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Neue Studie zur Grundsicherung: Die Fehler aus der Bürgergeld-Debatte

Arbeiten lohnt sich. Das galt für das Bürgergeld genauso wie für die neue Grundsicherung. Das zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung. mehr...

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Wenn der Staat Langzeitarbeitslosen zu viel Geld gebe, verhindere er, dass sie sich eine neue Arbeit suchen. Unter anderem mit diesem Argument begründete die Union 2025 die damals emotional diskutierte Einschränkung des Bürgergelds. Daraufhin führte die Bundesregierung die neue, knappere Grundsicherung ein. Doch nun zeigt eine Studie, dass die materielle Motivation für eigene Arbeit durchaus gegeben ist – und zwar überall in Deutschland.

Wer zum Mindestlohn arbeitet, hat deutlich mehr Geld zur Verfügung als Leute, die nur Grundsicherung beziehen. Das ist das Ergebnis der neuen Untersuchung der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung unter dem Titel „Lohnt sich Arbeit in Deutschland auch 2026 noch?“. Im deutschen Durchschnitt „liegt der Einkommensvorteil bei rund 623 Euro monatlich im Falle einer alleinstehenden Person, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet“, schreiben die Fachleute der Stiftung. An diesem Vergleich habe sich durch den Wechsel von Bürgergeld zu Grundsicherung grundsätzlich nichts geändert.

Mehr Geld haben dabei auch Alleinerziehende zur Verfügung: So hat eine alleinerziehende Person „mit einem Kind von fünf Jahren bei Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn im Bundesdurchschnitt rund 757 Euro mehr zur Verfügung als bei Grundsicherungsbezug.“ Ein ähnlicher Vorteil ergebe sich für ein Paar mit zwei minderjährigen Kindern, heißt es in der Untersuchung. Außerdem wächst der finanzielle Vorteil eigener Arbeit mit der Zahl der Kinder. Eine Erklärung hierfür: Die Kinderfreibeträge reduzieren die Steuer. Die Ergebnisse hat die Stiftung für alle deutschen Stadt- und Landkreise aufgearbeitet.

Die Daten zeigen den Lohnabstand zwischen der niedrigen, staatlichen Sozialleistung, die das Existenzminimum sichern soll, und der Untergrenze der Löhne, die Ar­beit­neh­me­r:in­nen selbst erwirtschaften können. Ist dieser Lohnabstand zu klein, sei die Grundsicherung zu großzügig, lautet oft das Argument von konservativer und rechter Seite. Die Mitte-links-orientierte Gewerkschaftsstiftung betont dagegen: Wer arbeitet, erwirtschaftet erheblich mehr. In dieser Logik gibt es keinen Grund, die Sozialleistung zu drücken.

„Der Streit um das Bürgergeld im vergangenen Jahr war ein eindrückliches Beispiel dafür, wie Sozialdebatten nicht geführt werden sollten“, sagt Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des Böckler-Instituts WSI. „Vielfach wogen Vorurteile schwerer als Fakten.“

Wobei der Lohnabstand regional schwankt. Eher niedrig liegt er zum Beispiel in Großstädten wie Frankfurt am Main und München. Das hat etwas mit den dort sehr hohen Mieten zu tun. Die Kosten der Unterkunft übernimmt die jeweilige Stadt in gewissem Rahmen für diejenigen, die Grundsicherung beziehen – was das Niveau der Sozialleistung anhebt.

Mit Mindestlohn bekommt man auch deshalb mehr als mit der Grundsicherung, weil die Beschäftigten zusätzliche Sozialleistungen beantragen können, etwa das staatliche Wohngeld, das die hohen Wohnungskosten bezuschusst. Hinzu kommen Kindergeld, Kinderzuschlag und der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Das alles sind Leistungen, die verhindern sollen, dass Beschäftigte mit niedrigen Einkommen auf die Grundsicherung angewiesen sind. Eine Rolle spielen zusätzlich die Regelungen für sogenannte Aufstocker: Wer noch Grundsicherung erhält, parallel aber schon arbeitet, kann einen Teil des selbst verdienten Lohns behalten. Auch das soll dazu motivieren, sich aus der Sozialleistung herauszuarbeiten.

Negativ könnte sich es auswirken, warnt Kohlrausch, wenn die Union-SPD-Regierung wie geplant aus Spargründen das Wohngeld kürze: „Das würde den Lohnabstand insbesondere bei Familien tendenziell reduzieren.“

Originally published bytaz
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