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Antifaschist Henry ist tot: Wie die Justiz trotz bekannter Suizidgefahr weiterverhandelte
Nach einem Suizidversuch Mitte August ist der Angeklagte im Antifa-Ost-Prozess Henry im Alter von 38 Jahren gestorben. Bereits zuvor hatten seine Verteidiger wiederholt vor seinem bedrohlichen psychis
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Nach einem Suizidversuch Mitte August ist der Angeklagte im Antifa-Ost-Prozess Henry im Alter von 38 Jahren gestorben. Bereits zuvor hatten seine Verteidiger wiederholt vor seinem bedrohlichen psychischen Zustand gewarnt. Es bleiben Fragen nach der Verantwortung der Justiz.
Am Samstag, den 24. Oktober starb der 38-Jährige Henry A. an den Folgen eines Suizidversuchs, bei dem er Mitte August schwer verletzt worden war. Seitdem hatte er im Koma gelegen. A. war einer von sieben Angeklagten im sogenannten Antifa-Ost-Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden. Seine Verteidiger hatten dem Gericht wiederholt vorgeworfen, trotz seiner bekannten Suizidgefahr an den Verhandlungen festgehalten und damit seine Gesundheit gefährdet zu haben.
Seit November 2025 verhandelt das OLG Dresden gegen sieben Antifaschist:innen mit dem Vorwurf, als Teil einer kriminellen Vereinigung Angriffe auf mutmaßliche Neonazis organisiert und durchgeführt zu haben. Henry A. soll mutmaßlich an dem Angriff auf Neonazis am Bahnhof in Wurzen im Februar 2020 beteiligt gewesen sein.
Anfang September wurde das Verfahren gegen ihn schließlich von dem der übrigen Angeklagten abgetrennt. Zu diesem Zeitpunkt lag er bereits seit mehr als zwei Wochen im Koma. Am 24. Oktober wurde bekannt, dass er gestorben ist. Damit endet ein Leben, das über Jahre von staatlichen Ermittlungen und zuletzt einem Strafverfahren geprägt war, dessen Umgang mit seiner psychischen Erkrankung schwere Fragen aufwirft.
Verhandlungen trotz psychischer Erkrankung
Mit dem Beginn des Antifa-Ost-Prozesses im November 2025 verschlechterte sich Henrys Gesundheit deutlich. Was zu diesem Zeitpunkt nicht öffentlich bekannt war, war das Ausmaß seiner psychischen Erkrankung. Nach Angaben seiner Verteidigung litt er unter einer psychischen Störung, die ihn insbesondere nach schweren persönlichen Schicksalsschlägen zu Suizidversuchen bewegte. Zudem hatte er ADHS und war auf Beruhigungsmittel angewiesen. Er benötigte therapeutische Unterstützung.
Antifa-Ost-Angeklagter nach Suizidversuch im Koma – Gericht ignorierte alle Warnungen
Noch vor Prozessbeginn musste Henry nach einem Suizidversuch in eine Klinik eingeliefert werden. Seine Verteidigung beantragte deshalb, das Verfahren gegen ihn abzutrennen. Schließlich betrafen die meisten Vorwürfe nicht unmittelbar seine Person. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab.
Henry saß zwar nicht in Untersuchungshaft, erschien aber seit Prozessbeginn regelmäßig zu den Verhandlungen nach Dresden. Über 50 Verhandlungstage hinweg nahm er an dem Verfahren teil, obwohl sich sein Gesundheitszustand zunehmend verschlechterte.
Auch die Anträge seiner Anwält:innen, einzelne Verhandlungstage früher zu beenden, damit er seine notwendige Therapie wahrnehmen konnte, blieben erfolglos. Zur Begründung verwies das Gericht auf das Beschleunigungsgebot. Dieses soll vor allem sicherstellen, dass Strafverfahren gegen Angeklagte in Untersuchungshaft zügig durchgeführt werden.
Die inhaftierten Mitangeklagten hatten sich nach den vorliegenden Berichten ausdrücklich mit einem früheren Ende der Verhandlungstage einverstanden erklärt. Dennoch hielt das Gericht an seiner Linie fest. Henry stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag, der ebenfalls abgelehnt wurde.
Damit blieb er einem Verfahren ausgesetzt, dessen Belastungen nach Einschätzung seiner Verteidigung mit seiner psychischen Verfassung nicht vereinbar waren.
