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Einsparungen in der Pflege: SPD und Union einigen sich auf vorläufige Reform
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Nach tagelangen Streits haben sich SPD und Union auf eine vorläufige Plegereform geeinigt. Eine Finanzlücke von etwa acht Milliarden Euro soll dabei geschlossen werden – die besonders großen Kürzungen lassen aber noch auf sich warten.
Die Bundesregierung hat heute einen Entwurf für die Pflegereform veröffentlicht. In dieser offensichtlichen Kompromisseinigung haben sich die Regierungsparteien vor allem auf kurzfristige Maßnahmen zum Erhalt des Status quo einigen können. Die notwendige strukturelle Reform bleibt Medienberichten zu Folge dabei jedoch aus. Ziel sei es aktuell vor allem, die erwartete Finanzlücke von rund acht Milliarden Euro im kommenden Jahr zu schließen.
Vielmehr haben sich die Koalitionsparteien nach tagelangen Verhandlungen auf einen Minimalkonsens einigen können. Die strukturelle Reform wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, was unter anderem beim DGB auf große Kritik stößt. So spricht dieser von „einem enttäuschenden Kurs“. Dabei hatte die SPD zu Beginn der Woche noch angekündigt, ein reines Kürzungsprogramm zu blockieren, weswegen fraglich blieb, ob die Bundesregierung heute überhaupt einen Gesetzentwurf veröffentlichen konnte.
Beitragssatz bleibt stabil
Der Gesetzentwurf beinhaltet Medienberichten zufolge die Beibehaltung des Beitragssatzes von 3,6 Prozent für die Pflegeversicherung, nachdem dieser 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben worden war. Der Beitrag für Kinderlose wird um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent erhöht. Weitere Änderungen und leichte Erhöhungen bei der Beitragszahlung, etwa bei der Mitversicherung von Angehörigen, sollen ab 2028 gelten.
Haushaltsentwurf 2027: Rekordausgaben für die Bundeswehr, Kürzungen im Sozialbereich
Zur Entlastung setzt das Gesetz neben höheren Beiträgen auch auf die Senkung von Kosten durch Prävention, etwa durch einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung ab 60 Jahren, sowie auf Digitalisierung und Entbürokratisierung. Auch soll der Fokus stärker auf Rehabilitationsmaßnahmen statt auf reiner Pflege liegen.
SPD-Forderungen finden sich nicht wieder
Ein Deckel für die Eigenbeteiligung an Pflegeheimkosten oder eine Ausgleichslösung zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung, wie sie die SPD forderte und mit einer Blockade des Gesetzentwurfs drohte, hat es jedoch nicht in das Gesetz geschafft. Auch die von der früheren Gesundheitsministerin und jetzigen Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) angekündigte Kürzung bei der Zahlung von Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige findet sich nach viel Kritik von Parteien und Verbänden nicht im Gesetz. Dies hatte Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bereits kurz nach seinem Amtsantritt angekündigt.
Die Pflegeversicherung in Deutschland steht vor enormen Finanzierungsproblemen, welche eine Strukturreform unabdingbar machen. Die Streitfrage dabei ist jedoch, wer für diese bezahlen soll. Denn die Teuerungen hinterlassen auch hier ihre Spuren. Auf der anderen Seite hat sich die Anzahl der Personen, die Ansprüche erheben, innerhalb von 20 Jahren von 2 Millionen auf 6 Millionen Menschen verdreifacht. Eine Tendenz, die sich mit der Alterung der Gesellschaft fortsetzen und weiter verschärfen wird.
Defizit von acht Milliarden Euro
Konkret fehlen im Haushalt für das Jahr 2027 aktuell rund acht Milliarden Euro. Um diese Kosten zu decken, soll nun die „kleine Lösung“ der Pflegereform beitragen, die vor allem kurzfristig die Finanzierung sichern soll. Die geplante Einführung einer Zuckersteuer, um dieses Finanzdefizit zu schließen, scheitert aktuell an einer fehlenden Mehrheit im Bundesrat. Reformvorschläge der früheren Gesundheitsministerin Nina Warken scheiterten noch vor der parlamentarischen Sommerpause.
Pflegereform: Gesundheitsministerin Warken stellt Kürzungspläne vor
Die Haushaltslage Deutschlands ist vor allem durch hohe Ausgaben für die Aufrüstung der Bundeswehr, um Deutschland „kriegstüchtig“ zu machen, sowie durch ausbleibende Steuereinnahmen, vor allem aus der Industrie, belastet. Gründe hierfür sind unter anderem hohe Energiepreise und schwindende Absatzmärkte aufgrund zunehmender Konkurrenz, vor allem aus China.
Einigung nach langen Streits: Eine wacklige Koalition
Die jetzigen Reformvorschläge fallen in eine Zeit, in der die Regierungsparteien zuletzt bei drei Landtagswahlen an Zustimmung verloren hatten. Die Reformen möchten sie vor den anstehenden Wahlen im Frühjahr 2027 also umsetzen, sodass erste Erfolge den Wahlkampf in ihrem Sinne positiv beeinflussen.
Mit diesem Entwurf versucht die Bundesregierung, die drängendsten Probleme bei der Pflegeversicherung zu lösen, ohne an Streitigkeiten über strukturelle Probleme zu zerbrechen. Diese Reformen sind vor allem kleinere Maßnahmen, welche die strukturellen Probleme der Pflegefinanzierung nicht dauerhaft lösen können. Dies soll ein weiteres Gesetz erledigen, welches von einer Expertenkommission bis Januar 2027 ausgearbeitet werden soll. Laut Bundesgesundheitsminister Linnemann soll dies die Pflege dann für die 2030er-Jahre fit machen. Die Zusammensetzung dieser Kommission bestimmt dabei das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium.
Doch auch der aktuelle Gesetzentwurf ist noch keine beschlossene Sache. So muss dieser noch im Bundestag und Bundesrat eine Mehrheit erlangen. Im Bundestag besitzt die Regierungskoalition nur einen kleinen Puffer von 13 Stimmen für eine Mehrheit. Bei Abweichungen aus CDU- oder SPD-Kreisen ist diese Mehrheit also relativ schnell gefährdet. Zuletzt hatten Abgeordnete der Jungen Union die Rentenreform dadurch blockiert.
Zuletzt gab es immer größere Kritik und Proteste gegen die aktuelle Politik der Bundesregierung und des Bundeskanzlers. Den Höhepunkt fanden diese in den Sozialprotesten des Deutschen Gewerkschaftsbundes, an denen über 175.000 Menschen teilnahmen. Auch zur Pflegereform hat beispielsweise der Deutsche Pflegerat für November bereits Proteste angekündigt. Dieser fordert, dass „nicht die Kassenlage, sondern der Versorgungsbedarf der Menschen die Reform bestimmen muss“.
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Source: Perspektive Online