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Psychotherapie | »Ich war geschockt«
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Protest gegen Honorarkürzungen im Gesundheitswesen in Hamburg. Foto: IMAGO/BREUEL-BILD Mitte Juli hat die schwarz-rote Koalition weitreichende Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Demnach dürfen die Ausgaben künftig allenfalls so stark steigen wie die Beitragseinnahmen der Krankenkassen. In den kommenden drei Jahren sollen die Ausgaben sogar noch stärker begrenzt werden. Der sogenannte Erweiterte Bewertungsausschuss hatte zudem beschlossen, die Honorare für Psychotherapeuten pauschal um 4,5 Prozent zu kürzen. Ein Gericht hat die Kürzung zunächst ausgesetzt. Für Johanna Thüker, Vorsitzende des Verbands Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, ist das jedoch kein Grund zur Entwarnung.
Eine Psychotherapie benötigen Menschen, deren Alltag, Wohlbefinden oder Handlungsfähigkeit für längere Zeit durch eine psychische Erkrankung stark beeinträchtigt ist. Wenn die Symptome der Krankheit nicht aus eigener Kraft oder mit allgemeiner Beratung bewältigt werden können, ist eine solche Therapie medizinisch angezeigt. Depressionen, Angststörungen, Zwangserkrankungen, psychosomatische Beschwerden gehören zu diesen Krankheitsbildern, zusätzlich auch Traumafolgestörungen und schwere Belastungsreaktionen.Auch ohne Kürzungen bei Honoraren ist der reale Bedarf schon höher als das Angebot. Nach Zahlen von 2024 sind in Deutschland rund 18 Millionen Menschen von einer psychischen Erkrankung betroffen, etwa fünf Millionen gelten als schwer psychisch krank und dringend behandlungsbedürftig. 2025 verzeichnete das Zentralinstitut für kassenärztliche Versorgung rund 15 Millionen Behandlungsfälle pro Jahr (Psychotherapie und Psychiatrie).Zu den besonders kritischen Bereichen gehört die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie jene in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Problematisch ist zudem der Zugang zu Psychotherapien für ärmere oder wohnungslose Menschen oder solche mit geringer Bildung.Eigentlich sollte sich die psychiatrische und die psychotherapeutische Versorgung ergänzen, sie unterscheiden sich aber nach Wartezeiten und grundsätzlich nach dem Fokus. Psychotherapie ist eher verhaltens- und konfliktorientiert, sie setzt auf Gesprächstherapie und die Bearbeitung von Verhaltensmustern und Traumata. Die Psychiatrie agiert medizinisch-biologisch, hier geht es vorrangig um Diagnose und medikamentöse Therapie sowie Krisenintervention.Behandler in der psychotherapeutischen Versorgung können psychologische Psychotherapeuten sein, die ein Psychologiestudium absolviert haben und approbiert sind – das heißt, sie haben eine staatliche unbefristete Zulassung zur Ausübung ihres Heilberufs in Deutschland. Auch diese Berufsbezeichnung ist geschützt. uhe
Die viel beachtete Honorarkürzung für Psychotherapeuten ist vorerst gestoppt. Dennoch kann von Aufatmen keine Rede sein, oder?
Nein, von Aufatmen kann nicht so richtig die Rede sein. Es ist ein gutes und wichtiges Signal, dass das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Honorarkürzungen von 4,5 Prozent zunächst ausgesetzt hat. Allerdings: Das endgültige Urteil ist ja noch nicht gesprochen. Und viele Kolleg*innen sind verunsichert, ob es gegebenenfalls zu Rückzahlungen kommt, wenn nachträglich festgestellt wird, dass sie doch rechtmäßig waren. Außerdem stützt sich das Urteil des Landessozialgerichts auf einen Paragrafen im Sozialgesetzbuch V, der die angemessene Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen schützt. Dieser Satz wurde mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz aber nun gestrichen. (Der Satz in § 87 lautete: »Die Bewertungen für psychotherapeutische Leistungen haben eine angemessene Höhe der Vergütung je Zeiteinheit zu gewährleisten«, Anm. d. Red). Wie sich das auf die weitere Rechtsprechung und damit unsere Honorierung auswirkt, ist derzeit unklar. Und dann kommen mit dem genannten Gesetz ja auch noch weitere Kürzungen dazu: Die Kurzzeittherapie-Pauschale fällt weg, psychotherapeutische Leistungen sollen budgetiert werden und zukünftige Honorarsteigerungen werden durch die Kopplung an die Grundlohnrate verringert.
Wie haben Sie die Kürzungen vom Frühjahr miterlebt? Haben Sie selbst auch protestiert?
