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„Investitions schutzgesetz“ soll Vergesellschaftungen stoppen
Innenminister Dobrindt legt einen konkreten Vorschlag vor, der eine Verstaatlichung von Wohnraum wie in Berlin geplant fast unmöglich machen würde. Derweil steht infrage, wie viel Wohnungskonzerne übe
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Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat zum von der Bundesregierung geplanten „Investitionsschutzgesetz“ einige Eckpunkte veröffentlicht. Das Gesetz soll Vergesellschaftungen erschweren, wie sie von der Berliner Linkspartei geplant werden.
Es sieht vor, dass eine Landesregierung nur dann Unternehmensbesitz vergesellschaften darf, wenn bewiesen wurde, dass alle anderen Mittel ausgeschöpft wurden um das geplante Ziel zu erreichen – im aktuellen Fall also um die Mieten in Berlin zu senken. Sollten also andere Möglichkeiten wie Investitionen in den Wohnungsbau möglich sein, darf laut dem Gesetzesentwurf nicht vergesellschaftet werden. Wenn vergesellschaftet wird, dann müsse die Entschädigung außerdem unmittelbar in Geld und zum Verkehrswert erfolgen.
Das nun unter dem Titel „Investitionsschutzgesetz“ geplante Vorhaben hatte dabei schon im Juli seinen Anfang und richtete sich von Beginn an gegen die Vergesellschaftungspläne der Berliner Linken. Unmittelbar nach dem Sieg der Linkspartei bekräftigte Friedrich Merz, dass ein solches Gesetz schnell durchgebracht werden soll. Mit den neuen Eckpunkten richtet es sich auch inhaltlich ziemlich direkt gegen das Vorhaben der Berliner Linkspartei, die eine Entschädigung unter dem Verkehrswert und über Zeit vorgesehen hatte.
Bundesregierung will Gesetz gegen Wohnungsenteignungen schnell durchbringen
Vergesellschaftungspläne schon vor Koalitionsgesprächen abgeschwächt
Die Vergesellschaftungspläne der Linkspartei basieren auf dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ aus dem Jahr 2021, dem 59,1 Prozent der Wähler:innen in Berlin zustimmten. Der Volksentscheid sah eine Vergesellschaftung von Wohnungen von Unternehmen mit über 3.000 Wohnungen und Entschädigungen deutlich unter dem Verkehrswert vor.
Diese Pläne wurden in den Sondierungsgesprächen der letzten Wochen aber bereits abgeschwächt. So wurde die Schwelle bereits auf 10.000 Wohnungen erhöht. Laut der Initiative des Volksentscheids würden somit nur rund 150.000 Wohnungen – etwa 70.000 weniger als geplant – vergesellschaftet werden. Außerdem einigten sich Linke, Grüne und SPD auf eine Entschädigung von maximal 16 Milliarden Euro.
Mit dem Gesetz der Bundesregierung soll in vielen Fällen eine Vergesellschaftung von Wohnungen verhindert werden. Auch könnte eine höhere Entschädigung erzwungen werden, wodurch die Verhandlungen zwischen den Parteien im Bezug auf den Berliner Haushalt torpediert werden sollen.
Gleichzeitig befinden sich die SPD auf Bundesebene und in Berlin im Widerspruch zueinander. Während die SPD in der Bundesregierung gegen die Vergesellschaftung arbeitet, ist für die SPD in Berlin nur eine Koalition mit den Linken, die auf Vergesellschaftungen pochen, denkbar. Spannungen innerhalb der SPD könnten sich dabei auf Koalitionsgespräche in Berlin übertragen und dabei weiter die Pläne zur Vergesellschaftung ausbremsen oder abschwächen, sollte die Linkspartei keinen starken Widerstand leisten.
Investitionen führen selten zu neuem Wohnungsbau
Insbesondere die CDU erklärt dabei immer wieder, dass die Vergesellschaftung für die Abschreckung von Investor:innen sorgen würde. Kurz nach dem Wahlsieg der Linkspartei in Berlin wollte Bundeskanzler Friedrich Merz selbst eine „klare Botschaft“ an Investor:innen senden, nämlich dass es in Deutschland „keine Enteignungen“ von privatem Eigentum geben würde. Gemeint waren damit die Vergesellschaftungspläne in Berlin, auch wenn es sich dabei nicht um eine Enteignung handelt.
Auch von seinen Parteikolleg:innen erhielt der Kanzler lautstarken Zuspruch. CSU-Generalsekretär Martin Huber sprach sogar von einem „sozialistischen Himmelfahrtskommando“, welches keine weitere Wohnung entstehen lassen würde.
Ein Beispiel für eine solche Abschreckung liefert nun scheinbar ein Wohnungsunternehmen in Berlin. Der schwedische Immobilienkonzern Heimstaden Bostad verfügt in Berlin über etwa 20.000 Wohnungen, mit den derzeitigen Plänen würden davon etwa die Hälfte vergesellschaftet werden. Der Ko-Vorstandsvorsitzende Christian Fladeland erklärt nun, dass man aufgrund des Risikos nicht mehr in Deutschland investieren könne.
Inwiefern dies aber ein tatsächliches Beispiel für eine Hinderung von Wohnungsbau ist, wird seit der Mitteilung in Frage gestellt. In seinen acht Jahren in Berlin hat der Konzern Heimstaden insgesamt nämlich nur 85 Wohnungen gebaut. Die 20.000 anderen Wohnungen waren lediglich bestehende Wohnungen, welche vom Konzern aufgekauft wurden. Im Jahr 2020 gründete sich gegen den Konzern Heimstaden außerdem die Initiative „Stop Heimstaden“, die sich seitdem für die Belange von Mieter:innen einsetzt und dabei auf illegale Praktiken des Konzerns aufmerksam macht, die das Bündnis als „Abzocke“ bezeichnet.
Auch andere Konzerne wie Vonovia kaufen deutlich mehr Wohnraum, als sie bauen. Seit 2015 baute der Konzern bundesweit 19.852 Wohnungen, kaufte dafür aber 443.957 Wohnungen und gilt damit sogar als einer der Konzerne, die am meisten bauen. Landeseigene Wohnungsunternehmen aus Berlin bauten in der gleichen Zeit etwa das Doppelte.
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