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Rechtsextremismus | AfD verbieten? Was Juristen und Kerkeling dazu sagen

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Hape Kerkeling, Schauspieler, während einer mündlichen Anhörung zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD auf Bundesebene im Plenarsaal des Thüringer Landtags. Foto: dpa/Martin Schutt Erfurt. Es gilt als das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie: Sollte ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD angestoßen werden oder nicht? Erstmals erörterten Juristen, Experten und Prominente diese Frage in einem deutschen Parlament bei einer öffentlichen Anhörung – in Thüringen, wo der AfD-Landesverband mit seinem Chef Björn Höcke als besonders radikal gilt.

Zu Wort kam mit Hape Kerkeling auch ein Entertainer: Er spreche nicht als Experte für Verfassungsrecht, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus, betonte er. »Ich spüre, dass diese Demokratie in Gefahr ist«, sagte Kerkeling im Landtag. »Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlost und umdeutet, verwirkt jede politische Daseinsberechtigung in unserer Demokratie«, sagte er. Das Versprechen des Staates laute: »Wir dulden keinen Faschismus in Deutschland.«

Der Entertainer hatte im April eine Rede beim Gedenken an die Befreiung des NS-Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar gehalten, in das sein Großvater von den Nationalsozialisten verschleppt worden war. Die Linke-Fraktion lud ihn nun zur Anhörung ein.

Anlass war ein Antrag der Linke-Fraktion. Sie will erreichen, dass sich die Landesregierung für ein Verbotsverfahren auf Bundesebene einsetzt. Nach AfD-Wahlerfolgen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nahm die Debatte zuletzt wieder Fahrt auf. Die wichtigsten Argumente der Anhörung:

Kerkeling beschränkte sich bei seinem Auftritt auf den Umgang der AfD mit der deutschen Geschichte. »Angst, Lügen und Hass waren die Zutaten der nationalsozialistischen Ideologie – und sie sind es heute für die Marschrichtung dieser rechtsextremen Partei«, sagte der Komiker, Autor und Schauspieler. Wer die Verbrechen von 1933 bis 1945 relativiere oder verharmlose, verlasse den Boden des Grundgesetzes. Auch wer Menschen gezielt wegen Behinderung, Glauben, Hautfarbe oder sexueller Identität verängstige, verletze ihre geschützte Würde.

Der Entertainer appellierte an die Politik, ein AfD-Verbotsverfahren anzustoßen. Die Verteidigung des Grundgesetzes sei keine Frage von links oder rechts, von Regierung oder Opposition, sagte Kerkeling.

Ex-Bundesverfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen sagte, eine von der AfD geforderte politische Kurskorrektur dürfe nicht zu einem Verbotsverfahren führen. Er befürchte, dass ein solches Verfahren »missbraucht werden kann, um diese grundlegende Kurskorrektur zu verhindern und auch, um einen missliebigen Konkurrenten aus dem politischen Spielfeld zu verdrängen«.

Nach Maaßens Einschätzung liegen die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nicht vor. Zudem forderte er, zunächst über ein Verbot der Linken zu diskutieren. Das Bundesverfassungsgericht leide zudem unter einem Makel, weil es in Teilen »parteilich« sei, behauptete Maaßen.

Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung können einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht stellen – das Gericht entscheidet über ein Verbot.

Die AfD schickte ihren Anwalt Christian Conrad in die Anhörung. Der Jurist warnte vor einem Parteiverbotsverfahren, wenn Unsicherheiten bestünden. »Die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen eine Partei, die nicht verfassungswidrig ist, ist selbst verfassungsfeindlich«, sagte er. Der Antrag der Landesregierung sei rechtlich nicht bindend und allenfalls ein politischer Auftrag. Am Ende gehe es nicht um ein Prüfverfahren, sondern um ein Parteiverbotsverfahren, betonte Conrad.

Der Jurist Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte warf der AfD ein rassistisches und nationalvölkisches Weltbild vor. »Die AfD zielt auf die Beseitigung der demokratischen Grundordnung ab«, sagte er. Ein Parteiverbotsverfahren habe hohe Hürden, im Fall der AfD sehe er diese aber als erfüllt an.

Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr sagte, die AfD schüre Angst und Vergeltungswünsche in der Gesellschaft. Ein isolierter Antrag gegen einen Landesverband könnte ihrer Einschätzung nach schneller zu einem Ergebnis führen als ein Verfahren gegen die Bundespartei.

Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für öffentliches Recht an der Universität Würzburg, vertrat die Ansicht, dass mit der Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik ein wichtiges Kriterium für ein AfD-Verbotsverfahren erfüllt sei. Er verwies auf Forderungen nach einem Austritt aus der EU und zumindest von Teilen der Partei aus der Nato sowie auf die Nähe zu diktatorischen Systemen wie Russland. Gegen ein Verbotsverfahren sprächen weder die Größe der AfD noch die mögliche Dauer des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.

Thüringens Innenminister Georg Maier gehörte nicht zu den Anzuhörenden, äußerte sich aber am Rande des Landtags. »Im Bundesrat sortieren sich gerade Mehrheiten in Richtung eines möglichen Antrags auf ein AfD-Verbotsverfahren«, sagte der SPD-Politiker. Er erwartet, dass die von Nordrhein-Westfalens CDU-Ministerpräsident Hendrik Wüst vorgeschlagene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des verfassungsrechtlichen Umgangs mit der AfD noch in diesem Jahr zustande kommt. Damit sei ein erster Schritt gegangen. »So weit waren wir noch nie.« dpa/nd

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Source: nd