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Sexualisierte Gewalt | Der ganz normale Vergewaltiger
Mit brutaler Routine sedierte und vergewaltigte Frank S. 14 Frauen in Berlin. Dafür wurde er nun zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.
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Frank S. wurde vor dem Landgericht Berlin zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt, weil er Frauen mit Schlafmitteln bewusstlos gemacht und dann vergewaltigt hat. Foto: dpa/ Soeren Stache Zwölf Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. So lautet das Urteil gegen Frank S., das das Berliner Landgericht am Mittwoch gefällt hat. S. sedierte von 2016 bis 2022 insgesamt 14 Frauen, vergewaltigte sie teils mehrfach, filmte die Taten und archivierte die Aufnahmen akribisch. Der 69-Jährige ist wegen schwerer Vergewaltigung in 22 Fällen an 14 Frauen, wegen gefährlicher Körperverletzung, und in neun Fällen wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verurteilt worden.
In der Urteilsverkündung zeichnet der vorsitzende Richter Jakob Weber das Bild eines brutalen und routinierten Täters. Über Dating-Plattformen lernte er die im Tatzeitraum 50- bis 60-jährigen Frauen kennen, alle nahmen ihn laut Weber als charmanten und »ganz normalen« Mann wahr. Bei Dates in seiner Wohnung sedierte er die Frauen mit Getränken, denen er Betäubungsmittel zugesetzt hatte, und vergewaltigte sie auf eine extrem menschenunwürdige Weise. Der Richter nennt das Vorgehen »perfide« und »manipulativ«: Er habe gezielt einsame Frauen angelockt, die nach Nähe gesucht hätten, etwa weil sie aus einer Trennung gekommen seien oder sogar ein Kind verloren hätten. Um ihr Vertrauen zu gewinnen und wohl auch um sie einzuschüchtern, gab sich der Elektriker als Polizeibeamter oder Hubschrauberpilot bei der Bundespolizei aus.
Dann tat er ihnen Dinge an, die der Richter als »urmenschlichen Albtraum« bezeichnet – und die die Opfer zumindest in eine abstrakte Lebensgefahr brachten. Weber nennt Beispiele aus den Videosichtungen, die von einer unvorstellbaren Grausamkeit sprechen, und erklärt, was der medizinische Begriff der »Sedierung« eigentlich bedeutet: einen Dämmerzustand, der das aktive Bewusstsein und motorische Fähigkeiten einschränkt und die Erinnerung schwächt oder ganz löscht, der aber nicht unbedingt zu einer vollständigen Betäubung führt. Laut Weber hätten Betroffene in den Videos gewimmert, geschrien, sich erbrochen oder um sich geschlagen.
Der Richter erkennt bei S. kein wirkliches Verständnis für die begangenen Taten. Vielmehr habe der Angeklagte seine Verbrechen als etwas ganz Gewöhnliches normalisiert. »Ihre Chats waren routiniert geschrieben, die Abläufe waren eingespielt. Sie haben sich unmittelbar nach den schwersten Vergewaltigungen an den Rechner gesetzt und die Aufnahmen in einer Ordnerstruktur wie in einem Trophäenschrank abgelegt«, richtet er sich an den verurteilten S. Während des Prozesses habe dieser keine tiefe Reue gezeigt und bei einem Aufeinandertreffen mit einer Nebenklägerin nur mit einem »Sorry« reagiert.
Silke Studzinsky begrüßt als Anwältin einer Nebenklägerin vor allem die verhängte Sicherungsverwahrung. »Das ist ein wichtiges Signal«, sagt sie zum Ende des Prozesses. Das Gericht geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass S. zum Ende der Haftzeit in zwölf Jahren weiterhin eine Gefahr darstellen wird. Deswegen ordnet es die Sicherungsverwahrung an: Anders als die Freiheitsstrafe dient sie dem Schutz der Allgemeinheit und wird nach der Haft angetreten. Sie wird ohne Frist verhängt. Einmal im Jahr wird geprüft, ob weiterhin eine Gefahr von der Person ausgeht. Theoretisch kann eine Sicherungsverwahrung also lebenslang andauern.
