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Nürnberger Antifaschist zu hoher Bewährungsstrafe verurteilt
Nachdem die Polizei Daniel bei einem antifaschistischen Protest die Hand brach, tropfte sein Blut auf deren Uniform. Laut Richterin soll er dies mit Absicht gemacht haben. Daniel wurde nun wegen tätli
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Nachdem die Polizei Daniel bei einem antifaschistischen Protest die Hand brach, tropfte sein Blut auf deren Uniform. Laut Richterin soll er dies mit Absicht gemacht haben. Daniel wurde nun wegen tätlichen Angriffs zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Der Nürnberger Antifaschist Daniel wurde am Donnerstag zu einer Haftstrafe von 14 Monaten Monaten auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Darüber hinaus muss er 2.500 Euro Geldstrafe zahlen. Vergangene Woche hatte der Prozess gegen den Antifaschisten Daniel in Nürnberg begonnen.
Ihm wird unter anderem vorgeworfen, beim Gegenprotest gegen einen faschistischen Aufmarsch am 27. September 2025 in Nürnberg, mehrere Polizeibeamte vollgeblutet zu haben. Das ganze sei ein tätlicher Angriff gegen Vollstreckunsbeamte. Das kuriose daran: Das Blut stammte aus Daniels frisch gebrochener Hand, welche von einem USK Beamten zertrümmert wurde, als diese auf die Antifaschist:innen zustürmten und mit Schlagstöcken auf sie einprügelten.
Blut auf Polizeiuniform als „tätlicher Angriff“: Prozess gegen Nürnberger Antifaschisten beginnt
Prozessauftakt mit Zuschauer:innenausschluss und unter hohen Sicherheitsvorkehrungen
Vergangene Woche am 27.10.2026 begann der erste Termin des Prozess gegen Daniel. Rund 60 Personen versammelten sich zur Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude. In den Saal durften dann jedoch nur knapp 20 Zuschauer:innen, weil die Richterin sich weigerte einen größeren Saal zur Verfügung zu stellen. Die Zuschauer:innen mussten sich dabei einer doppelten Sicherheitskontrolle unterziehen. Neben der regulären Einlasskontrolle am Eingang des Gerichts wurden alle Personalausweise der Zuschauer:innen abfotografriert und die Personen intensiv abgetastet vor Betreten des Saals.
Der Prozess selbst war geprägt durch die vagen und teilweise widersprüchlichen Aussagen mehrerer als Zeugen geladener Polizist:innen. Ein Polizistin behauptete Daniel haben bei einer Montagsaktion 3 mal gezielt mit einer Fahnenstange auf ihren Kopf geschlagen. In der Befragung zum genauen Tathergang verhedderte sie sich jedoch immer wieder in Ungereimtheiten.
Höhepunkt ihrer Befragung war, als sie Daniel, der wenige Meter neben ihr saß, nichtmal erkannte. Trotzdem sei sie sich sicher, dass er es war, der ihr ein Jahr zuvor dreimal in ihre Richtung geschlagen habe und davon einmal den Kopf getroffen habe. Damals gab sie in ihrem Zeugenschaftlichen Bericht an eine schmerzhafte Rötung davon getragen zu haben. Ein Jahr später war sie nun felsenfest davon überzeugt auch einen Kratzer und eine Beule davon getragen zu haben. Diese konnte sie bei der Begutachtung von Fotos, welche wenige Stunden nach der vermeintlichen Tat angefertigt wurden jedoch nicht zeigen.
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Ein weiterer Vorwurf befasste sich damit, dass Daniel sich für insgesamt 9 Minuten auf einem Antifaschistischen Gegenprotest vermummt haben soll. Die Staatsanwaltschaft und der ermittelnde Polizeibeamte behaupteten die Vermummung diene der Verschleierung von Straftaten. Daniel wiederum stellte klar, dass die Vermummung als Schutz davor diene von Rechten Streamern und Faschisten diene. Dies wurde am Ende als Straftatbestand mit einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen in das Urteil eingebettet.
