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Tod von Lorenz A. | 21 Verhandlungstage für tödliche Schüsse von hinten
Das Landgericht Oldenburg hat die Termine für den Prozess gegen den Todesschützen von Lorenz A. festgelegt. Der Marathon beginnt am 18. Januar 2027.
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Die Initiative Gerechtigkeit für Lorenz bei einer Kundgebung ein Jahr nach den tödlichen Polizeischüssen auf Lorenz. Foto: dpa/Izabela Mittwollen Oldenburg. Für den Tod des 21-jährigen Lorenz A. in Oldenburg muss sich der Schütze nächstes Jahr vor Gericht verantworten. Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg hat die Verhandlungstage auf den 18. Januar 2027 bis 16. Juni 2027 datiert, insgesamt 21 Sitzungen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
In der Nacht zum Ostersonntag 2025 hatte der Beamte A. in der Oldenburger Innenstadt erschossen. Nach Darstellung der Anklage gab er fünf Schüsse ab, das Opfer war maximal anderthalb Meter entfernt. Vier Projektile trafen Lorenz A. – am Kopf, am Bauch, an der Hüfte und am Oberschenkel. Er starb kurz darauf in einer Klinik.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Polizisten fahrlässige Tötung zur Last. Er habe sich – allerdings zu Unrecht – in Notwehr gewähnt. Als Beamter mit seiner Ausbildung hätte nach Auffassung der Ermittler*innen erkennen müssen, dass der 21-Jährige nicht angriff, sondern flüchtete.
Laut Staatsanwaltschaft hat der flüchtende A. keine Gewalt ausgeübt, wohl aber der Angeklagte. Er habe versucht, Lorenz A. mit einem Tritt gegen das Knie zu Boden zu bringen. Der 21-Jährige reagierte darauf mit Pfefferspray. Dann schoss der Polizist – laut Staatsanwaltschaft »rücklings fahrlässig unter Verkennung einer nicht mehr bestehenden Notwehrsituation«.
Zuvor hatte die Polizei behauptet, A. sei »bedrohlich« auf die Beamt*innen zugegangen. Ein Video soll nun das Gegenteil belegen.
Der Fall hatte bundesweit Proteste gegen Polizeigewalt und Rassismus ausgelöst. Die Initiative »Gerechtigkeit für Lorenz« sieht Rassismus als Hauptursache für den Tod des Schwarzen. Dass ein Polizist wegen solcher tödlichen Schüsse angeklagt wird, kommt in Deutschland selten vor. Die meisten Verfahren werden eingestellt.
Die Eltern des getöteten Lorenz A. sind Nebenkläger. Der Verhandlungssaal bietet nur 50 Zuschauer*innen Platz. Das Gericht hatte angeblich erfolglos nach einem größeren Raum gesucht. nd
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