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Bundesregierung will Gesetz gegen Wohnungsenteignungen schnell durchbringen
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Die Bundesregierung kündigt an, möglichst schnell ein Gesetz zu verabschieden, was die Vergesellschaftung von Wohnungen verbieten soll. Dabei handelt es sich um eine direkte Reaktion auf den Wahlerfolg der Linken in Berlin.
„Es geht gar nicht mal nur darum, hier in Berlin etwas zu verbieten“, beteuerte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Montag, stattdessen wolle er ein klares Signal an internationale Investor:innen senden: „Es gibt in Deutschland keine Enteignungen von privatem Eigentum.“ Mit diesen Worten kündigt der Bundeskanzler nun an, möglichst schnell ein Bundesgesetz auf den Weg bringen zu wollen, das Enteignungen verbietet.
Trotz seiner Beteuerungen, dass es nicht primär um Berlin ginge, darf dieser Vorstoß als direkte Reaktion auf die Berliner Abgeordnetenhauswahl am Sonntag verstanden werden, bei der die Linkspartei als Siegerin hervorging. Eigentlich hatte die schwarz-rote Koalition schon im Juli beschlossen ein solches Gesetz verabschieden zu wollen.
Dass der Kanzler nun auf eine rasche Umsetzung dieses Plans drängt, zeugt von einer Bedrohung, die die CDU aus der Berlin-Wahl wahrnimmt. So kündigte Merz an, die Koalition werde nun „relativ schnell zu einer Entscheidung“ kommen, die Entwürfe würden sogar schon in den zuständigen Ministerien ausgearbeitet.
Linke beharrt auf Vergesellschaftung
Noch am Wahlabend betonte Linken-Spitzenkandidatin und designierte Bürgermeisterin Elif Eralp, dass sie weiterhin die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ plant. Wie genau diese Umsetzung aussehen soll, ist allerdings noch unklar. Während beispielsweise der Deutschlandfunk von „keiner Kompromissbereitschaft“ schreibt, stimmt Eralp selbst versöhnlichere Töne an: „Die Berlinerinnen und Berliner haben sich für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne entschieden. Natürlich werden wir auch Kompromisse eingehen müssen, das ist ja klar.“
Die Debatte um die Vergesellschaftung wird dabei zu einem offenen Konflikt zwischen der Linkspartei und der CDU, sowohl auf Landes- als auch Bundesebene. So wettert beispielsweise Stefan Evers – CDU-Spitzenkandidat in Berlin – gegen die Pläne: „Sie bringen am Ende den Verlust von Arbeitsplätzen, sie verringern den Wohnungsneubau, sie werden Mieten treiben und das Problem verschärfen.“ Ähnliche Argumente sind auch aus anderen Teilen der CDU und CSU zu hören, etwa von CSU-Generalsekretär Martin Huber.
Linken-Chef Luigi Pantisano wirft der Union wiederum vor „aus Angst vor der Linken eine Ausnahme für Berlin beschließen“ zu wollen. Außerdem erklärt er, dass die CDU bei bezahlbarem Wohnraum eine willkürliche für die Vergesellschaftung setzt. Für die Enteignung von Land für Autobahnen sei die Union hingegen selbst verantwortlich. Vor allem stützt aber auch er sich auf den Volksentscheid aus 2021: „Das demokratische Votum der Berliner darf nicht missachtet werden, um die Aktienkurse von Vonovia zu schützen. Damit werden sie nicht durchkommen.“
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SPD als Zünglein an der Waage
Weniger präsent in dieser Debatte ist bisher die SPD. Das obwohl sie gewissermaßen zum entscheidenden Akteur in dieser Frage werden dürfte. Dabei befindet sich die Partei in einer gewissen Zwickmühle zwischen der Bundes- und Landesfraktion:
Zum einen ist die SPD natürlich Teil der Bundesregierung und hat im Juli bereits den Plänen eines Vergesellschaftungsverbots zugestimmt. Andererseits dürfte die Berliner SPD daran interessiert sein Teil einer rot-rot-grünen Landesregierung zu werden. Sollte die SPD-Bundestagsfraktion den Vergesellschaftungsplänen nun aber einen Riegel vorschieben, dürfte dies die Koalitionsverhandlungen massiv erschweren.
Andererseits besteht auch von Seiten der Linkspartei eine gewisse Abhängigkeit von der Berliner SPD. Aufgrund der Sitzverteilung erscheint eine rot-rot-grüne Koalition als einzige realistische Mehrheitsregierung im Berliner Senat. Anderweitig wäre wohl nur eine instabile Minderheitsregierung aus Linken und Grünen denkbar.
Es bleibt also abzuwarten, wie weit die Linke bereit ist von der Vergesellschaftung der Berliner Wohnungskonzerne abzurücken. Dass dies auch trotz der mehrfachen Beteuerung von Eralp, Pantisano und Co. nicht ausgeschlossen ist, zeigt auch die Beteiligung der Linkspartei am von Franziska Giffey geführten Senat von 2021 bis 2023. Dieser hatte den Volksentscheid unter Beteiligung der Linken verschleppt.
Vergesellschaftung statt Enteignung
Ebenso abzuwarten bleibt, wie genau ein Gesetz zum Verbot der Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen aussehen soll. Während die CDU nämlich immer wieder von „Enteignung“ spricht, steht ein solcher Schritt überhaupt nicht zur Debatte. Stattdessen will die Linkspartei die Wohnungen von Deutsche Wohnen, Vonovia und anderen Großkonzernen vergesellschaften und diesen Unternehmen im Gegenzug eine Entschädigung zahlen. Diese Wohnungen sollen dann im Rahmen eines landeseigenen Wohnungsunternehmens verwaltet werden.
Dieses Unterfangen ist – entgegen verschiedener Aussagen von CDU-Politiker:innen – sowohl verfassungskonform als auch finanziell umsetzbar. Zur Finanzierung schlägt der Gesetzesentwurf des „Deutsche Wohnen und Co enteignen“-Volksentscheids vor die Einnahmen aus den Mieten der vergesellschafteten Wohnungen zu nutzen.
Es bleibt also zweierlei festzuhalten: Einerseits skandalisiert die CDU die Pläne der Linken und stellt sie als radikaler dar, als sie eigentlich sind. Andererseits werden die tatsächlichen Pläne der Linkspartei nicht dafür sorgen, dass Wohnungskonzerne keinen Profit aus ihrem Geschäft mit Wohnraum schlagen können. Die in den letzten Jahren in enorme Höhen getriebenen Immobilienpreise werden Mieter:innen trotzdem in Form einer Entschädigung zahlen müssen.
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Source: Perspektive Online