Prügelnde USK-Beamte mit Erinnerungslücken
Der Ausführlichste Punkt der Verhandlung waren die Geschehnisse am 27.09.. Die Verteidigung konnte durch das zeigen von Videos und die öffentliche Berichterstattung zu diesem Tag darlegen, dass der Polizeieinsatz an diesem Tag maßlos übertrieben war. Mehrere Gewaltexzesse seitens der Polizei führten neben Daniels gebrochener Hand auch zu mehreren anderen teilweise schwer verletzten Personen. Darunter gebrochene Kiefer, zerquetsche Zehen und Personen, die von Polizeipferden zertrampelt wurden.
Die USK Beamten welche an diesem Tag im Einsatz waren haben wohl eine andere Wahrnehmung. Sie seien zwar in der Situation gewesen und könnten sich daran erinnern, dass Daniel sie mit seinem Blut bespritzt haben soll. Woher Daniels Verletzung jedoch stammt wusste wohl niemand. Auch an einen Schlagstockeinsatz konnten sich manche Beamte überhaupt nicht erinnern.
In dem zuvor abgespielten Video war dagegen deutlich zu sehen, wie eine Gruppe USK Beamter auf Demonstrierende zustürmt und mehrfach auf sie einschlägt. Einer der Beamten schlägt erst auf die Wirbelsäule eines Aktivisten ein, danach wendet er sich zu Daniel. Ein lauter metallischer Knall ist zu hören, als sein Schlagstock gegen ein Straßenschild kracht, an dem Daniel kurz zuvor seine rechte Hand gehalten hatte. Kurz danach wird durch einen zweiten Schlag seine linke Hand gebrochen.
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Die weitere Befragung der Zeugen ergab auch, dass der Polizeieinsatz am 27. September und insbesondere dessen Verhältnismäßigkeit wohl keinerlei Thema innerhalb der Einheit oder der Polizeiinspektion insgesamt mehr gewesen sein soll. Auch die Staatsanwaltschaft sah trotz der starken medialen Präsenz des Themas und der Auseinandersetzung das Stadtrats damit keine Notwendigkeit darin Ermittlungen gegen die Polizei einzuleiten. Man könne ja nicht allem nachgehen was irgendwo in der Öffentlichkeit erscheint, meinte die Staatsanwältin sinngemäß auf Nachfrage des Anwalts.
Wer sich nicht an die Regeln halte müsse daraus lernen
Aufgrund eines erkrankten Zeugen wurde noch ein weiterer Prozesstermin am 5. November angesetzt. Da der Zeuge erneut krank war befasst sich dieser Termin dann jedoch nur noch mit dem Abschluss der Verhandlung und den Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft gab an diesem Tag zumindest bekannt, dass sie nun Ermittlungen gegen den prügelnden USK-Beamten eingeleitet habe.
Bereits am ersten Prozesstag räumte die Richterin ein, dass Daniels Hand wohl durch den Schlagstock eines Polizeibeamten zertrümmert wurde. Trotzdem fällte sie ein hartes Urteil und stützte ihre Begründung vor allem auf die schwammigen Aussagen der Polizei. Die Richterin selbst machte dem damals offensichtlich unter Schock stehenden Daniel zum Vorwurf, seine gebrochen Hand nicht ausreichend erkenntlich gemacht zu haben und einen Krankenwagen angefordert zu haben, sondern stattdessen mit Absicht darauf konzentriert war die Polizeibeamten vollzubluten.
Das Urteil von einem Jahr und zwei Monaten Haft auf drei Jahre Bewährung und 2.500 Euro Geldstrafe begründete sie auch damit, dass wer sich nicht an die Regeln halte, eben auch Konsequenzen spüren bekommen müsse. Im Fall vom Daniel heißt das: Wer sich Faschisten in den Weg stellen möchte und dabei von der Polizei verprügelt wird bekommt nicht nur eine gebrochen Hand, sondern wird auch noch vom Staat dafür verurteilt.
In seiner Abschlusserklärung zeigte sich Daniel nichtsdestotrotz kämpferisch. Unabhängig von der zu erwartenden Strafe werde er weiterhin konsequent antifaschistisch kämpfen und sich nicht unterkriegen lassen.
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