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65 Jahre Anwerbeabkommen: Gemeinsame Geschichte, gemeinsamer Widerstand
Mit dem deutsch-türkischen Anwerbeabkommen kamen innerhalb weniger Jahre Hunderttausende Arbeiter:innen aus der Türkei nach Westdeutschland. Ihre Arbeitskraft war gefragt, doch ihre Rechte mussten sie
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Mit dem deutsch-türkischen Anwerbeabkommen kamen innerhalb weniger Jahre Hunderttausende Arbeiter:innen aus der Türkei nach Westdeutschland. Ihre Arbeitskraft war gefragt, doch ihre Rechte mussten sie sich erkämpfen. Mohannad Lamees blickt auf die Geschichte der Gastarbeiter:innen und ihre Bedeutung im Klassenkampf.
Am 30. Oktober 1961 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei ein Anwerbeabkommen, das die zeitlich begrenzte Beschäftigung türkischer Arbeitskräfte in Westdeutschland regelte. Hintergrund war der Arbeitskräftemangel während des wirtschaftlichen Aufschwungs der Bundesrepublik. 1960 standen rund 650.000 offenen Stellen nur 150.000 Arbeitssuchende gegenüber. In der Türkei herrschten dagegen eine schwere Wirtschaftskrise und hohe Arbeitslosigkeit. Hinzu kamen außenpolitische Interessen, da die Türkei als NATO-Mitglied die Südostflanke des Bündnisses sicherte.
Das Abkommen orientierte sich am deutsch-italienischen Anwerbeabkommen von 1955 und sah zunächst auf zwei Jahre befristete Arbeitsverträge sowie ein Rotationsprinzip vor, nach dem die Beschäftigten nach Ablauf ihrer Aufenthaltsfrist zurückkehren und durch neue Arbeitskräfte ersetzt werden sollten.
Viele Unternehmen verzichteten jedoch bald auf die Rotation, um bereits eingearbeitete Arbeitskräfte weiterbeschäftigen zu können. Bis zum Anwerbestopp im November 1973 kamen rund 870.000 Menschen aus der Türkei in die Bundesrepublik, etwa 500.000 kehrten im selben Zeitraum zurück. Unter ihnen waren auch viele Frauen. Ihr Anteil stieg zwar nur von 13 Prozent (1965) auf knapp ein Viertel (1973) und lag damit unter dem Durchschnitt aller ausländischen Beschäftigten. In absoluten Zahlen waren die rund 129.000 Türkinnen 1973 aber nach den Jugoslawinnen die zweitgrößte Gruppe weiblicher Arbeitsmigrantinnen.
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Nach dem Anwerbestopp blieben viele der Arbeiter:innen aus wirtschaftlichen und politischen Gründen, wie zum Beispiel dem Militärputsch in der Türkei, in Deutschland. In den folgenden Jahren zogen mehrere Hunderttausend Familienangehörige nach, sodass aus der ursprünglich als vorübergehend geplanten Arbeitsmigration eine dauerhafte Einwanderung wurde.
Aktuelle Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie diese Einwanderung die deutsche Gesellschaft geprägt hat. 2025 lebten rund 2,6 Millionen Menschen mit türkischer Einwanderungsgeschichte in Deutschland, das entsprach 3,2 Prozent der Bevölkerung. Darunter befanden sich noch rund 125.000 ehemalige Gastarbeiter:innen aus der Türkei.
Migrantische Arbeitskraft als Ware
Das Anwerbeabkommen zwischen der BRD und der Türkei ist ein eindrückliches Beispiel dafür, wie im Kapitalismus mit der Ware Arbeitskraft umgegangen wird. Im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs in Deutschland benötigten die kapitalistischen Unternehmen zusätzliche Arbeitskräfte, um ihre Produktion kontinuierlich auszuweiten und ihre Profite zu vergrößern. Der Staat als gemeinsamer Interessenvertreter der Kapitalist:innenklasse organisierte den Import von Arbeiter:innen im Ausland, um diesen Bedarf zu decken.
Die Menschen, die aus der Türkei nach Deutschland kamen, wurden dabei vor allem als „Masse” betrachtet, deren Arbeitskraft für die Profite deutscher Kapitalist:innen ausgebeutet werden konnte. Die ursprünglich vorgesehene zeitliche Begrenzung des Aufenthalts verdeutlichte diese Logik: Die Arbeiter:innen sollten kommen, arbeiten und möglichst wieder gehen, wenn der Bedarf sank.
