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Sabotage bei Elbit | Prozess gegen »Ulm 5«: Gericht schränkt Öffentlichkeit ein
Im Prozess gegen die »Ulm 5« verweigert das Gericht der Verteidigung mehrere Sachverständige. Auch Bundestagsabgeordnete dürfen keine Notizen machen.
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Der Prozess gegen die fünf Aktivist*innen in Stuttgart-Stammheim wird regelmäßig von Protesten begleitet. Foto: dpa/Enrique Kaczor Fünf Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke wollten am Freitag den 28. Verhandlungstag im Prozess gegen die sogenannten »Ulm 5« als parlamentarische Beobachter verfolgen. Doch ihren Antrag, während der Verhandlung Notizen machen zu dürfen, lehnte die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt ab. Auch mehrere Anträge der Verteidigung und die Anhörung eines Sachverständigen sorgten an diesem Tag für Konflikte vor dem Landgericht Stuttgart-Stammheim.
Die Abgeordneten Nicole Gohlke, Lea Reisner, Violetta Bock, Lizzy Schubert und Aaron Valent wollten die Verhandlung mit Stift und Papier dokumentieren. Die Richterin begründete die Ablehnung nach kurzer Bedenkzeit damit, dass die Abgeordneten gegenüber dem übrigen Publikum keinen Sonderstatus genießen könnten. Zuvor hatte das Gericht bereits die üblichen Anträge der Verteidigung zurückgewiesen: Die Angeklagten sollten im Saal neben ihren Anwält*innen sitzen dürfen, der Verteidigung sollte eine Person zur Protokollführung zur Verfügung stehen, und sie sollte ihre Mandant*innen in einem Gerichtsraum ohne trennende Sicherheitsscheibe treffen können. Auch Stifte für das Publikum zum Mitschreiben wurden nicht zugelassen.
Mathes Breuer, Anwalt von Leandra Rollo, kritisierte die Entscheidung gegenüber dem »nd«: »Es ist absurd, dass das Gericht Mitgliedern des Bundestages verbietet, sich mit Zettel und Stift Notizen zu machen, und die Gefahr behauptet, Mitglieder des Bundestages könnten Justizbeamte mit Stiften angreifen.« Ohne die Möglichkeit, sich bei mehrstündigen Verhandlungen Notizen zu machen, gebe es keine wirksame Öffentlichkeit, so der Anwalt. »Und genau das scheint das Ziel der Vorsitzenden zu sein: die öffentliche Kontrolle ihrer Verhandlungsführung zu behindern. Das ist eine Missachtung des Bundestages und unredlich.«
Im weiteren Verlauf ging es erneut um die Frage, ob der israelische Rüstungsexperte Shir Hever als Sachverständiger gehört werden soll. Die Verteidigung hatte ihn bereits am 14. Oktober geladen. Hever beschäftigt sich seit 17 Jahren mit der israelischen Rüstungsindustrie. Sein Gutachten sollte nach Auffassung der Verteidigung belegen, welche Rolle die in der Ulmer Niederlassung von Elbit Systems entwickelte softwaredefinierte Funktechnik bei militärischen Einsätzen in Gaza spielt. Rechtsanwalt Benjamin Düsberg erklärte gegenüber dem »nd«: »Das Gutachten von Dr. Hever wird ergeben, dass die softwaredefinierte Funktechnik, die in der Niederlassung der Elbit Systems Deutschland in Ulm hergestellt wird, ein notwendiges Glied des mittels KI potenzierten Massenmordes an der palästinensischen Bevölkerung Gazas darstellt.«
Die Verteidigung beruft sich darauf, dass die Beschädigung des Labors durch Nothilfe gerechtfertigt gewesen sei. Um dieses Argument zu untermauern, wollte sie auch weitere Sachverständige hören lassen. Am 16. Oktober war deshalb die Völkerrechtlerin Professorin Isabel Feichtner von der Universität Würzburg geladen. Am 28. Oktober sollte Dimitra Andritsou einen von der Rechercheagentur Forensis Architecture erstellten Bericht über den Waffenfluss zwischen Deutschland und Israel in den Jahren 2023 bis 2025 vorstellen. Die Kammer ließ jedoch auch ihr Gutachten bislang nicht als Beweismittel zu. Es sei für das Verfahren nicht relevant, hieß es.
Die Verteidigung forderte am Freitag erneut die Anhörung Hevers. Nach einer zweistündigen Unterbrechung, während der die anwesenden Bundestagsabgeordneten gemeinsam mit Rechtsanwältin Nina Òner eine Pressekonferenz abhielten, verlas der Generalstaatsanwalt seine Stellungnahme gegen die Zulassung des Sachverständigen. Er bezweifelte dessen Neutralität und verwies unter anderem auf Äußerungen Hevers bei einer Pressekonferenz am 14. Oktober. Dort hatte dieser erklärt, dass auch die Beschäftigten von Elbit Systems Verantwortung für ihre Arbeit trügen.
Nachdem Nina Òner, die Anwältin von Hanna Hailu, erneut beantragt hatte, Isabel Feichtner als Zeugin zu hören, beendete die Richterin die Verhandlung. Eine Entscheidung darüber, ob Dimitra Andritsou gehört werden soll, blieb ebenfalls aus.
Die Verteidigung zeigte sich frustriert. Mathes Breuer erklärte, das Gericht und die Generalstaatsanwaltschaft hätten erneut gezeigt, dass sie nicht an einer umfassenden Sachaufklärung interessiert seien. Die Verteidigung habe inzwischen drei Sachverständige selbst geladen und zur Verhandlung mitgebracht. Das Gericht verzögere die Entscheidungen und lehne die Anträge schließlich ab. »Die Kammer möchte um jeden Preis verhindern, dass in der Verhandlung über die Verantwortung von Elbit Systems für die Lage in Gaza gesprochen wird – obwohl genau das ja die Motivation der Angeklagten war und man ohne dies ihre Handlung auch nicht rechtlich bewerten kann.«
Die fünf Aktivist*innen waren am 8. September 2025 in die Ulmer Zentrale des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems eingedrungen und hatten insbesondere Material des TDL-Labors (Tactical Data Links) beschädigt. In später veröffentlichten Videos erklärten sie, damit den Völkermord in Gaza stoppen und die Mitschuld des deutschen Staates aufdecken zu wollen. Anschließend warteten sie ohne Widerstand auf ihre Festnahme. Seitdem sitzen sie in Untersuchungshaft, verteilt auf fünf verschiedene Gefängnisse. Ihnen werden unter anderem Einbruch, Sachbeschädigung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Der Prozess hatte Ende April 2026 begonnen.
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