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Wohnungskrise | Vergesellschaften – der letzte Einwand

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Statt um Enteignung geht es eigentlich um Vergesellschaftung, aber das Wort war vielleicht zu lang fürs Plakat. Foto: dpa/Christoph Soeder Die Vergesellschaftung von Berliner Wohnungen großer Immobilienkonzerne wird immer greifbarer. Die rechtlichen Bedenken hat eine Expertenkommission ausgeräumt. Politisch wird das Vorhaben durch den Wahlsieg der Linkspartei machbarer. Und nun sind auch die finanziellen Einwände zurückgewiesen – laut einer Studie des gewerkschaftsnahen Wirtschaftsforschungsinstituts IMK lässt sich die Vergesellschaftung problemlos finanzieren. Übrig bleibt ein zentraler ökonomischer Kritikpunkt: Die Vergesellschaftung werde das Investorenvertrauen und damit den gesamten Standort Deutschland schädigen. Dieser Einwand lässt sich nicht einfach widerlegen. Allerdings bleibt die Frage, welchen Schluss man aus ihm zieht.

Die Vergesellschaftung sei eine Gefahr für das ganze Land, mahnte diese Woche das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) in einer Studie im Auftrag des Verbands Berliner Kaufleute und Industriellen. Denn »Rechtssicherheit und Eigentumsschutz gehören zu den Standortfaktoren, mit denen Deutschland auch im aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfeld noch punkten kann. Eine Vergesellschaftung würde die institutionelle Qualität des Wirtschaftsstandorts nachhaltig beschädigen.«

In die gleiche Kerbe schlägt das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW): Im Falle einer Vergesellschaftung sei »davon auszugehen, dass sich Investoren zurückziehen, was sich negativ auf die Steuereinnahmen auswirken wird«. Schließlich stelle eine solche Enteignung einen Vertrauensbruch dar, der »erhebliche Zweifel an der Verlässlichkeit des Wirtschaftsstandorts« hinterlasse. Der Rückzug von Investoren werde sich nicht nur auf die Immobilienbranche beschränken. Damit seien auf breiter Front Arbeitsplätze und die infrastrukturelle Weiterentwicklung in Gefahr. Zudem sei damit zu rechnen, dass Investoren künftig höhere Risikoprämien – sprich Zinsen – verlangen würden, was die Refinanzierungskosten für den Staat massiv in die Höhe treibe.

Die Warnung vor Kapitalflucht und steigenden Zinsen ist nicht trivial.

Bemerkenswert ist, wer sich hier gegenübersteht. IW und IfW argumentieren weniger als Vertreter der »Wirtschaft« oder der »Arbeitgeber«, sondern schlicht als Vertreter des Eigentums, und zwar des Eigentums an jenen Dingen, die die ganze Gesellschaft braucht: Wohnungen, Büros, Fabriken. Auf der anderen Seite steht das IMK als Vertreter der Lohnabhängigen, also der Nicht-Eigentümer. Die eine Seite repräsentiert jene, die von ihrer Arbeit – dem Lohn – leben. Die andere Seite jene, die von ihrem Eigentum – Miete, Zins, Dividenden – leben, also von der Arbeit der anderen. Der Reichtum der einen – teure Immobilien, hohe Aktienkurse, steigende Preise – ist die Armut der anderen.

Dass dieses Verhältnis Bestand hat, darin besteht letztlich das »Investorenvertrauen«, das eine Vergesellschaftung zu beschädigen droht. Nun könnte einem dieses Vertrauen der Eigentümer herzlich egal sein – wäre von ihm nicht alles abhängig im herrschenden System. Denn die erfolgreiche Investition, also die Kapitalrendite, ist die Quelle nicht nur für Gewinne, sondern auch für Arbeitsplätze, für Lohneinkommen, fürs Wachstum und damit auch für die Einnahmen des Staates, die die Basis seiner Verschuldungsfähigkeit bilden.

Insofern ist die Warnung vor Kapitalflucht und steigenden Zinsen nicht trivial. Sie verweist auf ein reales Problem bei dem Bemühen, die »Bezahlbarkeit« des Lebens für die breite Masse zu sichern und gleichzeitig die Eigentümer nicht zu verschrecken. Das IMK hält sich hier bedeckt: Es nennt einen Vertrauensverlust der Investoren im Zuge einer Vergesellschaftung zwar »theoretisch plausibel«. Praktisch aber sei das Ausmaß dieses Verlustes und seine Folgen »weitgehend offen«. Was aber, wenn sich zwischen Bezahlbarkeit und dem Anspruch der Investoren auf wettbewerbsfähige Renditen eine unüberwindliche Lücke auftut? Auf welche Seite schlägt man sich?

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Source: nd