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Kronzeuge nie vernommen, Videobeweise ignoriert: Berufungsprozess gegen Maja in Ungarn gestartet

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Im Berufungsprozess gegen Maja T. hat die Verteidigung erneut schwere Verfahrensfehler und Widersprüche in der Beweisführung kritisiert. Während die Staatsanwaltschaft mehr als 13 Jahre Haft fordert, kämpft Maja nach über zwei Jahren in ungarischer Haft weiter um ihre Freiheit.

Zu acht Jahren „Zuchthaus“ hatte ein ungarisches Gericht die nicht-binäre Antifaschist:in Maja T. im Februar verurteilt. Gegen das Urteil gingen sowohl die Verteidigung von Maja, als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Doch laut Majas deutschem Anwalt, Sven Richwin, würde eine erneute Beweisaufnahme und Befragungen von Zeug:innen nicht stattfinden.

„Das Verfahren in der Berufungsinstanz trägt eher die Merkmale eines Revisionsverfahrens nach hiesigem Verständnis“, erklärte Richwin gegenüber LTO. Nach deutschem Recht wird bei einem Berufungsprozess der Sachverhalt von einem höheren Gericht neu aufgerollt. Alle Beweise werden erneut begutachtet und Zeugen erneut angehört. Bei einem Revisionsprozess werden lediglich Rechtsfehler der ersten Instanz geprüft.

Nun hat am Freitag der erste Prozesstag stattgefunden. Der zweite Verhandlungstag wird am 30. September stattfinden. Dort wird auch ein Urteil erwartet.

Berufungsprozess gestartet

Maja wird vorgeworfen, als Teil des sogenannten Budapest-Komplex im Jahr 2023 Faschist:innen angegriffen zu haben. Die Faschist:innen beteiligten sich am jährlichen „Tag der Ehre“, an dem zahlreiche organisierte Faschist:innen durch Budapest ziehen und ihre rechte Gesinnung in die Öffentlichkeit tragen.

Anders als an den vergangenen Prozesstagen nur einzelne Faschist:innen vor Ort. Grund dafür könnte unter anderem sein, dass das Gericht, an dem der Revisionsprozess stattfindet, weiter entfernt von einem Zentrum und Treffpunkt der Faschist:innen entfernt ist.

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Bereits vor Prozessbeginn zeigten jedoch zahlreiche Antifaschist:innen vor dem Gerichtsgebäude ihre Solidarität mit Maja und protestierten gegen das Vorgehen der ungarischen Justiz. Während des Prozesses sind immer wieder „Free Maja“ Rufe von draußen auch im Gerichtssaal zu hören. Zudem ist der Gerichtssaal gefüllt mit Unterstützer:innen von Maja, die auch dort Sprechchöre anstimmen.

Die Gerichtsverhandlung des Berufungsprozesses am Freitag zog sich dann über den gesamten Tag. Neben Majas Fall wurden auch die Fälle des Italieners Gabriele M. und der aus Berlin stammenden Anna M. verhandelt. Mit dem Fall befassen sich drei Richter:innen gleichzeitig.

Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafen

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft bezieht sich darauf, dass die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach ungarischem Recht ein Strafmaß von zwei bis zu 24 Jahren bemisst. Die Staatsanwaltschaft fordert, dass die Strafe für Maja höher als die Hälfte angelegt wird, also mehr als 13 Jahre. Ihre Berufung beziehe sich dabei nicht auf das Urteil selbst, sondern nur auf das Strafmaß aus dem ersten Prozess.

Zu der Tat von Gabriele M. und Maja T. erklärte die Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagten den Tod der Zielpersonen billigend in Kauf genommen hätten. Die Tatsache, dass sie die Tat abgebrochen hätten, bevor es zu lebensgefährlichen Verletzungen kam, ändert an ihrem Vorwurf nichts. Sie argumentieren, dass nur das Verhalten der Zielpersonen und das mögliche Eingreifen Dritter sie an ihrem Plan gehindert habe. Für Anna M. forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren, wobei sie sich ebenfalls an der Mitte des Strafmaßes orientieren. Der Vorwurf lautet hier, über Jahre Mitglied einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein.

Verteidigung will Freispruch erwirken

Die Forderung der Verteidigung ist ein Freispruch für alle drei Angeklagten. Zudem kritisierte die Verteidigung die Staatsanwaltschaft dafür, dass sie sich nicht mit den Verfahrensfehlern auseinandergesetzt habe, und das, obwohl diese ein Grund für das Berufungsverfahren dargestellt hatten.

Zudem machte die Verteidigung darauf aufmerksam, dass Majas Verfahrensrechte verletzt wurden, da Maja im Verfahren nicht die eigene Muttersprache anwenden konnte. Es sei trotz des Beweisaufnahmeverfahrens keine Indizienkette vorgelegt worden.

Der Vorwurf einer kriminellen Vereinigung stütze sich laut Gericht unter anderem auf die Aussage des „Kronzeugen“ Johannes Domhöver – dieser sei jedoch nie formell als Zeuge vernommen worden, sodass weder Maja noch die Verteidigung ihm Fragen stellen konnten.

