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Vergewaltigung | Berliner »Pelicot-Prozess«: Die Ware Frau
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Feminist*innen protestieren vor dem Kriminalgericht Moabit in Berlin. Foto: nd/ Jule Meier Hinweis zu sensiblen Inhalten: Dieser Artikel thematisiert sexualisierte Gewalt, darunter konkrete Beschreibungen von Vergewaltigungen.
Rund dreißig Frauen mit Plastikbechern, in denen eine grüne Flüssigkeit zu sehen ist, stehen vor dem Kriminalgericht Moabit. Sie sind nicht zum Feiern hier, sondern um zu protestieren. Die giftgrüne Farbe stehe symbolisch für K.-o.-Tropfen, sagt Sina Tonk von Terres des Femmes gegenüber »nd«. Die Frauenorganisation begleitet an diesem Dienstag einen weiteren Verhandlungstag im Berliner Prozess, der wegen der Parallelen zum Fall der Französin Gisèle Pelicot als »Pelicot-Fall« bezeichnet wird.
Dem Angeklagten Frank S. wird vorgeworfen, insgesamt 14 Frauen sediert und teils mehrfach vergewaltigt sowie Aufnahmen der Taten in Chats verbreitet zu haben. Die Frauen habe er zwischen 2016 und 2022 über Online-Datingplattformen kennengelernt. Auf seinen Festplatten fanden die Ermittler*innen Material, das mutmaßliche Straftaten an 59 Frauen zeigt – viel mehr als die Staatsanwaltschaft angeklagt hat. Der inzwischen 68-Jährige muss sich vor dem Landgericht Berlin wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen verantworten. Im August 2026 räumte Frank S. die Vergewaltigungen ein.
In dem Fall zeige sich eine »extreme Entmenschlichung, in der Frauen als Ware gehandelt werden«, sagt die Kriminalbeamtin Nina S. vor Gericht. Die Kriminalbeamtin befasst sich seit Jahren mit Vergewaltiger-Netzwerken und hat die Festnahme des Angeklagten vorbereitet. »Die eigenen Partner bieten ihre Frauen an«, so die Beamtin über digitale Plattformen, auf denen Frank S. aktiv war. »Es geht darum, dass Frauen nicht mehr in der Lage sind, sich zu wehren.« Darum, dass die Männer ein Wissen hätten, dass die Frauen nicht hätten. »Es entsteht oft das Gefühl, dass der sexuelle Kontakt nicht im Vordergrund steht, sondern die Macht«, so die Beamtin. Was sich beispielsweise am Einführen von Gegenständen in die Körper oder am Beschmieren der Betäubten zeige.
Ein leises Schlucken ist hin und wieder im Gerichtssaal zu hören. Welches Ausmaß die digital vernetzte Vergewaltiger-Szene in Deutschland annimmt und in welcher Art und Weise die Frauen mutmaßlich getäuscht, betäubt und anschließend vergewaltigt worden sind, ist an diesem Verhandlungstag nicht immer leicht zu hören.
Gibt es etwas, das die Frauen verbindet, die Frank S. betäubt und vergewaltigt haben soll? Das will einer der Nebenklage-Anwälte von der leitenden Ermittlerin wissen.
»Mehrfach geschieden oder verwitwet«, seien viele der Betroffenen gewesen. »Das waren Frauen, die nach Liebe gesucht haben«, so Nina S. Viele seien bereits lange Zeit alleine gewesen. Viele hätten zunächst auch erst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Angeklagten gehabt. »Bei vielen hatte ich das Gefühl, dass da Gefühle im Spiel gewesen sind.« Bis auf »ein komisches Gefühl«, das manche Frauen nach dem Date mit Frank S. verspürt hätten, sollen die meisten eine schöne Zeit gehabt haben.
»Das ist Puzzlearbeit«, sagt die Beamtin auf Frage des Richters, wie man die Opfer identifiziert habe. Die Ermittler*innen hatten die Gesichter der Frauen von Videos und Fotos; teils hatten sie Usernamen in den sozialen Medien oder gar Namen und Anschrift aus Chats und E-Mails. Die Ermittler*innen fragten Bestandsdaten bei Facebook ab und bekamen Zugang zu Datenbanken des Bundeskriminalamts. »So entstand langsam ein Bild«, sagt Kriminalbeamtin Nina S.
Insgesamt 49 von 59 Frauen konnten so identifiziert werden. Die allermeisten Frauen seien vernommen worden. Vier oder fünf Frauen seien inzwischen ohne Tatzusammenhang verstorben – die Ermittler*innen gehen davon aus, dass die ersten Taten bereits 2006 stattfanden. Den mutmaßlichen Opfern habe man sich vorsichtig nähern müssen. Nach dem Treffen mit Frank S. habe – bis auf vermutlich eine Frau – keine der 59 Geschädigten Anzeige erstattet. Somit sei den meisten nicht bewusst gewesen, was bei dem Date geschehen war.
