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Deutsche Geheimdienstreform: Wer und was genau betroffen ist

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Anfang Juli wurde der mehr als 700 Seiten lange Gesetzesentwurf zur Nachrichtendienstreform von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegt. Am 12. August wurde der Entwurf anschließend durch das Bundeskabinett gebilligt.

Am 24. September diskutierte dann der Bundestag zum ersten Mal über den Entwurf. Bei der Reform handelt es sich um die umfangreichste Überarbeitung der Befugnisse von Nachrichtendiensten in der Geschichte der BRD.

Ein zentraler Aspekt dieser Reform soll die Auflockerung des Trennungsgebots sein, welches die Polizei funktionell von Nachrichtendiensten trennt. Bislang dürfen Nachrichtendienste lediglich Informationen beschaffen und auswerten. Die Verfolgung von Straftaten hingegen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Sollte das Gesetz beschlossen werden, werden die Nachrichtendienste mit verschiedenen Befugnissen versehen, durch die sie über „aktive Schutzmaßnahmen“ eigenständig und offensiv agieren können.

Laut Dobrindt ist dieses Gesetz eine Notwendigkeit, um der Bedrohung durch Terrorismus, Extremismus, Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, hybride Anschläge, Destabilisierung und „fremde Mächte“ gerecht werden zu können. Dafür müssten die Nachrichtendienste laut dem Innenminister zu „echten Geheimdiensten“ werden. Und die Lockerung des Trennungsgebots ist davon nun einmal ein Teil. In Ländern wie den USA gehören eigenständige Offensiven der Geheimdienste schon lange zum praktischen Alltag.

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An dem Gesetzesentwurf bestehen unterschiedliche Formen von Kritik: Die innenpolitische Sprecherin der Partei Die Linke, Clara Bünger, betont die historische Bedeutung des Trennungsgebots. Es sei „die unmittelbare Lehre aus den Verbrechen der deutschen Faschisten“. Wer dieses Gebot aufheben wolle, würde laut Bünger „eine neue deutsche Geheimpolizei“ wollen. In ihrer Rede verwies sie des Weiteren auf die lange undurchsichtige Beteiligung des Verfassungsschutzes an den NSU-Morden, was mit mehreren Zwischenrufen beantwortet wurde.

Die Aussagen der anderen Redner:innen waren deutlich unkritischer: Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, äußerte Verständnis für die Reform. Die Befugnisse, die dieser Entwurf für den Verfassungsschutz vorsieht, hält aber auch er für „überzogen“.

Auch aus der SPD kommen Bedenken: Daniel Baldy, sozialdemokratischer Abgeordneter im Deutschen Bundestag, äußerte, dass es in Bezug auf Berufsgeheimnisträger:innen wie Journalist:innen oder Ärzt:innen Nachbesserungsbedarf gebe. Im Großen und Ganzen hält er das Gesetz aber für die „richtige Antwort“.

„Wir bringen heute die größte Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste unseres Landes in die parlamentarische Beratung“. So beschreibt die Bundeskanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) die Nachrichtendienstreform. Aber welche Änderungen gehen mit diesem Gesetz konkret einher?

Deutschland hat mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einen Inlands-, mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) einen Auslands- und mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) einen militärischen Geheimdienst. Besonders für das BfV und den BND würde diese Reform große Veränderungen mit sich bringen.

Das BfV durfte bislang Cyberangriffe und Desinformationskampagnen lediglich beobachten. Nun soll er aber bald auch berechtigt sein, aktiv einzugreifen: das Umleiten von Cyberangriffen, Manipulation von Lieferketten, durch die Waffenherstellung verhindert werden soll, aber auch gezieltes Verbreiten von Falschinformationen sollen dem Verfassungsschutz künftig ermöglicht werden. Für den Fall, dass eine Bedrohungslage einem ausländischen Akteur zuzuschreiben ist, würden für den BND ähnliche Befugnisse bestehen.

Die Pressesprecherin des Netzwerks Sicherheit ohne Überwachung, Maya Mosch kritisiert die geplante Reform. „Mit der Reform will Dobrindt den Geheimdiensten erlauben, polizeiliche Macht auszuüben – Macht, die bislang bewusst getrennt gehalten wurde. Macht in Händen von Diensten, die nicht nur eine unaufgearbeitete NS-Vergangenheit haben, sondern deren Machenschaften in der jüngeren Geschichte wie mit dem rechtsterroristischen NSU-Komplex nicht ausreichend geklärt sind“.

Neben dem direkten Eingreifen sollen aber auch die bisherigen Aufgabenbereiche, also die Informationsbeschaffung weiter ausgebaut werden: Maßnahmen wie biometrische Datenabgleiche oder das Anzapfen von öffentlichen Kameras und Internetknotenpunkten sollen erlaubt werden.

Der Verfassungsschutz könnte mit diesem Gesetz Zugangsberechtigung über das Material sämtlicher Überwachungskameras von beispielsweise Kiosks, Krankenhäusern oder auch Einkaufszentren erlangen. Die Voraussetzung dafür ist zwar, dass eine „wenigstens erheblich beobachtungswürdige Bedrohung“ vorliegt, allerdings ist das nur bedingt aussagekräftig, wer und wie viele Personen tatsächlich davon betroffen wären.

Auch die Bezeichnung „erheblich beobachtungsbedürftig“ ist im Gesetzestext sehr breit gefasst und trifft zu, „wenn zur Zielverfolgung Straftaten begangen werden“. Welche Straftaten darunter fallen, ist nicht genauer defniert und könnte sich bereits auf das Aufkleben von Stickern beziehen.