Persönlich war ich geschockt, weil ich das nicht für möglich gehalten hatte, dass der Bewertungsausschuss solche Entscheidungen trifft. Das ging vielen so. Wir als Verband haben dann aber sofort reagiert, uns mit anderen Verbänden zusammengeschlossen und natürlich auch demonstriert. Die größte gemeinsame Demo war am 15. April mit rund 4000 Menschen in Berlin. Zu dem Zeitpunkt ging es schon nicht mehr »nur« um die 4,5 Prozent Honorarkürzungen, sondern auch darum, auf die Vorschläge der Finanzkommission zu reagieren.
Welche Folgen haben die avisierten Kürzungen des Honorars?
Die pauschalen Kürzungen von 4,5 Prozent waren/sind schon negativ, weil sie Praxen in finanzielle Schieflage bringen können. Gerade kurzfristige Kürzungen im laufenden Wirtschaftsjahr sind für kleinere Praxen und insbesondere für kleinere Praxen mit Personalkosten nicht so leicht abzufedern. Für die Patient*innenversorgung wird sich am fatalsten die sogenannte Budgetierung auswirken. Denn die führt de facto zu einer Mengenbegrenzung der Psychotherapiesitzungen insgesamt und damit zu längeren Wartezeiten. Dieser Effekt wird noch verschärft, wenn Praxen, die durch die Summe der Kürzungen wirtschaftlich nicht überleben, zumachen und es schwieriger wird, Nachwuchs zu generieren.
Die Psychologin Dr. Johanna Thünker ist Vorsitzende des Verbands Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP) im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP e.V.). Die Fragen hat sie schriftlich beantwortet.
Was muss im Gesundheitssystem geschehen, damit Patienten wieder schneller einen Therapieplatz erhalten? Im Moment vergehen laut einem Medienbericht im Schnitt gut 14 Wochen, bis jemand einen Therapieplatz bekommt.
Die Wartezeiten liegen laut Bundespsychotherapeutenkammer im Bundesmittel sogar bei 21 Wochen mit extremen Schwankungen. Im Ruhrgebiet und in sehr ländlichen Gebieten sind es schnell auch mal 1,5 Jahre, während es gerade in Großstädten oft deutlich schneller geht. Damit Wartezeiten kürzer werden, brauchen wir eine Bedarfsplanung (also Berechnung der Kassensitze), die sich am realen Bedarf orientiert. Außerdem brauchen wir eine bessere Vernetzung zwischen den verschiedenen Versorgungssystemen, um die Versorgung von psychisch erkrankten Menschen effizienter zu gestalten. Für besonders ungeschickt und fatal – sowohl was das menschliche Leid als auch die monetären Folgen angeht – halten wir es, wenn zukünftig ein Fall erst akut werden muss, bevor Psychotherapie gemacht werden kann. In diese Richtung geht der aktuelle Entschließungsantrag, der Ausnahmen machen will von oben genannten Einschränkungen, aber nur bei schweren oder dringlichen Fällen. Viele mittelschwere Fälle würden gar nicht schwer, wenn sie frühzeitig behandelt würden. Aber nicht nur das Honorar steht weiterhin zur Debatte, sondern auch die Abrechnung von gesetzlich Versicherten. Liegt der Therapeut künftig über einer bestimmten Zahl an Patienten, werden alle Stunden darüber noch einmal spürbar schlechter vergütet.
Wie soll die Budgetierung umgesetzt werden?
Das ist noch nicht ganz klar. Am wahrscheinlichsten ist eine Stundenbegrenzung pro Kassensitz. Beliebig schlecht kann Psychotherapie eigentlich nicht vergütet werden, weil es dazu mehrere Urteile des Bundessozialgerichts gibt, die derzeit eine Mindestvergütung sichern. Hintergrund für diese Urteile war, dass Psychotherapie erstens zeitgebunden ist – in 50 Minuten kann eine Therapiesitzung durchgeführt werden, wir können nicht schneller arbeiten, wie man es vielleicht aus ärztlichen Praxen kennt – und zweitens unsere Vergütung weit unter der anderer Fachgruppen lag. Inwieweit unsere Vergütung nach der Streichung im Sozialgesetzbuch V jedoch weiter geschützt ist oder ob uns neue, langwierige Rechtsstreitigkeiten drohen, ist noch nicht klar.
Können Sie der neuen Gesundheitsreform eigentlich irgendetwas Gutes abgewinnen?
Es gibt bisher keine Gesundheitsreform. Das sogenannte Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein reines Spargesetz.
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Source: nd