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Das Abkommen macht damit einen grundlegenden Widerspruch der kapitalistischen Wirtschaft sichtbar. Unternehmen benötigen Arbeitskräfte, wollen ihre Kosten aber möglichst niedrig halten. Die Anwerbung aus dem Ausland vergrößert das Angebot an Arbeitskräften und verschärft dadurch die Konkurrenz unter den Beschäftigten.
Spaltung und rassistische Gewalt
Türkische Arbeiter:innen wurden in der Bundesrepublik nicht als gleichberechtigte Beschäftigte behandelt, sondern häufig als Menschen, die nicht zur deutschen Gesellschaft gehörten. Viele der Arbeiter:innen lebten in beengten Sammelunterkünften oder Baracken und arbeiteten unter deutlich schlechteren Bedingungen und für schlechtere Löhne als deutsche Kolleg:innen. Schon im Anwerbeverfahren mussten sie medizinische Untersuchungen über sich ergehen lassen, die an Musterungen bei der Armee erinnerten.
Diese besonderen Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnisse wurden dabei durch einen grassierenden Rassismus gegenüber den sogenannten Gastarbeiter:innen gerechtfertigt. Die rassistische Spaltung der Arbeiter:innenklasse in „einheimische” und „fremde” Arbieter:innen verfolgte in diesem Zusammenhang nicht nur das Ziel, die Löhne zu drücken, sondern stellte auch ein Mittel des Kapitalismus zur Beherrschung der Arbeiter:innen dar.
Der Rassismus gegenüber Menschen aus der Türkei beschränkte sich nicht auf Ausgrenzung und Diskriminierung und wirkt bis heute fort. Deutsche Faschist:innen machten immer wieder Arbeiter:innen aus der Türkei zur Zielscheibe ihrer rassistischen Hetze und verübten Gewalttaten, die immer wieder Angst und Schrecken unter Migrant:innen verbreiteten.
So ermordeten in der Nacht vom 22. auf den 23. November 1992 Neonazis bei Brandanschlägen in Mölln drei Menschen mit türkischer Migrationsgeschichte. Im Mai 1993 wurden in Solingen fünf Angehörige einer türkischstämmigen Familie ermordet. Zwischen 2000 und 2007 ermordete der NSU neun Menschen aus rassistischen Motiven, darunter mehrere Menschen aus dem Herkunftsland Türkei.
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Würdigung als Ausrede
Die jahrzehntelange rassistische Abwertung der Arbeiter:innen aus der Türkei hat im Gegenzug auch den starken Wunsch nach gesellschaftlicher Anerkennung ihrer Lebensleistung hervorgebracht. Gerade in zweiter und dritter Generation forderten die Kinder und Enkel der Arbeiter:innen, dass ihre Arbeit und ihre Erlebnisse als Teil der deutschen Geschichte anerkannt werden.
Diese Würdigung ist heute sogar im gesellschaftlichen Mainstream angekommen. Im Jahr 2020 initiierte beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen die Kampagne #IchDuWirNRW, für die der Rapper Eko Fresh, selbst Enkel eines türkischen Gastarbeiters, den Song „1994“ veröffentlichte, der die Erfahrungen und Leistungen der ersten Einwanderergeneration thematisiert werden.
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Auch beim Festakt zum 65. Jahrestag des Anwerbeabkommens am 20. Oktober 2026 würdigte Bundeskanzler Friedrich Merz den Beitrag der Gastarbeiter:innen aus der Türkei zum deutschen Wohlstand. Im selben Atemzug, in dem Merz das Abkommen als Erfolg bezeichnete, forderte er jedoch auch eine weitere Begrenzung der Migration nach Deutschland heute und erklärte, die Gesellschaft müsse darauf achten, wo sie durch Zuwanderung überfordert werde. Die Bekämpfung sogenannter „irregulärer Migration” geschehe, so will uns Merz weismachen, auch um diejenigen, die schon da sind, besser integrieren zu können.
Aus der Würdigung der Migrant:innen von damals wird so eine gezielte Unterscheidung zwischen erwünschten und unerwünschten Migrant:innen – zwischen jenen, deren wirtschaftlicher Nutzen und vermeintliche Integration als Erfolgsgeschichte gelten, und jenen, deren Nutzen für die deutsche Gesellschaft infrage gestellt wird.
