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Neue Vorwürfe gegen Elif Eralp: Die Rote Hilfe ist wichtiger denn je
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D ie Bemühungen bürgerlich-konservativer bis rechter Kräfte, eine von der Linkspartei geführte Landesregierung in Berlin zu verhindern, sind fast schon lächerlich, so durchsichtig und verzweifelt muten sie an. Der neueste „Skandal“: Die Linke-Spitzenkandidatin Elif Eralp war Mitglied der Roten Hilfe. Schockschwerenot, eine linke Juristin ist Mitglied einer linken juristischen Organisation, wo gibt’s denn so was?
Als Mitglied der Roten Hilfe sage ich: Das klingt sympathisch. Schließlich ist es in Zeiten des allgemeinen Rechtsrucks wichtiger denn je, sich für linke Aktivist:innen einzusetzen, die unter politischer Verfolgung, Polizeigewalt, rechtem Terror leiden. Antifaschismus steht derzeit massiv unter Druck, dagegen ist Solidarität die wichtigste Waffe. Zumal juristischer Beistand für angeklagte Personen in einer Demokratie selbstverständlich und wünschenswert ist, auch wenn es um Linke geht, denen Straftaten vorgeworfen werden. Lobbyarbeit für die eigene Sache ist in der Zivilgesellschaft ebenfalls ganz normal, auch wenn die Sache Antifaschismus heißt.
Warum also die Aufregung? Weil der Verfassungsschutz die Rote Hilfe als „linksextremistisch“ einstuft. Nun ist diese Einschätzung einer Behörde, die seit dem Nationalsozialismus von Nazis durchwandert ist wie keine andere, deren Aufgabe darin besteht, rechten Terror zu verharmlosen und Antifaschismus zu kriminalisieren, wenig überraschend. Für Linke sind Einschätzungen des Verfassungsschutzes, der längst abgeschafft gehört, nichts wert. Auch wenn sich scheinheiligerweise trotzdem positiv auf sie bezogen wird, sobald es um ein AfD-Verbot geht.
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Auch wenn der Verfassungsschutz das anders sieht: Links oder auch linksradikal zu sein, für eine andere, bessere, solidarische Gesellschaft einzutreten, ist nicht per se verfassungsfeindlich. Im Grundgesetz ist nicht festgeschrieben, dass wir für immer in einer kapitalistischen, inhumanen Ellbogengesellschaft leben müssen. Auch wenn manche das glauben machen möchten.
Die Rote Hilfe ist nicht verboten, eine Mitgliedschaft darf daher kein Ausschlusskriterium für ein Regierungsamt sein, wie derzeit kolportiert wird. Schade also, dass Eralp in vorauseilendem Gehorsam vor einem Jahr dort ausgetreten ist und sich für ihre Mitgliedschaft rechtfertigt, statt den Verein weiterhin zu unterstützen.
Im Gegensatz zum CDU-Politiker Kurt Georg Kiesinger, der Mitglied der NSDAP war, muss sich Eralp für nichts schämen – und Kiesinger ist sogar Bundeskanzler geworden. Im Gegenteil: Den Einsatz gegen rechts, dem die Anwält:innen der Roten Hilfe und ihrer Vorgängerorganisation seit der NS-Zeit verpflichtet sind, würde man sich auch von so manchem Politiker wünschen. Dann würden sich sicher auch die Wahlerfolge rechtsextremer Parteien in Grenzen halten. Die sind eine weitaus größere Gefahr für die Demokratie als antifaschistische Jurist:innen.
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Source: taz