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Germany · taz · · 1h

Digitale sexualisierte Gewalt: Frauen ziehen sich aus dem Netz zurück

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Aus Sorge vor digitaler Gewalt verändern zwei Drittel der Frauen zwischen 18 und 74 Jahren ihr Verhalten im Netz. Das ergibt eine repräsentative Befragung, die der Deutsche Frauenrat am Montag veröffentlichte. 67 Prozent aller befragten Frauen teilen demnach weniger Bilder und persönliche Informationen und haben ihre Online-Aktivitäten insgesamt eingeschränkt, so das Ergebnis. Der Deutsche Frauenrat (DFR) und der Deutsche Juristinnenbund (DJB) fordern nun Nachbesserungen im Gesetz gegen digitale Gewalt.

„Die Befragung zeigt eine strukturelle Geschlechterdimension“, sagt der Soziologe Matthias Quent von der Ernst-Abbe-Hochschule Jena, verantwortlich für die wissenschaftliche Auswertung der Studie. „Wir sehen in den Daten, dass digitale Teilhabe unmittelbar eingeschränkt wird“, so Quent. Bei Frauen zwischen 18 und 39 Jahren sind es sogar 76 Prozent, die ihr Verhalten zum Schutz vor Missbrauch von Fotos oder Videos verändern.

Groß ist der Rückzug vor allem bei Frauen, die bereits Gewalt im Netz erlebt haben: 73 Prozent ziehen sich aus digitalen Räumen zurück. Doch auch 57 Prozent derjenigen, die selbst bisher nicht von digitaler Gewalt betroffen waren, geben an, ihr Verhalten im Netz vorsorglich zu verändern. Wis­sen­schaft­le­r:in­nen sprechen vom sogenannten Chilling-Effekt, einem Effekt, der Abschreckung und Selbsteinschränkung beschreibt.

Eigene Erfahrungen mit bildbasierter sexualisierter Gewalt haben insbesondere junge Frauen gemacht. Jede fünfte Frau unter 40 Jahren berichtete in der Befragung von Erfahrungen mit sexualisierten KI-Darstellungen. Und das, „obwohl die heutigen Möglichkeiten zur KI-gestützten Erstellung sexualisierter Darstellungen vergleichsweise neu sind“, heißt es in dem Bericht.

Durch die digitalen Einschränkungen ändere sich auch die Verhaltensweise im nicht digitalen Leben, sagte die bei der Pressekonferenz ebenfalls anwesende Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes: „Da wundere ich mich, wie wenig das in den letzten Jahren ernst genommen wurde, wie das Digitale als eine absurde Parallelwelt abgetan wurde.“ Fernandes hatte im März 2026 eine deutschlandweite Debatte um sexualisierte digitale Gewalt ausgelöst, als sie die von ihr erlebte digitale sexualisierte Gewalt durch ihren Ex-Mann Christian Ulmen öffentlich machte.

Statt die Verantwortung auf betroffene Frauen zu lenken, findet Fernandes, müsse der Fokus auf die meist männlichen Täter gelenkt werden. „Ich bin sehr erstaunt darüber, wie wenig das Thema von männlicher Seite verstanden wird und wie oft ich online erklären muss, wo denn überhaupt das Problem ist“, sagte die Moderatorin. Sie fordert mehr Bildung und Aufklärung, dafür müsse „auch das Portemonnaie aufgemacht werden“.

Handlungsbedarf sehen der Frauenrat und der DJB nicht nur bei Bildung und Aufklärung, sondern auch bei dem Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt aus dem Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD). Dieser soll bald im Bundestag diskutiert werden. Theresia Rasche vom DJB begrüßte zwar die vorgesehenen Änderungen im Strafrecht, forderte aber Nachbesserungen.

So müsse im Gesetz deutlicher werden, dass es für die Strafbarkeit unerheblich ist, ob ein KI-generiertes Bild täuschend echt oder als KI gekennzeichnet sei – denn „der Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung bleibt der gleiche“, sagt Rasche. Auch die Einordnung als Privatklagedelikt beanstandet der DJB: Es handele sich nicht um ein Bagatelldelikt, so Rasche. Inhalte hätten Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft, weshalb nicht Privatpersonen, sondern die Strafverfolgungsbehörden tätig werden müssen.

Weiter fordert der Juristinnenbund die Einführung flächendeckender Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für digitale Gewalt und die konsequentere Inanspruchnahme von Onlineplattformen, auf denen diese Inhalte ausgetauscht werden. Eine schnellere Löschung der Gewaltinhalte befürworten sowohl der DJB als auch der Deutsche Frauenrat.

Digitale Gewalt sei nicht nur ein individuelles Problem, sondern es berühre die gesellschaftliche und politische Teilhabe, sagte Judith Rahner, Geschäftsführerin vom DFR. „Und damit ist es letztlich auch ein Demokratieproblem.“ Das komme im bisherigen Ansatz des digitalen Gewaltschutzgesetzes zu kurz. „Recht zu haben und schnell geschützt zu werden sind zwei unterschiedliche Dinge. Und ein digitales Gewaltschutzgesetz muss eben beides auch gewährleisten“, so Rahner.

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Source: taz