Damit schürt Merz auch die Spaltung zwischen verschiedenen Migrant:innengruppen, die sich in den letzten Jahren stärker herausgebildet hat. Während viele Nachkommen der ehemaligen Gastarbeiter:innen weiterhin mit besonderers schlechten Arbeitsbedingungen und rassistischer Diskriminierung konfrontiert sind, haben andere wirtschaftlichen Aufstieg erlebt und teilweise auch eigene Unternehmen aufgebaut. Heute gibt es Kapitalist:innen mit türkischer Miigrationsgeschichte, die selbst migrantische Arbeiter:innen einstellen und von der verschärften Ausbeutung ihrer Arbeitskraft profitieren.
Gleichzeitig macht das eigene Erleben von rassistischer Ausgrenzung und Diskriminierung nicht immun gegen die Übernahme von rassistischem Denken gegenüber anderen Migrant:innen. Gerade migrantische Arbeiter:innen, die sich selber einen schnellen sozialen Aufstieg erhoffen, übernehmen in diesem Zusammenhang nicht selten die Unterteilung in gute und schlechte Migrant:innen, stellen sich selbst als „gut integriert” dar und treten nach unten.
Migration als Triebfeder des Widerstand
Allen, die sich mit der heutigen kapitalistischen Ausbeutung und Untrdrückung nicht abfinden wollen, muss klar sein, dass die Spaltung der Arbeiter:innen durchbrochen werden muss. Dazu gehört nicht zuletzt der Kampf gegen Rassismus und Chauvinismus innerhalb der Arbeiter:innenklasse. Solange nicht-migrantische und migrantische Beschäftigte gegeneinander ausgespielt werden, können Unternehmen von ihrer Konkurrenz profitieren und gemeinsame Kämpfe erschweren.
Die Geschichte der Arbeitsmigration zeigt allerdings auch, dass migrantische Arbeiter:innen keineswegs nur als besonders ausgebeutete Beschäftigte in Erscheinung traten, sondern selbst immer wieder aktive Rollen im Widerstand gegen diese Ausbeutung einnahmen. Ein Beispiel dafür sind die wilden Streiks der frühen 1970er Jahre. Im August 1973 legten bei Pierburg in Neuss vor allem migrantische Arbeiterinnen die Arbeit nieder. Von den etwa 3.200 Beschäftigten waren rund 70 Prozent Frauen, die meisten von ihnen aus aus Griechenland und der Türkei. Sie kämpften gegen diskriminierende Niedriglohngruppen und für höhere Löhne. Nach fünf Tagen Streik erreichten sie die Abschaffung einer speziell für sie geschaffenen Leichtlohngruppe und eine Lohnerhöhung.
Auch beim Kölner Ford-Werk gingen im selben Monat Tausende Beschäftigte in den Ausstand, darunter überwiegend Arbeiter aus der Türkei. Sie protestierten gegen die Entlassung türkischer Kollegen und forderten einen höheren Lohn. Der Streik wurde zwar durch Werkschutz und Polizei gewaltsam beendet, machte aber deutlich, welches Potenzial im gemeinsamen Widerstand liegt. In beiden Arbeitskämpfen spielten migrantische politische und gewerkschaftliche Aktivist:innen eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung und Organisation. Der Kölner Streikführer Baha Targün stand außerdem türkischen und deutschen kommunistischen Organisationen nahe.
Migrant:innen, so viel ist klar, sind keine Belastung für die deutsche Arbeiter:innenklasse. Vielmehr sind ihre Erfahrungen im Klassenkampf wichtige Quellen für einen gemeinsamen Widerstand hier in Deutschland. Der gemeinsame Kampf darf sich dabei nicht auf gleiche Rechte, bessere Aufstiegschancen oder die Anerkennung migrantischer Lebensleistungen beschränken. Denn diese Forderungen beseitigen die Grundlage der Ausbeutung nicht. Solange eine ganze Klasse von Menschen gezwungen ist, ihre Arbeitskraft zu verkaufen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, während eine andere über die Produktionsmittel verfügt und sich den geschaffenen Reichtum aneignet, bleibt diese Ausbeutung bestehen.
Das Ziel muss deshalb sein, die kapitalistischen Verhältnisse selbst zu überwinden. Migrantische und nicht-migrantische Arbeiter:innen haben dafür einen gemeinsamen Gegner: die Kapitalist:innen. Ihr Zusammenschluss kann die Grundlage für einen Kampf bilden, der über die Gleichberechtigung innerhalb des bestehenden Systems hinausgeht und auf eine sozialistische Gesellschaft zielt, in der die Produktion nicht dem Profit, sondern den Bedürfnissen der Menschen dient.
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