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Angeklagter Antifaschist: Verhandeln bis zum Tod?
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Es ist ein Platz auf der Anklagebank im Oberlandesgericht Dresden, der am Dienstag leer blieb. Seit vergangenem November wird dort gegen sieben Antifaschisten verhandelt. Der Vorwurf: mehrere schwere Angriffe auf Rechtsextreme, als Teil der „Antifa Ost“. Nun aber wurde das Verfahren gegen einen Beschuldigten, Henry A., abgetrennt. Weil sich der 38-Jährige nach einem Suizidversuch nicht ansprechbar im Krankenhaus befindet.
Es ist genau dieser Fall, vor dem seine Verteidiger über Wochen das Gericht gewarnt hatten. Vergeblich. Schon seit Jahren war Henry A. im Visier der Soko Linx des sächsischen LKA. 2021 durchsuchen sie seine Wohnung in Leipzig gleich zwei Mal. Damals lief bereits in Dresden ein erster Prozess gegen vier „Antifa Ost“-Beschuldigte um die Leipzigerin Lina E., die 2023 schließlich zu gut fünf Jahren Haft verurteilt wurde.
Parallel ermittelte das LKA gegen weitere Linke, die ebenfalls an Angriffen auf Rechtsextreme beteiligt gewesen sein sollen. Einer von ihnen soll Henry A. gewesen sein. Nach den Razzien blieb Henry A. auf freiem Fuß. Die Vorwürfe gegen ihn sind aber zusätzlich heikel, weil Henry A. damals noch Mitarbeiter der Leipziger Stadtverwaltung war. Er soll einen Schlüssel zu einem Depot der „Antifa Ost“ gehabt haben, auf einem Dachboden eines Leipziger Mietshauses. Und er soll auch an einem Angriff beteiligt gewesen sein: auf eine Gruppe Neonazis in Wurzen, die von einem Aufmarsch aus Dresden zurückkehrten.
Im Mai 2025 erfolgte gegen Henry A. und sechs weitere Beschuldigte – darunter der frühere Partner von Lina E., Johann G. – die Anklage durch die Bundesanwaltschaft: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, für einige auch versuchter Mord. Vor einem Jahr folgt der Prozessauftakt. Mehrere Angeklagte verteidigen dort antifaschistisches Engagement, weisen die Vorwürfe als überzogen zurück (3). Henry A. schweigt.
Was öffentlich da nicht bekannt ist: wie krank Henry A. damals schon ist. Seine Anwälte haben zugestimmt, dass dies nun bekannt gemacht wird. Auch in der öffentlichen Verhandlung wiesen sie mehrfach darauf hin, auch Henry A. selbst. Der 38-Jährige leidet demnach unter einer psychischen Störung, die ihn bei Schicksalsschlägen zu Suizidversuchen drängt. Zudem sei er an ADHS erkrankt, müsse das Beruhigungsmittel Tavor nehmen, war in Therapie. Noch vor Prozessbeginn unternimmt Henry A. einen Suizidversuch, geht danach in eine Klinik.
Zugleich stellen seine Anwälte Martina Arndt und Felix Isensee einen Antrag, das Verfahren von Henry A. vom Prozess abzutrennen – weil ihn die allermeisten Vorwürfe gar nicht beträfen. Das Gericht lehnt den Antrag ab. Henry A. muss wegen des Prozesses eine begonnene Therapie verkürzen. Vor Gericht beantragen seine Verteidiger, an einzelnen Verhandlungstagen früher zu enden, damit Henry A. eine ADHS-Selbsthilfegruppe besuchen kann. Auch das wird abgelehnt. Henry A. stellt darauf einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Auch abgelehnt.
Und Henry A.s Zustand verschlechtert sich weiter. Mitte Juli wird er in eine geschlossene psychiatrische Station zwangseingewiesen. Eine Woche später erfolgt ein weiterer Suizidversuch. Darauf empfiehlt ein behandelnder Arzt laut Verteidigung eine dreimonatige Prozesspause für Henry A. Die Verteidiger beantragen erneut, das Verfahren von Henry A. abzutrennen: Ihr Mandant sei nicht mehr in der Lage, am Prozess teilzunehmen, und die Suizidgefahr sei real. Das Gericht beauftragt darauf einen Gutachter.
