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Grundsicherung und Missbrauchsdebatte: Aktionsplan gegen Sozialbetrug beschlossen

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Umfassender Datenaustausch zwischen den Behörden, verstärkte Überprüfung von Schrottimmobilien, Arbeitgeberhaftung bei Scheinbeschäftigung – das sind einige der Punkte im „Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung“, den die Bundesregierung am Mittwoch im Kabinett beschlossen hat. „Wir ziehen die Hintermänner der organisierten Ausbeutung stärker zur Verantwortung“, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), die den Aktionsplan zusammen mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorstellte.

Der Zehn-Punkte-Plan sieht unter anderem vor, den Datenfluss zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kranken- und Pflegekassen zu verstärken und dafür „diskriminierungsfreie KI-gestützte Analysesysteme“ einzusetzen, „um Sozialleistungsmissbrauch zu erkennen“. Künftig sollen auch Arbeitgeber für zu viel gezahlte Sozialleistungen haften, wenn sie eine Beschäftigung nur zum Schein gemeldet haben, damit aufstockende Leistungen bezogen werden können. Kommunen sollen außerdem leichter Zutritt zu baufälligen Immobilien bekommen. Über das Melderecht soll „Überbelegungen“ wirksamer begegnet werden.

„Wir befürworten, wenn gegen organisierte Strukturen vorgegangen wird, die die Not von Menschen ausnutzen, aber wir befürchten, dass mit dem Aktionsplan EU-Bürger, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, unter Generalverdacht gestellt werden“, sagt Natalia Bugaj-Wolfram, Referentin für Migrationssozialarbeit beim Paritätischen Gesamtverband, der taz. Erfahrungen der Beratungsstellen des Gesamtverbandes zeigen, dass EU-Bürgern, die in Deutschland arbeiten und Leistungen vom Jobcenter für sich und die Familien beantragen, diese Leistungen nicht selten verwehrt werden.

Oft sei es schwierig für die Betroffenen, die erforderlichen Unterlagen beizubringen, erst recht, wenn Sprachbarrieren den Zugang erschweren. „Manche EU-Bürger arbeiten aus Unwissen in prekären Verhältnissen: auf dem Bau, bei Lieferdiensten, in der Gastronomie, nach mündlichen Absprachen und gegen Barentlohnung. Diese Menschen müssen besser über ihre Rechte als Beschäftigte in Deutschland aufgeklärt werden“, sagt Bugaj-Wolfram.

Die Jobcenter arbeiten auch mit „Checklisten“ zur Überprüfung, ob ein tatsächliches Arbeitsverhältnis vorliegt, die sehr viele und sehr differenzierte Angaben und Nachweise verlangen, etwa auch zum Anfahrtsweg zur Arbeit, zum benutzten Pkw, zu den Mitfahrern, zu Lohnabrechnungen, zur Beschaffung des Arbeitswerkzeugs.

Nach dem Freizügigkeitsrecht der EU und der Rechtsprechung haben EU-Bürger:innen ein Recht auf ergänzende Sozialleistungen in Deutschland, wenn sie hier schon länger als drei Monate leben und eine Arbeit mit einer Entlohnung von mehr als 250 Euro im Monat ausüben.

Oft werde die aufstockende Leistung aber vom Jobcenter „mit Verweis auf Paragraf 7 verwehrt“, sagt Harald Thomé vom Selbsthilfeverein Tacheles in Wuppertal. Der Paragraf im Sozialgesetzbuch II erlaubt, die Leistung zu versagen, wenn sich Antragssteller nur zum „Zweck der Arbeitssuche“ in Deutschland aufhalten. Thomé befürchtet, dass der Aktionsplan ein weiterer Schritt hin zu einer Verschärfung sei, „um die Hürden für den Bezug von Sozialleistungen durch EU-Bürger zu erhöhen“.

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Source: taz