»Sie haben sich unmittelbar nach den schwersten Vergewaltigungen an den Rechner gesetzt und die Aufnahmen in einer Ordnerstruktur wie in einem Trophäenschrank abgelegt.«
Das Ausmaß der Gewalt geht über die nun verhandelten Fälle hinaus, auch das betont der Richter Jakob Weber in seiner Urteilsverkündung. In dem nun beendeten Verfahren, das im August startete und über 15 Prozesstage verhandelt wurde, ging es um 14 betroffene Frauen. Doch tatsächlich gehen die Ermittlungen basierend auf den Filmen, die auf den Festplatten des Angeklagten gefunden wurden, von insgesamt 58 Betroffenen aus. Weber geht davon aus, dass weitere Fälle nach abgeschlossenen Ermittlungen in einem neuen Verfahren verhandelt werden.
Das Urteil fällt am frühen Nachmittag. Bereits am Vormittag wurden die Abschlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehalten, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein Großteil des Prozesses verlief hinter geschlossenen Türen. Das geschah »auf expliziten Wunsch der Geschädigten«, betont Lisa Jani, Pressesprecherin der Berliner Strafgerichte. Die betroffenen Frauen wollten anonym bleiben und ihre Privatsphäre schützen. Weil die Plädoyers üblicherweise Details aus der Beweisaufnahme wiedergeben, dürften auch sie ausschließlich nicht-öffentlich gehalten werden, so Jani.
Dadurch ist keine der betroffenen Frauen öffentlich bekannt – was wohl auch dazu beigetragen hat, dass das Verfahren weniger öffentliche Aufmerksamkeit bekommen hat als andere erschütternde Fälle sexualisierter Gewalt. Gisèle Pelicot wurde mit ihrer Entscheidung, den Prozess gegen ihren Ex-Mann und Vergewaltiger öffentlich zu verhandeln, 2024 zu einem prominenten Gesicht und zur Gallionsfigur eines frankreichweiten feministischen Protests gegen patriarchale Gewalt und insbesondere die »soumission chimique«, auf Deutsch »chemische Unterwerfung«. Im Verfahren gegen Frank S. gibt es keine Frau, die als Ikone für den feministischen Kampf herhalten kann. Das mindert ganz offensichtlich das öffentliche Interesse. Aber es mindere nicht den Mut der betroffenen Frauen, betont der Richter Jakob Weber. »Diese Frauen sind nicht weniger mutig als Gisèle Pelicot, nur mit einem anderen Umgang.«
Rund 40 Menschen stehen vormittags vor dem Gericht, einige von ihnen haben den Prozess kontinuierlich verfolgt. Natürlich sei es schade, dass es keinen größeren Aufschrei gegeben habe, sagt eine Sprecherin des Netzwerks gegen Feminizide. »Aber man sollte es sowieso nicht so darstellen, als wäre das etwas Besonderes. Es ist kein Einzelfall, so viele ähnliche Fälle werden parallel verhandelt.« Das Netzwerk gegen Feminizide gehört zu einem Bündnis von feministischen Gruppen und Aktivist*innen, das den Prozess gegen Frank S. begleitet und Kundgebungen in Solidarität mit den Betroffenen vor dem Gerichtsgebäude organisiert hat. Tatsächlich wurde Frank S. überhaupt gefasst, weil er in Ermittlungen zu einem anderen Fall in Niedersachsen auftauchte, bei denen es ebenfalls um die Veröffentlichung von Vergewaltigungsaufnahmen ging. Und regelmäßig werden Chatgruppen publik, in denen Täter solche Aufnahmen teilen und sich gegenseitig in ihrer Gewalt bestärken.
Das Netzwerk gegen Feminizide hat vor dem Gerichtsgebäude in Moabit zusammen mit der Gruppe »Keine Show für Täter« und den Omas gegen rechts einen Pavillon aufgebaut, darunter steht ein Tisch mit Infomaterial und einer großen Kanne Kaffee. Bevor es für die Urteilsverkündung Richtung Saal geht, hält Angelika von den Omas gegen rechts eine kurze Rede: »Wir sind alle Frauen und sehr viele von den Omas haben selbst Gewalt erlebt, ob in der Nachkriegszeit, in der Ehe. Somit ist es unsere Pflicht, bei jedem Anlass von Gewalt gegen Frauen auf die Straße zu gehen.« Nach der Urteilsverkündung haben sich etwa 200 Menschen zu einer Kundgebung versammelt. Sie machen sichtbar, was nicht im Gerichtssaal bleiben darf. Und sie machen klar, dass noch viel passieren muss, bevor die Scham und vor allem die Angst wirklich die Seite wechseln.
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