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Polizeigewalt in Bergheim | Mann übel ver­prügelt und Tat ver­tuscht: Polizisten vor Gericht

Zwei Beamte haben in Bergheim einen Wehrlosen geschlagen, getreten und eine Reizgasdose auf seinem Kopf zerschlagen. Dann erfanden sie einen Angriff.

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An diesem Montag beginnt in Köln der Prozess gegen zwei Polizeibeamte, die in Bergheim einen Mann schwer misshandelt haben. Zur Vertuschung hatten sie laut Anklage eine Anzeige wegen Widerstands gegen das Opfer geschrieben. Foto: dpa/Oliver Berg Häufig verläuft die Verfolgung von Polizeigewalt im Sande, weil die Opfer die Tat nicht beweisen können, die Täter*innen mit Gegenanzeigen reagieren oder sich untereinander decken. Verfolgt werden sie oft nur, wenn jemand ein Video davon gemacht hat. In Köln wird nun ein solcher Übergriff verhandelt. Die Brutalität und Kaltblütigkeit der Polizisten der betreffenden Wache in Bergheim schockiert – deshalb wird auch von Beginn an vor dem Landgericht verhandelt.

Auf der Anklagebank sitzen zwei Beamte, 28 und 40 Jahre alt, die bei der Kreispolizeibehörde im Rhein-Erft-Kreis arbeiteten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, einen 40-Jährigen, der stark betrunken war und sich zuvor mit seiner Frau gestritten hatte, vorsätzlich und teils gefährlich verletzt zu haben. Neben Körperverletzung im Amt lautet die Anklage auch auf Freiheitsberaubung und Verfolgung eines Unschuldigen.

Eigentlich sollte das Amtsgericht Bergheim dazu verhandeln, es gab den Fall aber wegen seiner Tragweite an das zuständige Landgericht in Köln ab.

Am Nachmittag des 23. Dezember 2024 waren die beiden Polizisten unweit ihrer Wache zum Wohnpark Zieverich ausgerückt. Dort trafen sie auf das spätere Opfer und erteilten ihm zunächst einen Platzverweis. Gegenüber dem »Kölner Stadt-Anzeiger« bestätigte der Mann später, er sei der Aufforderung nicht nachgekommen. Die Polizisten seien aber umgehend gewaltsam gegen ihn vorgegangen.

Laut Anklage sprühte der jüngere Polizist Reizgas in Richtung seines Gesichts – obwohl der Mann niemanden angegriffen habe und dies auch nicht zu befürchten gewesen sei. Dann habe er den Schlagstock gezogen, das Opfer damit geschlagen und außerdem mehrfach getreten. Der Mann taumelte rückwärts und fiel hin. Beide Polizisten hätten ihn wieder auf die Beine gezerrt, der jüngere habe abermals mehrfach mit dem Stock zugeschlagen, und der Mann sei erneut gestürzt.

Der ältere Polizist habe außerdem den Kopf des Mannes nach unten gedrückt und ihm die Pfefferspraydose darauf geschlagen. Dabei sei der Behälter geplatzt, Täter und Opfer hätten daraufhin im Reizgasnebel gestanden.

Die Polizisten hätten ihre Gewalt danach vertuschen wollen, so die Staatsanwaltschaft. Der 28-Jährige habe dazu in Absprache mit dem 40-jährigen Kollegen eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen den Mann geschrieben. Mithilfe dieser Anzeige sollen die Polizisten bei der zuständigen Ermittlungsrichterin eine Blutentnahme durchgesetzt haben. Beim Haftrichter erreichten sie auf diese Weise, dass der Mann für eine Nacht in Gewahrsam kam.

Bekannt wurde die Tat nur, weil ein Nachbar diese, ohne dass die Polizisten es merkten, mit der Kamera festgehalten hatte und online stellte. Darauf ist zu sehen, dass die Beamten vor dem Mann gestikulieren und dieser die Arme ausstreckt, offenbar um zu beschwichtigen. Dann stolpert er rückwärts und stürzt nach einem kräftigen Tritt in ein Fahrrad.

Neben der Prügelattacke ist auch der Schlag mit der Reizgasdose auf dem Video klar zu erkennen. Das Opfer trug mehrere Verletzungen davon, unter anderem eine Platzwunde am Kopf.

Nachdem das Video Weihnachten 2024 im Internet kursiert war, begann die Kreispolizeibehörde interne Ermittlungen, später folgten Strafverfahren. »Aus Neutralitätsgründen« ermittelte dazu wie bei der Polizei üblich ein benachbartes Präsidium, in diesem Fall aus Köln.

Die Wache in Bergheim eröffnete zudem Disziplinarverfahren. Erst am 4. Februar 2025 entband die Behördenleitung beide Polizisten vorläufig vom Dienst. Inzwischen sind beide suspendiert.

Fast immer bleiben Urteile wegen übertriebener Polizeigewalt unter der Schwelle von zwölf Monaten Haft. Erst darüber endet das Beamtenverhältnis automatisch, und die Täter müssen den Polizeidienst verlassen – auch wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Urteil im Bergheimer Fall soll am Mittwoch verkündet werden.

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