Auch das Sachverständigengutachten sei fehlerhaft. Verletzungen seien durchweg als zu schwer eingestuft worden, eine Zeugenaussage zur fehlenden Waffennutzung habe das Gericht unberücksichtigt gelassen. Zum ersten Angriffsvorwurf gaben zwar drei Geschädigte an, Maja erkannt zu haben. Kameraaufnahmen zeigen laut Verteidigung jedoch, dass die erkannte Person erst später hinzukam und den Angriff nur beobachtete. Diesen Widerspruch ließ das Gericht trotz Antrags nicht überprüfen.

Martin Schirdewan ist Vorsitzender der Linksfraktion im Europäischen Parlament und begleitet den Fall bereits seit einiger Zeit. Am Freitag zog er Bilanz zur Verhandlung: „Der heutige Prozesstag hat erneut deutlich gemacht, dass die erhobenen Vorwürfe gegen Maja T. auf einer mangelhaften Beweislage beruhen. Majas Anwalt hat ausführlich dargestellt, dass das Urteil zu acht Jahren Haft im Zuchthaus sich auf eine lückenhafte und auf Indizien beruhende Anklage stützt.“

Erst spricht zudem davon, dass die ungarische Staatsanwaltschaft „unbeirrt an ihrem bisherigen Kurs eines politischen Schauprozesses festhält“. Schirdewan fordert, sämtliche diplomatischen Mittel auszuschöpfen, um Maja unverzüglich nach Deutschland zurückzuführen.

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Maja leidet unter Haftbedingungen

Über das ausstehende Urteil äußerte Maja in einer Rede vor Gericht: „Gewiss ist da Angst. Angst, wie lange noch in dieser Zelle. Angst, Menschen nicht wiederzusehen. Angst, dass mir der zerstörerische Knast nicht nur meine Kleidung, sondern auch meine Lebensperspektive raubt.“

Doch der Kampf müsse weitergehen, auch für die Freiheit der anderen angeklagten Antifaschist:innen: „Alerta, lassen wir uns nicht entmutigen. Einen Blumenstrauß an alle solidarischen Menschen. Einen letzten Gedanken möchte ich den Antifaschisten Zaid und Gino widmen, die vor der staatlichen Verfolgung aus ihren Ländern nach Paris geflüchtet sind, und denen die Auslieferung nach Ungarn bzw. Deutschland droht, so wie auch ich vor über zwei Jahren nach Ungarn ausgeliefert wurde.“

Dass Maja überhaupt in Ungarn vor Gericht steht und bereits seit über zwei Jahren unter folterähnlichen Zuständen in einem ungarischen Gefängnis sitzt, liegt daran, dass der deutsche Staat Maja in einer rechtswidrigen Nacht- und Nebelaktion nach Ungarn ausgeliefert hatte.

Seitdem sitzt Maja unter folterähnlichen Bedingungen hinter Gitter. Tägliche nackte Vollkörperdurchsuchungen, Ungeziefer in der Zelle, kaum Kontakt zur Außenwelt, Videoüberwachung und verschimmeltes Essen sind Alltag. Weder das Gericht noch die Wärter erkennen das Geschlecht der nicht-binären Antifaschist:in an.

Maja hat die unwürdigen Haftbedingungen allerdings nicht einfach über sich ergehen lassen. Mittels eines 40-Tage langen Hungerstreiks und durch eine große Solidaritätsarbeit in Deutschland, außerhalb der Gefängnismauern, konnte Maja Druck auf das Auswärtige Amt ausüben und Außenminister Johann Wadephul (CDU) zu einem Gespräch mit einem ungarischen Vertreter bewegen.

Die Auslieferung an Ungarn dürfe sich nicht wiederholen, erklärte Maja in der Rede im Gericht. „Kämpfen wir auch für die Freiheit von Zaid, Gino und aller Antifaschist:innen“, so Maja.

Majas Kampf gegen Schikane

Seit Mai 2026 führt Maja im Gefängnis zudem einen Kampf darum, sich selbstbestimmt zu kleiden. Die von den Beamten als „Frauenkleidung“ identifizierten Röcke oder Kleider seien in einem Männergefängnis untersagt. Obwohl nie eine schriftliche oder gar rechtliche Begründung vorgelegt wurde, nutzten die Wärter die Kleidung, um Maja zu schikanieren. Nach etlichen Kommentaren und Anweisungen wandten die Beamten schließlich Gewalt an und überwältigten Maja in der Zelle.

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Daraufhin wurde ein Disziplinarverfahren gegen Maja eingeleitet. Die Strafe lautete drei Monate Ausschluss von allen Freizeit- und Gemeinschaftsveranstaltungen. Nach einer Beschwerde des Anwalts gegen diesen Beschluss gab eine höhere Instanz Maja recht und die Maßnahmen wurden zurückgenommen.

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Source: Perspektive Online