Die Frauen hätten in der polizeilichen Befragung zunächst »fast übereinstimmend positiv« über Frank S. berichtet. Als sie erfuhren, was ihnen womöglich widerfahren war, waren die meisten zutiefst erschüttert. »Manche Frauen berichteten von einem Filmriss, manche berichteten davon, auf dem Sofa eingeschlafen und im Bett aufgewacht zu sein«, so Nina S. Manche hätten keinerlei Erinnerung gehabt. Für andere wiederum sei es fast »eine Erklärung« gewesen. Eine Frau hätte jahrelang unter Albträumen von Vergewaltigungen gelitten. »Die Opfer haben schwere psychische Leiden davongetragen«, so die Beamtin. »Es gab Frauen, die berichteten, als hätten sie etwas falsch gemacht.«
Gleichgültig, gar nicht sonderlich überrascht, habe Frank S. laut der Kriminalbeamtin gewirkt, als die Polizei seine Wohnung betrat und den Mann festnahm.
Mehrere elektronische Endgeräte, Betäubungsmittel, Spritzen, eine alte Polaroid-Kamera, Fotos von entkleideten Frauen sowie Mütze und Funkgarnitur der Bundespolizei fanden die Ermittler*innen in der Wohnung von Frank S. Außerdem trafen sie dort seine damalige Lebensgefährtin an – sie soll ebenfalls auf den Vergewaltigungsvideos als ein sediertes Opfer zu sehen sein.
»Zunächst leugnete er alles«, so die Kriminalbeamtin. Er habe angegeben, einige der Frauen nicht zu kennen, mit anderen einvernehmlich Geschlechtsverkehr gehabt und davon ebenfalls einvernehmlich Videos angefertigt zu haben.
Frank S. soll sich als Polizist ausgegeben haben. Manche Frauen berichteten, er sprach davon, als Pilot bei der Bundespolizei zu arbeiten. Auf Facebook hatte er laut der Ermittler*innen ein Foto von sich in Pilotenuniform hochgeladen. Die Frauen soll er mit Komplimenten überschüttet haben.
Viele Frauen hätten ihm vertraut, weil er sich als charmanter Polizist gegeben habe. »Sie haben sich sicher gefühlt«, so Nina S. Doch laut den Ermittler*innen habe keine Frau eingewilligt, dass der Angeklagte sie sediere, sexuelle Handlungen an ihr vornehme oder Videos davon im Netz hochlade.
Viele der Frauen sollen während des zunächst einvernehmlichen Sex eingeschlafen sein, weil ihnen unwissentlich K.-o.-Tropfen verabreicht worden waren. Dass dies der Fall war, schließen die Ermittler*innen aus dem Verhalten der Frauen auf den Videos: starke Schnarchgeräusche, desorientierte Handlungen, Weinen, Schreien, Zittern, Krämpfe. Eine Frau sei während des Sex eingeschlafen, habe zu röcheln begonnen und sich in Rückenlage übergeben müssen. Frank S. soll laut Videomaterial mit der Penetration fortgefahren sein.
Frank S. soll in regem Austausch mit anderen Usern auf Pornoseiten und auf Telegram gestanden haben. In Chats soll er Tipps zu Art und Dosierung der K.-o.-Tropfen gegeben haben. Außerdem dazu, wie man die Betäubungsmittel mit süßen Cocktails mischt, um sie den Frauen zu verabreichen. Er soll auch Fotos und Videos von anderen Usern angefordert haben. »Er hat sogar mit anderen Usern gemeinsame Vergewaltigungen geplant«, so Nina S.
Die Ermittler*innen fanden Bildmaterial, auf dem beschmierte Brüste zu sehen waren. Man las dort einschlägige Webseiten-Titel, die Frank S. auf die Körper geschrieben hatte. »Ein gängiges Mittel in der Szene ist, Videos und Taten zu präsentieren von sedierten Frauen, denen man Gruppen- oder Webseitennamen gibt«, sagt die Beamtin S. Manchen Frauen habe er »Augen aufgeklebt«, sodass sie wirkten, als seien sie wach.
»Die Frage ist, wie viele gibt es noch«, sagt Frauenrechtlerin Sina Tonk sichtlich aufgebracht. Anders als der Pelicot-Prozess, den Gisèle Pelicot bewusst öffentlich führen ließ, ist das Verfahren in Berlin jedoch größtenteils nicht öffentlich. Zum Schutz der Privatsphäre der Opfer schloss das Gericht die Öffentlichkeit für den Großteil der Verhandlungstage aus, an denen Betroffene befragt und Videos gezeigt werden.
»Sexualisierte Gewalt wird als individuelles Fehlverhalten verstanden, aber dieser Fall zeigt ganz klar, dass es sich um Netzwerke handelt«, sagt Maria Schramm, die sich ebenfalls bei Terres de Femmes engagiert, im Gespräch mit »nd«. Der Verein fordert unter anderem eine Verjährungsfrist von mindestens 20 Jahren für Vergewaltigung sowie die Einführung des Prinzips »Nur Ja heißt Ja« im Sexualstrafrecht, nach dem nur eine ausdrückliche Zustimmung zählt. Zudem verlangt der Verein mehr Aufklärung über K.-o.-Tropfen, die Strafbarkeit des Besitzes von Tatvideos und die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die in Chatgruppen mitlesen, wie dort sexualisierte Gewalt geplant wird, ohne einzugreifen.
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt, ein Urteil wird am 14. Oktober erwartet.
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Source: nd