Faultline Faultline Kommando 161

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Sicherheitsstaat Deutschland | Terrorabwehr mit Nebenwirkungen

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Trauernde bei einer Mahnwache für die Opfer des Anschlags auf den Berliner Christopher Street Day im Tiergarten. Dort war ein Mann mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge gefahren. Foto: dpa/Christoph Soeder Leider ist davon auszugehen, dass der islamistische Anschlag beim Berliner Christopher Street Day nicht der letzte war. Deshalb haben der Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Dass sie damit wenige Tage vor den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin an die Öffentlichkeit gehen, ist wohl kein Zufall. Die schwarz-rote Bundesregierung will damit ein Signal aussenden – denn Sicherheitspolitik ist eines der Felder, auf denen die AfD Unzufriedene abholt.

Das Maßnahmenbündel ist ein Potpourri aus Überwachung, Prävention, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Strafverschärfungen, das nicht immer überzeugt. Wenn es etwa erst erneut eines abscheulichen Anschlags bedurfte, damit Behörden bei der Anschlagsabwehr besser zusammenarbeiten, dann kommt die Ankündigung einem Schuldeingeständnis gleich. Die Gefahr islamistischen Terrors gibt es schließlich seit Jahrzehnten. Strafverschärfungen dagegen wirken nach einem Anschlag oft populistisch und etwas hilflos. Sie kündigen ein hartes Durchgreifen an, dabei ist klar, dass dies nichts bewirkt. Denn die Aussicht, nach einem Terroranschlag für lange Zeit ins Gefängnis zu kommen, hat noch keinen radikalisierten Menschen, der zu allem bereit ist, von seinem Vorhaben abgehalten.Es war nur eine Randbemerkung des Innenministers bei der Vorstellung des 10-Punkte-Plans, die aber weitreichende Folgen andeutet: Die angekündigte Strafverschärfung bei Messerdelikten gelte nicht nur für Islamisten, sagte Dobrindt. Gesetze werden nie nur für bestimmte Menschen gemacht, sondern gelten für alle. Deshalb gilt es auch, genau hinzusehen, wenn sogenannte Propagandadelikte härter geahndet werden sollen. Wer legt dafür die Definition fest, und beschneidet das womöglich auch die Meinungsfreiheit?Ähnlich verhält es sich bei sogenannten Gefährdern, die künftig mit Fußfesseln überwacht werden sollen. Noch immer beruht die Einordnung, wer als solcher gilt, auf der bloßen Annahme der Polizei, dass eine Person künftig Straftaten begehen könnte. Der Gesetzgeber begibt sich damit auf eine Gratwanderung: Niemand will, dass Islamisten ein Blutbad anrichten, aber die Gefahrenabwehr darf auch nicht zu einer Aufweichung des Rechtsstaates führen.Die Befürchtung besteht aber. Denn alles, was heute an Gefahrenabwehr auf Islamisten gemünzt wird, könnte morgen auch gegen Klimaaktivist*innen eingesetzt werden, die der Bundesinnenminister ebenso im Visier hat und als »Terroristen« bezeichnet. Bei denen handelt es sich aber nicht um Islamisten, die zu Mord und Totschlag bereit sind, sondern um Menschen, die sich um die Zukunft sorgen, weil ein maßloses Wirtschaftssystem sie zu zerstören droht.

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Source: nd