Suizidversuche und eine umstrittene Einschätzung der Verhandlungsfähigkeit
Im Juli 2026 verschlechterte sich Henrys Zustand weiter. Wegen akuter Selbstgefährdung wurde er in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen. Kurz darauf kam es zu einem weiteren Suizidversuch.
Ein behandelnder Arzt empfahl nach Angaben der Verteidigung eine dreimonatige Unterbrechung des Prozesses, um Henrys Gesundheitszustand zu stabilisieren. Seine Anwält:innen beantragten erneut, das Verfahren abzutrennen. Sie verwiesen darauf, dass ihr Mandant nicht in der Lage sei, an der Hauptverhandlung teilzunehmen, und sich in konkreter Suizidgefahr befinde.
Das Gericht beauftragte daraufhin einen psychiatrischen Sachverständigen. Dieser kam zu einer anderen Einschätzung als der behandelnde Arzt und hielt Henry grundsätzlich für verhandlungsfähig.
Nach Berichten über die Aussagen seiner Verteidigung hatte Henry dem Gutachter mitgeteilt, dass er sich auf der Fahrt von Leipzig nach Dresden eher unter dem Zug als im Zug sehe. Trotz dieser Aussage und der vorausgegangenen Suizidversuche kam der Sachverständige zu dem Schluss, Henry verfüge grundsätzlich über die Fähigkeit, sich situationsbezogen angemessen zu verhalten.
Das Gericht folgte dieser Einschätzung. Der erneute Antrag auf Abtrennung des Verfahrens blieb erfolglos.
Nach dem Tod eines engen Familienmitglieds kam es zu einem weiteren Suizidversuch. Henry wurde erneut auf Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Dennoch hielt das Gericht zunächst an der Möglichkeit fest, ihn zur Hauptverhandlung zu bringen.
Am 12. August wurde Henry aus der Klinik in Leipzig nach Dresden gebracht. Nach Angaben seiner Verteidigung erfolgte der Transport durch das Landeskriminalamt ohne zusätzliche medizinische Begleitung.
Im Gerichtssaal wirkte Henry nach Darstellung seiner Anwältin benommen und stand unter dem Einfluss des ihm ärztlich verordneten Beruhigungsmittels Tavor. Seine Verteidiger kritisierten den Umgang mit ihrem Mandanten als unwürdig und forderten eine erneute Begutachtung seiner Verhandlungsfähigkeit. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.
Nur drei Tage später, am 15. August, kam es zum nächsten und letzten Suizidversuch. Er erlitt schwerste Verletzungen und erwachte seitdem nicht mehr aus dem Koma.
„Das hätte so niemals passieren dürfen“
Selbst nach Henry Suizidversuch und seiner Einlieferung ins Krankenhaus blieb das Verfahren zunächst Gegenstand weiterer gerichtlicher Überlegungen. Obwohl er im Koma lag, wollte das OLG Dresden nach den Berichten zunächst erneut seine Verhandlungsfähigkeit begutachten lassen.
Erst am 2. September wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt. Zu diesem Zeitpunkt war längst klar, dass er nicht mehr am Prozess teilnehmen konnte.
Die Verteidigung erhob schwere Vorwürfe gegen das Gericht. Der Berliner Rechtsanwalt Felix Isensee, einer von Henry Verteidigern, warf dem Staatsschutzsenat und insbesondere dessen Vorsitzendem Richter vor, für den gesundheitlichen Zustand seines Mandanten mitverantwortlich zu sein.
Auch wenn gerichtliche Entscheidungen mit den Vorgaben des Strafprozessrechts begründet werden könnten, müsse das Gericht seiner Fürsorgepflicht gegenüber einem Angeklagten nachkommen, erklärte Isensee. An seiner Kritik hält er auch nach Henry Tod fest.
Das OLG Dresden äußerte sich auf Anfrage des MDR zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Welche Verantwortung die Richter:innen für den Umgang mit einem Menschen tragen, dessen psychische Erkrankung und wiederholte Suizidversuche bekannt waren, bleibt damit eine zentrale offene Frage.
Wenn Sie selbst von Suizidgedanken betroffen sind oder sich Sorgen um einen nahestehenden Menschen machen, holen Sie sich Unterstützung. Die TelefonSeelsorge ist kostenlos und rund um die Uhr unter 116 123 erreichbar. Bei akuter Gefahr wählen Sie bitte 112.
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