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Politics · taz · · 3h

Grüne beantragen Grundgesetzänderung: Hitzesommer soll die Verfassung ändern

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Nach der Rekordhitze in diesem Sommer hatte die SPD eine neue Finanzierungsgrundlage für die Klimaanpassung in den Kommunen gefordert. In der Koalition konnte sie sich damit aber nicht gegen die Union durchsetzen. Die Grünen im Bundestag wollen in der Frage jetzt den Druck auf Schwarz-Rot erhöhen: In ihrer Fraktionssitzung am Dienstag werden sie voraussichtlich einen Antrag auf eine Grundgesetzänderung beschließen. Sie wollen Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern in der Verfassung verankern.

In einem Entwurf, der der taz vorliegt, fächert die Fraktion zunächst das Problem auf: Vor Ort in den Städten und Gemeinden brauche es spätestens nach diesem Sommer Maßnahmen wie Hitzeschutz für öffentliche Einrichtungen, Regenwasserspeicherung oder Baumpflanzungen. Vielerorts sei aber das Geld knapp, und weil die Klimaanpassung rechtlich als freiwillige Aufgabe der Kommunen gilt, falle sie oft als Erstes hinten runter.

Finanzspritzen vom Bund sind in diesem Bereich auch nur eingeschränkt erlaubt: ausschließlich für bestimmte Projekte und zeitlich begrenzt. Käme die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz, würde das „unbürokratische und langfristige Finanzierungsmöglichkeiten“ durch den Bund eröffnen. Deswegen drängen die Grünen auf die Grundgesetzänderungen.

Im Antrag macht die Fraktion auch konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung. Zum Beispiel zu Personalkosten: Schon heute könnten die Kommunen zwar die Gehälter von Kli­ma­an­pas­sungs­ma­na­ge­r*in­nen fördern lassen, die Ressourcen reichten aber oft nicht aus. In Zukunft sollten neue Personalschlüssel gelten, durch die etwa Orte mit „hoher Katastrophenanfälligkeit“ mehr Unterstützung bekommen.

Generell solle bei den Fördermitteln Bürokratie abgebaut und den Kommunen freiere Hand gelassen werden. „Es sollte sichergestellt werden, dass die Kommunen frei über die zur Verfügung gestellten Mittel entscheiden können“, heißt es im Antrag. So sei eine Option, den Kommunen je nach Einwohnerzahl ein Budget zur Verfügung zu stellen, über das sie „über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren auf Basis einer umfangreichen Positivliste entscheiden könnten“.

Dazu setzen die Grünen auf Vernetzung: Ein „Koordinierungsausschuss“ von Bund, Ländern und Kommunen solle gemeinsame Ziele entwickeln und die Umsetzung evaluieren; Kommunen sollen über entsprechende Stellen untereinander Best-Practice-Beispiele austauschen.

„Wir müssen handeln, bevor wieder Keller volllaufen, Notaufnahmen überfüllt sind oder Schulen überhitzen“, sagte die zuständige Grünen-Abgeordnete Julia Schneider der taz. Das Thema dürfe nicht im Koalitionsstreit hängenbleiben. Ihre Fraktionskollegin und Co-Autorin Karoline Otte ergänzte, die SPD müsse die Union hier „unnachgiebig in die Pflicht nehmen“.

Stimmt die Grünen-Fraktion dem Entwurf am Dienstag zu, kommt der Antrag wahrscheinlich schon am Mittwoch ins Plenum des Bundestags. Dass der Druck aus der Opposition schnell wirkt und die Union ihren Widerstand gegen eine Grundgesetzänderung aufgibt, ist aber nicht zu erwarten: CDU und CSU haben nicht nur inhaltliche Vorbehalte, sondern sträuben sich auch gegen eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag wäre ohne die Linke allerdings nicht zu haben.

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Source: taz