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Wirtschaft | Vergesellschaftungsdebatte: Alles Gift?
Die IHK Berlin warnt in schrillen Tönen vor der Vergesellschaftung. Das steht ihr nicht zu. Die nd.Genossenschaft geht nun gerichtlich dagegen vor.
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IHK-Geschäftsführerin Manja Schreiner (CDU) hat einen Sinn für das Schöne, Feine – manchmal. Foto: dpa-Bildfunk Einen verblüffenden Auftritt hat kürzlich die Hauptgeschäftsführerin der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK), Manja Schreiner, hingelegt. Kurz nach der Berliner Wahl, in der die Linke mit dem Mietenthema und Vergesellschaftungsplänen zur stärksten Partei wurde, saß Schreiner im Studio von »Welt-TV«. Der Moderator servierte ihr Fragen wie ein Ballsteller beim Volleyball. Und die IHK-Geschäftsführerin legte einen parteipolitiklastigen, polemischen Auftritt hin, wie er in der Mediendemokratie mittlerweile normal ist – unter Politiker*innen jedenfalls.
Eine Vergesellschaftung, sagte Schreiner, halte sie für »höchst ungerecht«. »Viele« hätten jetzt »eigentlich die Nase voll«, »einfache Antworten« seien »die, die verfangen«. Ein »Linksruck« würde »der Berliner Wirtschaft nicht guttun«. Eine Vergesellschaftung würde »beim Bundesverfassungsgericht scheitern«. Und da niemand nachhakte oder sie zu Besonnenheit und Klarheit anhielt, analysierte die Kammervertreterin: »All die Signale, die Berlin jetzt schon sendet mit der Debatte, sind alle Gift.« »Wir als Berliner Wirtschaft«, so Schreiner, seien »höchst alarmiert.«
Der Auftritt schlug Wellen, so unpassend erschien die Post-Wahlkampf-Rhetorik. Einer Politikerin würde man einen solchen Auftritt schulterzuckend durchgehen lassen. Der Fall Schreiner aber muss anders gewichtet werden. Die IHK gibt hier nicht einfach nur ein schlechtes Bild ab – sondern verstößt gegen rechtliche Vorgaben. Schreiner, die der CDU angehört und 2024 als Berliner Verkehrssenatorin wegen einer Plagiatsaffäre rund um ihre Doktorarbeit zurücktrat, scheint nicht nur als Akademikerin und Politikerin überfordert, sondern auch als Funktionärin und Juristin.
Die IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, keine wildwachsende Lobbyorganisation, die sich beliebig polemisch äußern darf.
Um ihr Amt verantwortlich ausfüllen zu können, lohnte sich ein Blick auf die Aufgaben und Verfasstheit der Industrie- und Handelskammer. Die IHK ist nicht nur keine politische Partei. Sie ist auch keine wildwachsende Lobbyorganisation, die sich beliebig polemisch äußern kann. Die IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Selbstverwaltungsorganisation der gewerblichen Wirtschaft hat sie vielfältige Aufgaben: Sie überwacht die Ausbildung, stellt Abschlusszeugnisse aus, führt Fortbildungen durch, berät Existenzgründer, berät ihre Mitglieder in Rechtsfragen und vieles andere mehr. Bis auf Handwerksbetriebe, Freiberufler und Landwirte gehören der IHK sämtliche Betriebe einer Region an, und zwar verpflichtend – Kritiker wie etwa der Bundesverband für freie Kammern sprechen von »Zwangsmitgliedschaft«. Man mag diese Verpflichtung fragwürdig finden. Sie bringt aber auch besondere Anforderungen für die Repräsentation der Mitgliedschaft mit sich. Keineswegs kann die IHK-Geschäftsführung sich zu jedem Thema beliebig und spontan politisch äußern. Sie ist verwiesen auf rechtliche Regelungen und auf den erklärten Willen ihrer Mitglieder. Bei der politischen Interessenvertretung ist sie gehalten, sich maßvoll und konkret zu äußern und der Gesamtheit ihrer Mitglieder eine Stimme zu geben.
Schreiner hat diese Vorgaben bei ihrem Auftritt in »Welt-TV« sträflich missachtet. Daher hat die nd.Genossenschaft als Mitglied der IHK Berlin sie in der vergangenen Woche schriftlich aufgefordert, solche Äußerungen in Zukunft zu unterlassen und dahingehend eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die IHK ist darauf nicht inhaltlich eingegangen. Nun liegt der Vorgang beim Verwaltungsgericht Berlin: Die nd.Genossenschaft hat hier den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, um seitens der IHK Berlin eine »Unterlassung kompetenzüberschreitender öffentlicher Äußerungen« zu erreichen. Denn die IHK-Geschäftsführerin hat in ihrem Kurzinterview eine erstaunliche Zahl von rechtlichen Leitplanken mitgenommen. Ein paar sollen an dieser Stelle genannt sein.
Etwa darf die IHK-Geschäftsführerin über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung nicht ohne Beschluss der IHK-Vollversammlung Erklärungen abgeben. Wenn sie den Ausgang der Berlin-Wahl als »Linksruck« deutet, eine Prognose zum Ausgang eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht abgibt oder die demokratische Debatte über die Vergesellschaftung als »Gift« bezeichnet, tut sie das ohne einen entsprechenden Beschluss. Auch spricht sie undifferenziert im Namen der »Berliner Wirtschaft«, obwohl sie dazu verpflichtet ist, auch auf abweichende Meinungen aus der Mitgliedschaft zu verweisen: Zwar gibt es einen Beschluss der IHK-Vollversammlung, die mehrheitlich eine Vergesellschaftung ablehnt. Aber es gab dazu auch Gegenstimmen und Gegenrede. Schon Paragraf 1 Absatz 1 des IHK-Gesetzes verpflichtet dazu, dass »im Rahmen der Kommunikation auf abweichende Positionen hingewiesen wird«.
Auch die Art und Weise, mit der die Ex-Politikerin Themen anspricht, sind keine reinen Stilfragen. Mit ihrer nassforschen Rhetorik ignoriert sie Vorgaben, die das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2020 in zwei Urteilen formuliert hat: Eine Kammer müsse »das höchstmögliche Maß an Objektivität walten lassen«. Und explizit: »Polemisch überspitzte Äußerungen oder Stellungnahmen, die auf eine emotionalisierte Konfliktaustragung zielen, sind unzulässig.« Zuspitzungen, wie sie im politischen Zirkus zur Tagesordnung gehören, »mögen einer reinen Interessenvertretung zustehen, den als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisierten Industrie- und Handelskammern aber nicht«.
Dies ist nur ein kleiner Einblick in die Fülle der Beanstandungen, die die IHK Berlin mit einem Fünf-Minuten-Interview ausgelöst hat. Die Sache liegt jetzt beim Gericht. Auf den weiteren Verlauf des Vorgangs darf man gespannt sein. Bis dahin kann man spaßeshalber Manja Schreiner auf dem Instagram-Kanal der IHK zuschauen: In einem aktuellen Reel trägt sie Netz-Kommentare über die Vergesellschaftungsdebatte vor, die sie dann ihrerseits kommentiert. Laut liest sie: »Jetzt wird enteignet, bis die Grundbücher glühen? Da kichert Honecker mal wieder in der Gruft.« Und stimmt dann zu: »Ja, da haben Sie recht. Berlin braucht keine Geisterbeschwörung.«
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