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Rente und Pflege | Erwerbstätigenversicherung als »Idealbild«

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Bei den Plänen zur Altenpflege ist die »schlimmste der schlimmen Regelungen« vorerst vom Tisch. Foto: Imago/Photothek/Ute Grabowsky Bei der Rente hat eine Kommission im Juni 33 Änderungsvorschläge vorgelegt. Die Bundesregierung hat dies als »Gesamtkunstwerk« bezeichnet und zunächst angekündigt, alles umzusetzen. Tatsächlich sind die Kommission-Vorschläge indes »kein kohärentes Paket«, betont der Bremer Sozialforscher Frank Nullmeier. Vielmehr würden Forderungen aus unterschiedlichen Richtungen kombiniert. So empfiehlt das Gremium einerseits den Aufbau einer »Kapitalrente«. Anderseits nennt sie eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung ein »Idealbild« und schlägt vor, zunächst Selbstständige, Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.

Besonders umstritten ist derzeit die Forderung, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Gerade Gewerkschaften kritisieren auch, dass Altersteilzeit erst ab 58 Jahren möglich sein und das Blockmodell abgeschafft werden soll. Bei diesem Modell arbeiten die Leute zunächst wie gewohnt weiter und in der Freistellungsphase gar nicht mehr. Das Sozialministerium arbeitet derweil bereits an einem Referentenentwurf, der zumindest einzelne Vorschläge umsetzen soll.

Bei der Pflege hat ausgerechnet der Hardliner in Sachen Sozialabbau, Carsten Linnemann, angekündigt, dass er eine der geplanten Einschnitte doch nicht umsetzen will: Die Rentenansprüche für pflegende Angehörige möchte er nicht kürzen, sagte der neue CDU-Gesundheitsminister Ende August. Gerade dieses Vorhaben war besonders scharf zurückgewiesen worden. Das sei von den »schlimmen Regelungen die schlimmste«, urteilte der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang.

Womit schon gesagt ist: Der Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums vom Juni hat nach Ansicht von Sozialforschenden weitere Schwächen. Beispielsweise soll es schwieriger werden, als pflegebedürftig eingestuft zu werden und damit Anspruch auf Leistungen zu erhalten. Insgesamt lässt sich sagen: Einige Jahre hat die Politik die Pflege verbessert, etwa für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen. Nun soll wieder gespart werden. Immerhin ist auch vorgesehen, die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen, wodurch Besserverdienende auch etwas besser an der Finanzierung der Pflege beteiligt würden. Weiter unklar ist, wann sich das Kabinett mit den Änderungen befasst. Eigentlich sollte dies am 24. Juni geschehen.

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Source: nd