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Politics · taz · · 2h

Nach Terrorangriff im Westjordanland: Steht Israel vor der ersten Hinrichtung seit 1962?

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Ein Anschlag am Sonntag im Westjordanland könnte zur Probe aufs Exempel werden. Zum ersten Mal seit der Hinrichtung von Adolf Eichmann in Jerusalem im Jahr 1962 könnte die Todesstrafe in Israel vollstreckt werden.

Am Sonntag eröffnete ein Palästinenser an einer Wasserquelle im Westjordanland aus einem Fahrzeug heraus das Feuer. Dabei traf er einen Israeli in dessen Fahrzeug und verwundete ihn schwer. Der Vorfall ereignete sich in der Nähe der Siedlung Neve Tzuf nördlich von Jerusalem. Netanel Shukrun, der in der Siedlung Alei Zahav lebt, wurde dabei schwer verwundet. Shukrun erlag einige Stunden später in einem Krankenhaus in der israelischen Stadt Petah Tikva seinen Wunden.

Der Angreifer soll nach den von ihm abgefeuerten Schüssen aus dem Auto ausgestiegen, zu Fuß geflohen und dabei von einem Soldaten verwundet worden sein. Wenige Stunden später wurde er in einem Krankenhaus in der Nähe von Ramallah vom israelischen Militär gefasst. Auch das Auto, mit dem er gefahren war, wurde dort gefunden.

Derzeit grassiert im Westjordanland die Gewalt in wohl noch nie dagewesenem Ausmaß. In den meisten Fällen geht sie nicht auf Palästinenser zurück, wie in diesem Fall, sondern auf jüdische Siedler. Übergriffe durch radikalideologische Siedler auf Palästinenser haben seit dem 7. Oktober 2023 extrem zugenommen. Das Militär selbst zählt 2,4 Angriffe pro Tag.

Der israelische Premier Benjamin Netanjahu erklärte kurz nach dem Anschlag, dass „kein Terrorist ungestraft bleiben“ würde. Er habe das Militär jenseits verschiedener Sicherheitsmaßnahmen angewiesen, das Haus des Attentäters unverzüglich abzureißen. Der Abriss der Häuser von Attentätern ist ein übliches Vorgehen in Israel; es trifft damit zumeist auch Menschen wie die Familien der Täter, die nichts mit der Tat zu tun haben.

Netanjahus Herausforderer Gadi Eisenkot, Vorsitzender der Partei Jaschar, die in einigen Umfragen zu den Parlamentswahlen Ende Oktober vorne liegt, blies in ein ähnliches Horn: „Wir werden weiterhin diejenigen verfolgen, die uns Schaden zufügen wollen, überall und zu jeder Zeit“, schrieb er. „Das Herz einer ganzen Nation schmerzt in dieser schweren Zeit.“

Jenseits dieser Reaktionen begann nach dem Anschlag auch die Debatte über weitere Folgen. Itamar Ben-Gvir, Minister für Nationale Sicherheit, forderte die Anwendung der Todesstrafe: „Dies ist der erste Fall, in dem das Gesetz zur Todesstrafe für Terroristen angewendet werden kann“, sagte er: „In diesem Fall ist die Strafe zwingend vorgeschrieben. Das Gesetz ist das Gesetz.“

Es wäre das erste Mal, das das im März erlassene Gesetz in die Praxis umgesetzt würde. Schon lange war die Todesstrafe Ben-Gvirs Steckenpferd, immer wieder wurde er mit einer goldenen Schlinge als Anstecker am Revers gesehen – Teil seiner Kampagne für die Einführung der Todesstrafe, die im März schließlich Früchte trug.

Menschenrechtsorganisationen kritisierten im März nicht nur die Wiedereinführung der Todesstrafe an sich, sondern auch die Ausgestaltung des Gesetzes. Denn klar ist: Die Todesstrafe ist nur eine für Palästinenser, und zwar sowohl in der Version, die für das Westjordanland gilt als auch in der für Israel. In beiden Fällen können damit Personen bestraft werden, die wegen eines terroristischen Mordes verurteilt werden, der vermeintlich oder tatsächlich mit der Absicht begangen wird, den Staat Israel auszulöschen.

Der Aufruhr in der israelischen Bevölkerung hält sich angesichts von Ben-Gvirs Äußerung in Grenzen. Die Menschenrechtsorganisation Association for Civil Rights in Israel (Acri) hingegen warnt davor, das Gesetz umzusetzen. Überrascht sei sie nicht angesichts von Ben-Gvirs Forderung, sagt Debbie Gilad-Hayo, Anwältin bei Acri. Sie hofft darauf, dass das Gericht einer Petition folgen wird, die die Menschenrechtsorganisation eingereicht hat. Und dass es das Gesetz für verfassungswidrig erklärt.

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Source: taz