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AfD liebäugelt mit Neuwahlen: Die Uhr in Sachsen-Anhalt tickt noch nicht
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Chaos statt Traumwahlziel: Mit 43,8 Prozent der Stimmen hat die AfD 39 Sitze im Magdeburger Landtag. Das sind 3 zu wenig für eine absolute Mehrheit und um allein eine Regierung zu bilden. Und niemand will mit den Rechtsextremen zusammen regieren. Eine Regierung aus CDU, SPD, Grüne, Linke und BSW? Theoretisch möglich, praktisch aber unwahrscheinlich. Denn die CDU will bisher nicht von ihrer Unvereinbarkeitshaltung gegenüber der Linkspartei abrücken.
Also blickt man doch wieder ganz nach rechts zur AfD, deren Posterboy Ulrich Siegmund schon über Neuwahlen frohlockt. „Im Notfall würde es halt Neuwahlen geben, dann haben wir halt 50 oder 55 Prozent“, gibt er sich im ZDF siegessicher. Doch so weit ist es noch lange nicht.
Die einzige Frist, die bisher läuft, ist die bis zum ersten Zusammentreffen des neuen Landtags. Dies muss bis zum 30. Tag nach der Wahl passieren, also bis 6. Oktober. Das verlangt Artikel 43 Absatz 1 der Landesverfassung. Bis dahin bleibt der alte Landtag rechtlich handlungsfähig.
Die konstituierende Sitzung ruft üblicherweise der alte Landtagspräsident ein, das ist Gunnar Schellenberger von der CDU. Oder sie ist auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Landtags oder der Landesregierung unverzüglich einzuberufen. In dieser Sitzung wird unter anderem ein neuer Landtagspräsident gewählt und es wird über die Geschäftsordnung abgestimmt. Die Wahl des Ministerpräsidenten muss dabei noch nicht auf der Tagesordnung stehen.
In Sachsen-Anhalt gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist, bis wann ein neuer Ministerpräsident gewählt werden muss. Für gewöhnlich werden erst Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit geführt.
Zwar kündigte Siegmund nach der Wahl an, seine rechte Hand in Richtung der anderen Parteien auszustrecken. Doch ergreifen wird sie wohl niemand. Die einzige Partei, die der AfD noch keine klare Absage erteilt hat, ist das mit 5,3 Prozent neu in den Landtag eingezogene BSW. Die BSW-Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali erklärte aber, sie sehe wenige Gemeinsamkeiten.
Bleibt noch die Möglichkeit, dass eine Gruppe von Abgeordneten beantragt, die Wahl anzustoßen.
Im ersten Wahlgang ist nach Artikel 65 Absatz 2 gewählt, wer die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erhält. Bei 83 Abgeordneten sind das 42 Stimmen. Das wäre die absolute Mehrheit. Die AfD müsste dann hoffen, dass es Überläufer:innen aus anderen Parteien gibt. Das ist nicht auszuschließen, die Abstimmung ist geheim. Darauf verlassen können sich die Rechtsextremen nicht. Scheitert Siegmund im ersten, muss der zweite Wahlgang innerhalb von sieben Tagen stattfinden. Gleiche Regeln. Gleiches Szenario möglich.
Danach muss innerhalb von 14 Tagen der Landtag entscheiden, ob er sich vorzeitig auflöst. Auch hierfür müsste die Mehrheit aller Mitglieder zustimmen. Tun sie dies nicht, ginge Siegmund in einen dritten Wahlgang, in dem er nur noch eine einfache Mehrheit bräuchte.
Das BSW kündigte an, sich in diesem Fall zu enthalten. Dann stünde es 39 zu 39 zwischen AfD und den anderen Parteien. Damit hätte Siegmund keine Mehrheit.
„Besteht ein Patt, so wird so lange gewählt, bis sich eine einfache Mehrheit findet“, sagt der frühere Landesverfassungsrichter Michael Kilian, Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der dpa.
Scheitert der dritte Wahlgang, ist dies laut Artikel 60 erst nach sechs Monaten und mit einer Zweidrittelmehrheit möglich.
Während des gesamten Prozesses bleibt der alte Ministerpräsident Sven Schulze geschäftsführend im Amt. Die Landesverfassung sieht keine Frist vor, wie lange das dauern kann. In der Vergangenheit waren das auch schon mal neun Monate.
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Source: taz