündet ist, befürchtet man in der Anstalt offenbar, im Falle eines Zusammentreffens könnte es zur offenen Konfrontation zwischen den Gefangenen kommen.
Bleibt nur der dritte Mann mit Kontaktauflagen, ein Pole. Mit ihm kann Serhii K. inzwischen den täglichen einstündigen Hofgang und die wöchentliche Sportstunde absolvieren. Warum sie nicht auch darüber hinaus Umgang haben können, bleibt unklar, könnte aber mit der Überlastung der Untersuchungshaftanstalt zu tun haben. Das Gefängnis hat 462 Plätze, beherbergte aber laut Hamburger Justizbehörde Ende September 502 Gefangene.
Zu Haftstatuten gibt die Behörde grundsätzlich keine Auskunft, aus Gründen der Vollzugssicherheit und des Datenschutzes. Sie weist aber darauf hin, dass eine angeordnete Kommunikationsüberwachung einem Umschluss, also dem Umgang mit anderen Gefangenen, nicht grundsätzlich entgegenstehe.
Im Fall von Serhii K. führt sie aber offenbar zu maximaler Härte. Er darf zwar – allein – die Bibliothek der Anstalt besuchen, wo es für ihn allerdings kaum etwas zu lesen gibt. Anwalt Meyer-Lohkamp durfte ihm auch keine Bücher bringen. Inzwischen kann er immerhin bei ausgewählten Buchhandlungen Bücher für ihn bestellen.
Meyer-Lohkamp wollte seinem Mandanten auch Artikel der unverdächtigen Deutschen Welle auf Ukrainisch ausdrucken und mitbringen – über Russlands Krieg gegen sein Heimatland. „Er möchte natürlich wissen, wie die Lage in Kyjiw ist, ob seine Familie in Sicherheit ist“, sagt Meyer-Lohkamp. Auch das wurde nicht gestattet.
K. hat also praktisch keine äußeren Anregungen, um die 23 Stunden zu füllen, die er allein in seiner Zelle verbringt. Umso mehr Mühe steckt er in das Deutschlernen. Zwischen den seltenen Unterrichtsstunden übe er fleißig selbst, berichtet Meyer-Lohkamp.
Ungefähr alle vier Wochen bekommt Serhii K. Besuch von seiner Ehefrau. Sie darf ihn jeweils zwei Stunden sehen, in Gegenwart eines Beamten vom Landes- oder Bundeskriminalamt. „Sie kommt mit der Bahn aus Kyjiw, die Russland inzwischen regelmäßig beschießt“, sagt Meyer-Lohkamp. „Sie nimmt also Lebensgefahr auf sich.“ Angesichts dessen habe er angeregt, die Besuchszeit zu verlängern, eventuell auch wenigstens hier auf die Überwachung zu verzichten – erfolglos.
Auf Meyer-Lohkamps Vortrag vor Gericht, der Mangel an geistiger und physischer Stimulation könne erhebliche Auswirkungen auf die kognitiven Fähigkeiten seines Mandanten haben und damit seine Verteidigung beeinträchtigen, hatte Bundesanwalt Stefan Schmidt übrigens kühl geantwortet: „Aus der Gesprächsüberwachung wissen wir, dass die Haftbedingungen nicht schwer beeinträchtigend sind. Seiner Frau hat er gesagt, es gehe ihm gut.“