Auch der Begriff der Bedrohung bleibt recht schwammig. Eine Handhabung kann als Bedrohung eingestuft werden, wenn zur Verfolgung des Ziels Gewalt angewandt wurde. Laut dem deutschen Anwaltverein wurde „der Gewaltbegriff […] in der strafrechtlichen Rechtsprechung vom Alltagsgebrauch abgekoppelt“. In der Praxis kann sich das dann unter anderem auch auf friedliche Blockaden oder das Festkleben von Händen beziehen, wenn die Handlungen einen Stau zur Folge haben.

Neben der unklaren Hürde, die das Anzapfen von Kameras mit sich bringt, lässt es sich außerdem nicht vermeiden, dass neben „Zielpersonen“ auch unzählige Nicht-Betroffene in die Überwachung einbezogen werden. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte schreibt dazu in einer Stellungnahme: „Faktisch alle Menschen, die sich in Deutschland aufhalten, werden von solchen Videoüberwachungen erfasst.“

Ähnlich, wie es beispielsweise bei der Berliner Polizei bereits möglich ist, soll auch der Verfassungsschutz künftig dazu in der Lage sein, heimlich Wohnungen zu betreten, um dort „nachrichtendienstliche Maßnahmen“ zu ergreifen: Konkret bedeutet das die Installation von Spionage-Software oder auch das Hacken „informationstechnischer Systeme“ wie Handys oder Laptops.

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Auch kommerzielle Daten aus Werbe-Datenbanken wollen die Nachrichtendienste künftig nutzen. Aus Sicht der Nachrichtendienste sei dies aber bereits legal und würde deshalb keine weitere gesetzliche Regelung benötigen.

Diese kommerziellen Daten werden täglich bei der Internetnutzung hinterlassen. Darunter fallen beispielsweise metergenaue Handystandorte oder auch Informationen aus sozialen Medien. Diese Daten werden zuerst von kommerziellen Händlern beschafft und auch ausgewertet, bevor sie dann weiter verkauft werden.

Ob Nachrichtendienste davon tatsächlich legal Gebrauch machen dürfen, ist bisher eher fraglich: In den Geschäftsbedingungen ist in der Regel nämlich nur vom Verkauf für Werbezwecke und nicht für Geheimdienste die Rede. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass in der Realität ähnliche Verfahren schon lange Praxis sind.

Auch ohne kommerzielle Daten würde dieses Gesetz dazu führen, dass die Nachrichtendienste jeden Tag Unmengen an Daten handhaben müssen. Um dem gerecht zu werden, sollen durch die Reform auch die Befugnisse zum Gebrauch von künstlicher Intelligenz (KI) für die Datenauswertung ausgeweitet werden. Damit KI bei persönlichem Bezug angewendet werden kann, bedarf es zwar auch hier einer „zumindest erheblichen Bedrohung“. Doch schon ein erhöhtes Maß an Abschottung durch Maßnahmen für Cybersicherheit könnte durchaus als Indiz für eine nähere Beobachtung bewertet werden. Das könnte besonders für linke Aktivist:innen oder auch investigative Journalist:innen ein großes Problem darstellen.

„Was die Regierung hier beschlossen hat, ist ein Schritt hin zu einer Art Geheimpolizei mit überbordenden Kompetenzen“, erklärte Hartmut Brückner für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Damit geht die Einschränkung von Grund- und Bürger:innenrechten noch einen Schritt weiter: Die Regierung steuert gezielt in den autoritären Überwachungsstaat. Besonders im Schussfeld sind oppositionelle Gruppen und linker Aktivismus.“

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Die geplanten Maßnahmen greifen an vielen Stellen besonders stark in die Privatsphäre Beteiligter und Unbeteiligter ein. Dabei könnten künftig auch vermehrt sensible Daten aus Arztpraxen – oder sogar Autowerkstätten – in den Fokus der Behörden geraten.

Die ärztliche Schweigepflicht soll den Zweck erfüllen, dass sich Patient:innen sicher fühlen, auch sensible Informationen preiszugeben, die für die Behandlung notwendig sind. Diese Schweigepflicht soll durch den Gesetzentwurf jetzt allerdings infrage gestellt werden. Es soll künftig eine Abwägung zwischen Aufklärungs- und Vertraulichkeitsinteresse stattfinden. Carsten Dochow, Leiter der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer, mahnt in diesem Zusammenhang: „Wenn intimste Informationen betroffen sein können, darf das nicht einer Abwägungsentscheidung einer Behörde überlassen sein. Sondern es muss ein absoluter Schutz bestehen, damit das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten überhaupt entstehen kann“.

Wie schon angesprochen würden auch Journalist:innen nicht von der Überwachung ausgenommen. Damit sie eine effektive Recherche betreiben können, ist es nämlich oft notwendig, dass sie ihren Quellen oder Informant:innen Vertraulichkeit garantieren können. Durch die geplanten Eingriffe könnte das künftig deutlich erschwert oder sogar verhindert werden.

Selbst Autowerkstätten könnten künftig zur Quelle von Informationen werden. Über Telemetriedaten könnten relevante Informationen an den Verfassungsschutz weitergeleitet werden. Der Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, Thomas Peckruhn, warnt deshalb davor, „dass Autohäuser und Kfz-Werkstätten zum verlängerten Arm der Nachrichtendienste werden“.

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Source: Perspektive Online