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Vergesellschaftung | Gesetz zum Schutz der Immobilienlobby
Die Bundesregierung plant, Vergesellschaftung durch ein sogenanntes Investitionsschutzgesetz zu verhindern. Das hilft nur privaten Wohnungskonzernen.
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Eine Immobilienlobby Foto: dpa/Britta Pedersen Haben Sie schon gehört: Die linken Enteigner in Berlin wollen schwedischen Omis ihre Rente wegnehmen. Hat man da noch Töne?! Na, zum Glück schreitet der deutsche Innenminister ein, um das zu verhindern! Von Debatten über Verfassungswidrigkeit (beanstandet Vonovia) über steigende Kredite (drohen Banken) bis zur schwedischen Alterssicherung ist der Diskurs rund um die Vergesellschaftung von Wohnungen in der Hauptstadt inzwischen auf einem sehr skurrilen Niveau angekommen.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant nun, Berlins Ideen durch ein »Investitionsschutzgesetz« zu unterbinden. Nur wenn alle anderen Mittel – also Investitionen in und Förderung von Wohnungsbau – ausgeschöpft sind, soll vergesellschaftet werden können. Dabei wissen wir schon lange: Unreglementiertes Bauen führt nicht zu mehr bezahlbaren Wohnungen. Und je länger es durch derlei Verzögerungstaktiken dauert, bis sich am Wohnungsmarkt endlich etwas ändert, desto schneller verschärft sich die Wohnungskrise. Zudem sollen Entschädigungskosten bei Vergesellschaftungen künftig dem Verkehrswert entsprechen. Das kann sich Berlin definitiv nicht leisten, de facto verhindert das Vergesellschaftungen.
An dem Gesetzesvorschlag mitgearbeitet haben das sozialdemokratisch besetzte Justizministerium und das Bauministerium. Natürlich geht es Dobrindt und Konsorten dabei weder um Mieter*innen in Deutschland noch um die schwedischen Omis. Die Einzige, die vom neuen Gesetz geschützt würde, ist die Immobilienlobby.
Und was ist nun mit den Omis? Der schwedische Immobilienkonzern Heimstaden ist einer jener großen privaten Wohnungskonzerne, die von der Berliner Vergesellschaftung betroffen wären. In Schweden haben mehrere Pensionsfonds Anteile an dem Konzern – je nachdem wie stark die Heimstaden-Verluste ausfallen, könnten dann auch die dortigen Renten betroffen sein. Ein Argument mehr, die Daseinsversorge nicht von renditegetriebenen Privatkonzernen am Aktienmarkt abhängig zu machen.
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