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Kirchliche Einrichtung gegen die AfD: Nun wird es grundsätzlich
Ein Hospiz im Kreis Friesland kündigte einer AfDlerin, der Gütetermin am Arbeitsgericht führte am Mittwoch zu keiner Einigung. Nun kommt es zum Prozess. mehr...
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Darf eine kirchliche Einrichtung einer Mitarbeiterin kündigen, weil sie für die AfD kandidiert? Diese Frage wird in Wilhelmshaven nun wohl gerichtlich geklärt. Eine Güteverhandlung, die am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Wilhelmshaven stattgefunden hat, ging ohne Einigung zu Ende.
Martina Müller hatte bei den niedersächsischen Kommunalwahlen als Spitzenkandidatin der AfD für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland kandidiert. Als das ihrem Arbeitgeber beim diakonischen Friedel-Orth-Hospiz auffiel, bekam sie eine Abmahnung. Innerhalb einer Woche sollte sie ihre Kandidatur niederlegen, ansonsten würden ernsthafte Konsequenzen folgen. Müller reagierte nicht, am 20. August folgte die fristlose Kündigung.
Mittlerweile ist Müller gewählt, sie ist nun Fraktionsvorsitzende der AfD im Kreistag Friesland. Die 60-Jährige hatte bis zu ihrer Kündigung 15 Jahre lang in der Verwaltung des Friedel-Orth-Hospizes in Jever gearbeitet. Als Einrichtung der kirchlichen Gesellschaft „Mission:Lebenshaus“ gehört sie zur Inneren Mission Bremen, und damit zur Diakonie Deutschland – dem Wohlfahrtsverband der evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD).
Eine Richtlinie der EKD verpflichtet Beschäftigte dazu, auch außerhalb ihres Dienstes die Grundwerte der Kirche zu achten. „Nach unserer Auffassung“, so schrieb die Innere Mission direkt nach der Kündigung in einer Mitteilung, „steht die aktive Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie“. Für Mitarbeitende in kirchlich-diakonischen Einrichtungen gelten besondere Loyalitätsanforderungen.
Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover im Streit um die Einschätzung der niedersächsischen AfD als „gesichert rechtsextrem“ gebe es Belege für deren Agitationen gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Die Partei werte Migrant*innen pauschal ab und sei überdies deutlich kirchenfeindlich, so der Anwalt von Mission:Lebenshaus, Dieter Ahlers, in der Güteverhandlung. „Hier herrscht ein klarer Widerspruch der Werte.“
Müller und ihr Anwalt argumentieren dagegen, dass die Einschätzung des niedersächsischen Verfassungsschutzes politisch gefärbt sei – schließlich seien die Verfassungsschützer als Beamte gegenüber dem SPD-geführten Innenministerium weisungsgebunden. Sie sei Christin, betont Müller vor der Verhandlung gegenüber der Presse, und vertrete konservative Werte.
Bisher wurden vereinzelte Kündigungen, die mit einer AfD-Mitgliedschaft begründet wurden, von den Gerichten abgelehnt – so etwa bei einer Düsseldorfer Professorin. Doch im Fall der Kirchen gelten andere Rechte. Das Verfahren könnte deshalb zu einem Präzedenzfall werden. Die Diakonie hatte angekündigt, dass sie ein Grundsatzurteil herbeiführen wolle. Sie ist damit nicht allein: Die katholische Caritas in Salzgitter wurde gerade in einem ähnlich gelagerten Fall verklagt, weil sie einer Erzieherin nach ihrer AfD-Kandidatur gekündigt hatte.
Auch die AfD und die rechte Szene wollen die Sache grundsätzlich behandeln und nutzen die Fälle für Aufmerksamkeit: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert hat auf Facebook ein gemeinsames Video mit Martina Müller veröffentlicht und in ihrem Fall einen Beleg für den Niedergang der Demokratie zu finden geglaubt. Müller lässt sich vor Gericht zudem vom AfD-Bundestagsabgeordneten Christian Wirth juristisch vertreten. Die gekündigte Erzieherin aus Salzgitter setzt auf einen rechtsextremen Szeneanwalt.
Sie wolle sich „hier nicht positionieren“, sagt die Richterin Dorothea Vincetic, nicht in einem Gütetermin, nicht vor so viel Presse. Aber dann tut sie es doch, „ganz vage“, wie sie selbst sagt: „Allein die Kandidatur dürfte für eine Kündigung nicht reichen.“ Und als es später um eine mögliche Abfindung für die Klägerin geht, sagt sie: „Die Parameter in diesem Fall geben Raum, um über eine Abfindung über dem Regelsatz zu sprechen.“
Das klingt nicht vielversprechend für die Argumentation der Diakonie vor diesem Arbeitsgericht. Allerdings ist dabei noch einiges offen: Die Richterin beschäftigte sich in der Güteverhandlung zur Kündigung vor allem mit der Frage, inwiefern Fristen gesetzt und eingehalten wurden. Auf die kirchenrechtlichen Besonderheiten in Kündigungsprozessen ging sie nur kurz ein.
„Ich glaube, da ist noch ein bisschen Aufklärungsbedarf“, so ein Sprecher von Mission:Lebenshaus nach der Verhandlung. Die geforderte Loyalität gegenüber „kirchlichen Werten“ darf sich bei Kirchen auf weite Teile der privaten Lebensführung ausweiten. Durch eine Kandidatur für bestimmte Parteien könnte sie durchaus als beeinträchtigt gelten.
Der Anwalt von Mission:Lebenshaus argumentiert in seinen Schriftsätzen mit einem Urteil von 1985; damals hatte das Landesarbeitsgerichts Hamm entschieden, dass ein Kinderheim in kirchlicher Trägerschaft einem Erzieher zu Recht gekündigt hatte: Der Mann hatte zuvor für die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) kandidiert; deren Werte stünden im krassen Widerspruch zu den Werten der Kirche, urteilte das Gericht, die Kündigung sei deshalb rechtens.
Richterin Vincetic gab zu, das MLPD-Urteil noch nicht zu kennen. „Und ich kann auch nicht einschätzen, wie die Positionen dieser Partei sind.“ Sie hat nun einige Monate Zeit, das nachzuholen: Obwohl sich nach Arbeitsgerichtsgesetz bei erfolglosen Güteverhandlungen der Prozess im Normalfall unmittelbar anschließt, ist im Fall Müller der nächste Verhandlungstermin erst für Ende April angesetzt.
Zu klären sein wird dort auch, wie bedeutsam die Tätigkeit von Müller für das Hospiz war. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2022 darf die Kirche nicht mehr allein entscheiden, für welche Aufgaben sie eine besondere Loyalität voraussetzt – nur noch bestimmte Felder kommen dafür infrage.
Müller arbeitete nicht mit Patient*innen, sondern in der Verwaltung. Als Sekretärin der Geschäftsführung habe sie dort aber Außenkontakt, argumentierte Anwalt Ahlers, sie führe Gäste durch das Haus und sei am Telefon für viele die erste Ansprechpartnerin. Die Richterin deutete an, dass sie Müllers Aufgaben als „verkündigungsnah“ interpretieren könnte. Nach EuGh-Urteil könnte darüber hinaus auch dann das Kirchenrecht ziehen, wenn eine Beschäftigte die Kirche oder Organisation glaubwürdig nach außen vertreten müsste.