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AfD verpasst Streamer Maulkorb: Warum das Pöbelverbot für „Aktivist Mann“ fadenscheinig ist
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Die AfD-Spitze verpasst dem rechtsextremen Aktivisten und Youtube-Streamer Matthäus Westfal einen Maulkorb: In einem Beschluss nach einer Telefonkonferenz am Montag fordert der Bundesvorstand alle Parteigliederungen dazu auf, dem Videostreamer „Aktivist Mann“ den Zugang zu Parteiveranstaltungen ausschließlich unter der Bedingung zu gewähren, „dass dieser vorab verbindlich zusichert, andere Streamer und Journalisten nicht zu belästigen“. Bei Zuwiderhandlungen solle die Akkreditierung von Westfal übers Hausrecht oder die Polizei „unverzüglich entzogen“ entzogen werden. Der Beschluss liegt der taz vor.
Zuletzt hatte vor allem die Aggressivität des Streamers für breite Kritik gesorgt. Der hatte unter anderem bei der Wahlparty der AfD-Sachsen-Anhalt die Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller minutenlang belästigt und brüllte sie mit immergleichen nationalistisch-inquisitorischen Fragen und Parolen an: „Sind Sie Deutsche?“, „Tun Sie was für Ihr Heimatland!“, oder „wir brauchen nur noch pro-deutsche Journalisten!“ Danach postete er stolz einen Zusammenschnitt seiner Belästigungen, der viral ging und selbst bis in die AfD-Bubble für Kritik sorgte.
Genau das ist der Markenkern von „Aktivist Mann“, wie Westfal sich bei Youtube nennt. In Vergangenheit hatte dieser sich mit der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck solidarisiert. 2020 beteiligte er sich am Sturm der Reichtstagstreppe. Kürzlich antwortete er auf die Frage des Youtubers Marcant, ob er an den Holocaust glaube, mit der Gegenfrage: „Bist du Jude?“ Sein Auftreten war bereits vor den Wochen vor der Wahl derart krawallig, dass er sogar bei Krawallmedien wie Nius für Kopfschütteln sorgte und von der AfD Sachsen-Anhalt während des Wahlkampfs aufgefordert wurde, sich ein paar Tage zurückzuhalten.
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Zur Begründung des AfD-Beschlusses heißt es nun, dass es Westfals Geschäftsmodell sei, Journalisten „zur Schau zu stellen“, die in der AfD-Bubble kritisch gesehen würden – durch „belästigende Fragen und pöbelhaftes Verhalten“. T-online hatte zuerst über den geplanten Beschluss berichtet.
AfD-nahe Medien feierten die Abgrenzung als Reifungsprozess der Partei, nachdem die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla sich letzte Woche distanziert und mit Konsequenzen gedroht hatten: „Beleidigungen und verbales Bedrängen verbieten sich für Medienschaffende“, hatten Weidel und Chrupalla gesagt. Das pöbelhafte Verhalten von Westfal würde mittlerweile auch der AfD zugerechnet, heißt es weiter in der Begründung des Vorstandsbeschlusses.
Das wiederum dürfte auch daran liegen, dass der Streamer damit ein ähnliches Geschäftsmodell wie die AfD selbst verfolgt – nur eben mit deutlich plumperem Auftreten. Tatsächlich zeigt der Beschluss einmal mehr, wie geschickt die AfD kommuniziert: Formal grenzt sich die Partei deutlich ab, während sie inhaltlich keine Kritik äußert und strukturell ähnlich agiert. Weidel etwa raunzte in Vergangenheit selbst gerne Journalist*innen für „dumme Fragen“ an. Chrupalla führte gar schwarze Listen mit kritischen Journalist*innen, nannte Medienberichte in internen Schreiben „Feindpropaganda“ und rief dazu auf „Hintergrundinformationen über als Journalisten getarnte Zersetzungsagenten“ zu sammeln.
Besonders deutlich zeigt sich dieses strukturelle Angreifen von Medienschaffenden gerade mit Blick auf die Spiegel-Reporterin Müller, die wiederholt vom zweiten parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bundestag, Stephan Brandner, gezielt und persönlich angefeindet wurde – und sich erfolgreich juristisch dagegen wehrte.
Die AfD setzt mit dem Beschluss offensichtlich darauf, dass weite Teile der medialen Öffentlichkeit die Aufmerksamkeitsspanne eines Goldfisches haben: Nur vor einer Woche saß Ulrich Siegmund noch in der Bundespressekonferenz, sagte den angeblichen „Fake News“ von kritischen Journalisten seinerseits den Kampf an und kritisierte explizit den Spiegel und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sein Wahlversprechen ist die Kündigung des Medienstaatsvertrages und damit ebenfalls eine Kampfansage an die Pressefreiheit.
Im Gegenzeug lobte Siegmund ausdrücklich extrem rechte Streamer, die seinen Wahlkampf begleiteten. Einer davon war eben jener Aktivist Matthäus Westfal, der bereits vor der Wahlparty wiederholt durch extrem aggressives Auftreten auffiel, Journalist*innen bedrängte, belästigte, körperlich anging und sogar schubste. Siegmund hatte ihn trotzdem und explizit namentlich in einem Podcast gelobt.
Für entsprechend unglaubwürdig hält die Spiegel-Reporterin Ann-Katrin Müller selbst nun auch diesen Beschluss. Sie sagte der taz: „Es ist schon bemerkenswert, wie viele Chancen die AfD denjenigen gibt, die ihre Ideologie und Propaganda verbreiten. Ernsthafte Konsequenzen sähen anders aus.“ Zudem sei es geradezu ironisch, wenn die AfD-Spitze sich nun zum Bewahrer der Pressefreiheit aufschwinge, so Müller: „Schließlich haben AfD-Spitzenfunktionäre jahrelang selbst die Pressefreiheit angegriffen und viele der kritischen Berichterstatterinnen und Berichterstatter als Feinde markiert.“
Der rechtsextreme Streamer pöbelt unterdessen in Richtung seiner Kritiker unbeeindruckt weiter herum: „Zerreißt euch euer Maul weiter ihr unmaskulinen Streithähne! In allen 16 Bundesländern steht das deutsche Volk hinter mir! Was habt ihr die letzten 14 Jahre für Deutschland geleistet?“
Solidarität bekommt Westfal unter anderem auch vom ehemaligen Kader der Identitären Bewegung Simon Kaupert: „Wer sich distanziert, erledigt das Geschäft des Feindes“, schreibt dieser auf X. Er hat weite Teile des Siegmund-Wahlkampfs gefilmt und inszeniert und geht in Sachen Bekämpfung der Pressefreiheit sogar noch weiter: Er forderte mit Blick auf einen FAZ-Journalisten: „Man kann übrigens auch als Deutscher aus unserer Volksgemeinschaft ausgeschlossen werden, zum Beispiel wenn man ein antideutscher Mainstreamjourno ist.“ Der Begriff der „Volksgemeinschaft“ ist eine klare Bezugnahme auf den Nationalsozialismus.
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Source: taz