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Reichsbürger | Königlich oder kriminell?
Zu Beginn des Prozesses gegen die Reichsbürger-Sekte »Königreich Deutschland« präsentiert sich der selbsternannte Monarch Peter Fitzek unverbesserlich.
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Peter Fitzek (M.), »oberster Souverän« des »Königreichs Deutschland«, im Gerichtssaal Foto: dpa/Oliver Berg Die Verhandlung hat noch gar nicht begonnen, da hält der König zum ersten Mal Hof. Peter Fitzek, Gründer und selbsternannter »oberster Souverän« der 2025 verbotenen Reichsbürger-Sekte »Königreich Deutschland«, genießt die Kameras, die im Hochsicherheitssaal des Düsseldorfer Oberlandesgerichts auf ihn gerichtet sind. »Unsinnig« sei die Anklage, lässt der 61-Jährige die versammelte Presse wissen, seine Untersuchungshaft »menschenrechtswidrig«. Nebenbei holt er Akte um Akte aus einem blauen Müllsack.
Seit Freitag muss sich der Mann mit der hohen Stirn, dem dünnen Zopf und dem unerschütterlichen Sendungsbewusstsein vor dem Staatsschutzsenat verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm und drei Mitangeklagten vor, die Führungsspitze des 2012 in Lutherstadt Wittenberg gegründeten »Königreichs Deutschland« (KRD) gewesen zu sein. Und damit: Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung.
Das KRD sei ein »auf Steuer-, Wirtschafts- und Urkundsdelikte gerichteter Gegenstaat« gegen die Bundesrepublik Deutschland gewesen, trägt der Oberstaatsanwalt vor, der ironischerweise Kaiser heißt. »Das KRD«, sagt Ingo Kaiser, »verfolgte das Fernziel, sein Gebiet auf das Gebiet des Kaiserreichs von 1871 auszudehnen.«
Fürs Erste beschränkte sich das Staatsgebiet, auf dem die Gesetze der Bundesrepublik nicht gelten sollten, auf eine Handvoll Immobilien – und auf rund 700 Unternehmen bundesweit, die sich per Aushang zum Bestandteil des »Königreichs« erklärten. Einige firmieren heutzutage noch so. In Sachsen verfügte das KRD immerhin über drei schlossähnliche Anwesen, im Harz über ein baufälliges Hotel.
Das dafür nötige Geld zog Fitzek seinem »Volk«, das nach seinen Angaben zuletzt rund 6000 Menschen zählte, auf verschiedensten Wegen aus der Tasche. »Seminare zum Systemausstieg« gab es für 374 Euro, Ausweisdokumente für 440 Euro, eine Peter-Fitzek-Büste für 300 Euro. Er versprach Unternehmen, sich der bundesdeutschen Steuer- und Abgabenpflicht entziehen zu können, wenn sie sich dem KRD anschlössen. Eine solche »Umstellung« ließ er sich nach Angaben des brandenburgischen Verfassungsschutzes mit bis zu 24.000 Euro vergolden.
Die Bundesanwaltschaft legt dem gelernten Koch und seinen Mitangeklagten aber vor allem zur Last, dass sie eine »Königliche Reichsbank« – zuletzt unter dem Label »Gemeinwohlkasse«, mit Filialen in Dresden, Ulm, Menden und Lutherstadt Wittenberg – sowie eine Kranken- und Unfallversicherung betrieben. Ohne Erlaubnis versteht sich. Insgesamt habe das KRD damit von 2020 bis 2025 etwa zehn Millionen Euro eingenommen. Zudem seien rund zwei Millionen Euro Steuern und Sozialabgaben hinterzogen worden. Das Ausstellen von Ausweisen, die das »Königreich« als Personalausweisalternative vergab, wertet die Anklagebehörde als Urkundenfälschung.
Vor Gericht spricht Fitzek von sich im Pluralis Majestatis als »Wir«, hält sich noch immer für »Peter I.«, den rechtmäßigen Souverän seines Königreichs. Den mehrfach vorbestraften Überzeugungstäter als Spinner und Geschäftemacher abzutun, greift jedoch zu kurz. Der rechtsesoterische Guru und Verfechter antisemitischer Verschwörungsmythen ist seit Langem im Rechtsaußen-Milieu zu Hause. Er drehte Propagandavideos mit einem verurteilten Holocaust-Leugner, ist freundschaftlich verbunden mit den rechtsextremen Freien Sachsen und bekam in der Untersuchungshaft Besuch von der AfD-Bundestagsabgeordneten Christina Baum. Diese erklärte anschließend, sie hoffe auf einen Freispruch. »Unser Land braucht mehr denn je solche innovativen Köpfe.«
Verteidigen lässt sich Fitzek unter anderem von dem Anwalt und Publizisten Björn Clemens, der für die Verteidigung von Rechtsextremen bekannt ist und selbst in der politischen extremen Rechten in Erscheinung tritt. Zum Prozessauftakt sprach dieser von einem »Missbrauch der Strafprozessordnung für politische Ziele«. Ganz anders reagierte seine Anwaltskollegin Christin Konrad, die den Mitangeklagten Martin S. verteidigt und auch Fitzek schon vertreten hatte: mit einem Gebet. »Mein geliebter göttlicher Funke«, rief sie mit zitternder Stimme. »Bitte sorge dafür, dass am Ende Liebe und Freiheit siegen.«
Für den Prozess sind gut 50 Verhandlungstage bis September 2027 angesetzt.
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