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Reform der EU-Grenzagentur | »Frontex ist eine paramilitärische Truppe«
Die EU-Rechtsexpertin Laura Salzano kritisiert den Brüsseler Vorschlag zum neuen Frontex-Mandat. Probleme würden sich »exponentiell vervielfachen«.
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Frontex bildet seine neue Grenztruppe selbst aus. Hier feiert der aktuelle Jahrgang in Warschau. Foto: Frontex Die EU-Kommission will das Mandat von Frontex ausweiten. In welchen Punkten?
Die Kommission hat drei Schwerpunkte gesetzt: mehr Befugnisse für Frontex bei Rückführungen, wie von den Mitgliedstaaten gefordert; größere Handlungsspielräume der Agentur beim Umgang mit personenbezogenen Daten, da Frontex sich durch die bestehenden Vorschriften behindert sieht, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Europol; sowie eine flexiblere Zusammenarbeit mit Drittstaaten, um irreguläre Einreisen zu verhindern und Rückführungen zu erleichtern.
Sie hätte bis Februar eine Folgenabschätzung zu dieser Reform veröffentlichen müssen, wie es bei Gesetzen von einiger Tragweite üblich ist. Sie hat sich geweigert, und dies auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verordnung verschoben. Doch auch jetzt ist dieses Dokument nicht öffentlich zugänglich. Offiziell kennen wir daher weder die Gründe für die Reform noch ihre möglichen Auswirkungen.
Laura Salzano ist Juristin und Wissenschaftlerin am Ludwig-Boltzmann-Institut in Wien. Sie ist auf EU-Recht sowie europäisches Migrationsrecht spezialisiert und hat zahlreich zur Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex veröffentlicht.
Rückführungen also auch aus Nicht-EU-Staaten, einschließlich sogenannter Return Hubs.
Ja, auch wenn der EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, nicht klargestellt hat, wer in diesen Zentren die rechtliche Verantwortung tragen wird: Frontex oder die Mitgliedstaaten. Er behauptet, dies werde in bilateralen Abkommen geregelt. Die Rückführungsverordnung sieht das jedoch nicht vor. Brunner kann das unmöglich unbekannt sein.
Ein Problem der neuen Verordnung besteht darin, dass sie die Einrichtung von Return Hubs nicht an internationale Abkommen bindet. Es werden Vereinbarungen unterschiedlichster Art ausreichen, wie etwa das Memorandum zwischen Italien und Libyen. Diese sind vor Gericht nur schwer verklagbar.
Wenn Frontex Rückführungen aus Drittstaaten durchführt, steigen dann die Risiken für Migranten?
Natürlich, und zwar enorm. Denn in Nicht-EU-Staaten, die der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht beigetreten sind, sind die Schutzstandards deutlich niedriger. Hinzu kommt, dass sich dort kaum kontrollieren lassen wird, was geschieht – weder aus rechtlicher noch aus journalistischer Perspektive.
Alle Probleme, die wir in den vergangenen Jahren an den Außengrenzen beobachtet haben, werden sich exponentiell vervielfachen. Wir werden nicht erfahren, was dort geschieht, und es wird keine klaren Instrumente geben, um Rechtsverletzungen zu verfolgen.
Frontex verfügt derzeit über 8000 Einsatzkräfte. Mit der Reform soll ihre Zahl auf 30.000 steigen. Baut die EU eine Armee gegen Migranten auf?
Auf jeden Fall schafft sie eine paramilitärische Truppe. Auch die Europäische Kommission hat 30.000 Beschäftigte und ist für das gesamte Aufgabenspektrum der Union zuständig. Frontex hingegen kümmert sich ausschließlich um Grenzen.
Der Text wurde »nd« zur Verfügung gestellt von der linken italienischen Tageszeitung »Il Manifesto«, mit der wir kooperieren.
Diese Zahlen zeigen, welche zentrale politische Bedeutung der Agentur übertragen worden ist. Sie agiert wie eine Polizeibehörde, ohne gesetzlich als solche eingeordnet zu sein. Andernfalls müsste sie Verfahren und Pflichten einhalten. Stattdessen arbeitet sie außerhalb eines klar geregelten Haftungs- und Verantwortungsrahmens.
Dass nie eindeutig geklärt ist, wer die Verantwortung trägt: Frontex oder die Mitgliedstaaten. Es handelt sich um ein gewaltiges Problem, das in den bislang einzigen beiden Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zu Frontex deutlich geworden ist.
Im vergangenen Dezember haben die Richter in Luxemburg festgestellt, dass die einzige Möglichkeit, sich gegen Menschenrechtsverletzungen durch Frontex zur Wehr zu setzen, eine Schadensersatzklage ist.
Das ist äußerst schwerwiegend – zum einen, weil es sich um einen nachträglichen Rechtsbehelf handelt, zum anderen, weil damit das Problem der Verletzung absoluter Rechte wie des Grundsatzes der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) oder des Rechts auf Leben nicht gelöst wird.
Nach dem vorgeschlagenen Artikel 7 der neuen Frontex-Verordnung zu urteilen, ist die Frage der Verantwortlichkeit weiter nicht geklärt – obwohl die Kommission selbst sie als äußerst problematisch bezeichnet hatte. Damit wird weiterhin niemand für Todesfälle auf See zur Verantwortung gezogen werden.
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