Henry A. soll diesem laut Verteidigung gesagt haben, er sehe sich bei einer Fahrt von Leipzig zum Gericht nach Dresden „eher unter dem Zug als im Zug“. Der Gutachter attestiert A. dennoch eine Verhandlungsfähigkeit: Denn dieser habe „grundsätzlich das Vermögen, sich situationsbezogen angemessen verhalten zu können“, hält er in einem Schriftsatz fest. Ärzte in Henry A.s Klinik raten ihm zugleich von unbegleiteten Ausgängen und Fahrten ab.
Und tatsächlich erfolgt, nach dem Tod eines engen Familienmitglieds, ein weiterer Suizidversuch. Ein Gericht verhängt erneut eine Zwangseinweisung des 38-Jährigen in eine Klinik, er darf diese nicht mehr freiwillig verlassen. Das Gericht erklärt aber auch danach: Es gehe weiter von der Verhandlungsfähigkeit von Henry A. aus – und weist einen erneuten Antrag auf Abtrennung des Verfahrens zurück.
Am 12. August dann wird Henry A. aus der geschlossenen Klinik zum Prozesstag in den Dresdener Gerichtssaal gefahren, hingebracht von Polizisten. Früh morgens holen diese ihn aus der Klinik ab. „Richtig mies“ sei es Henry A. an dem Tag gegangen, erzählt Verteidiger Felix Isensee. Dass sein Mandant Tavor genommen hatte und ein Notfallmedikament bereithalten musste, wussten die Beamten laut Isensee nicht. Der Anwalt kritisiert das im Gerichtssaal als unverantwortlich, fordert ein neues Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit von Henry A. Der Antrag wird vom Senat zurückgestellt. Am Ende des Prozesstages wird Henry A. wieder zurück in die Klinik gefahren.
Drei Tage später, am 15. August, verlässt Henry A. die Klinik. Am Mittag, gegen 13.35 Uhr, kollidiert im Leipziger Süden ein Mann mit einer S-Bahn hinter einer Brücke, wird lebensbedrohlich verletzt. Es ist Henry A. Ärzte retten sein Leben, versetzen ihn im Krankenhaus ins Koma.
Verteidiger Felix Isensee macht der ganze Vorgang fassungslos. „Das hätte so niemals passieren dürfen“, sagt er. „Es ist völlig unverständlich, warum das Gericht auf Teufel komm raus gegen unseren Mandanten verhandeln wollte. Obwohl allen klar war, wie schlecht es ihm geht und wie gefährdet er war.“ Der Rechtsstaat sehe es vor, dass ein Angeklagter nicht zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werden dürfe, erinnert Isensee. „Dass dieser Grundsatz in diesem Fall eingehalten wurde, da habe ich starke Zweifel.“
Das Oberlandesgericht Dresden ließ eine Anfrage zu dem Fall vorerst unbeantwortet. Noch als Henry A. aber im Koma lag, beantragte es ein neues Gutachten zu dessen Verhandlungsfähigkeit. Dann, vor einer Woche, entschied der Senat schließlich: Das Verfahren von Henry A. wird vom Prozess abgetrennt. Am Dienstag nun wurde in Dresden gegen nur noch sechs Angeklagte weiterverhandelt. Ob und wo ein neuer Prozess gegen Henry A. startet, ist offen. Vorerst stellt sich die Frage aber nicht: Er befindet sich laut Verteidiger Isensee weiter nicht ansprechbar im Krankenhaus.
Hinweis: Haben Sie suizidale Gedanken? Dann sollten Sie sich unverzüglich ärztliche und psychotherapeutische Hilfe holen. Bitte wenden Sie sich an die nächste psychiatrische Klinik oder rufen Sie in akuten Fällen den Notruf an unter 112. Eine Liste mit weiteren Angeboten finden Sie unter taz.de/suizidgedanken.
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Source: taz