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Polen | Polen: Krise der Republik

Im aktuellen Streit um das Verfassungsgericht prallen nationalistische und proeuropäische Überzeugungen aufeinander.

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In den vergangenen Tagen hatte sich der seit einem Jahrzehnt schwelende Konflikt um das Verfassungsgericht im Protest entladen. Foto: AFP/Wojtek Radwanski Seit über zehn Jahren schwelt der nun heftig zugespitzte Konflikt um das Verfassungsgericht in Polen. Für den beispiellosen Zustand, denn die Körperschaft ist seit Langem nicht mehr arbeitsfähig, sind in den Augen großer Teile der polnischen Öffentlichkeit in erster Linie die beiden politischen Hauptkräfte der letzten Jahrzehnte verantwortlich – die von Jarosław Kaczyński geführten Nationalkonservativen wie die von Donald Tusk geführten Bürgerliberalen.

Die Besetzung der begehrten Richterplätze im 15-köpfigen Gremium geriet immer wieder zum Machtgerangel, statt ein Ausdruck höherer Kunst des politischen Kompromisses zu sein. Nun hat die bürgerliberale Seite mit der Rückendeckung der eigenen Regierungsmehrheit den gordischen Knoten wohl zerschlagen. Sie sah sich dazu überdies gedrängt, weil der Gerichtshof der EU seit vielen Monaten eine Lösung verlangt, mit der die blockierte Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative wiederhergestellt werde.

Das führende liberale Wochenblatt »Polityka« titelt entsprechend, dass die Nationalkonservativen das Verfassungsgericht verloren hätten, doch ist der Sturm der Entrüstung auf der rechten Oppositionsseite mehr als nur eine harte Nuss, die es zu knacken gilt. Die aktuellen Vorgänge um das Verfassungsgericht sind jetzt für die rechte Opposition willkommene Gelegenheit, eigene Stärke zu demonstrieren und den Anspruch zu bekräftigen, spätestens im nächsten Herbst die Regierungsmacht zurückzuerobern.

Dafür bräuchte es allerdings mittlerweile ein Zusammengehen aller Rechtskräfte, denn Kaczyńskis Nationaldemokraten haben ihre dominierende Rolle im rechten Bogen verloren. Mittlerweile müssen sie sich auf ein Bündnis mit EU-feindlichen Libertären und Identitären sowie radikalen Nationalisten einlassen.

Dennoch zeigt man sich siegessicher, spielt in dem Gerangel um das Verfassungsgericht gerne mit den Muskeln. So wie Przemysław Czarnek, der nach Kaczyńskis Maßgabe nächster nationalkonservativer Ministerpräsident werden soll, der jetzt unumwunden droht: Ministerpräsident Tusk behandele den polnischen Staat wie den eigenen Vorhof; für die Verletzung der Rechtsordnung und den Angriff auf das Verfassungsgericht wanderten die daran beteiligten Regierungsmitglieder bald ins Gefängnis!

Übereinstimmend ziehen die rechten Oppositionsparteien im Sturmlauf gegen die Tusk-Regierung eine klare Linie: Über Polens Gewaltenteilung werde vom Souverän in Polen befunden, nicht aber in Straßburg, in Brüssel, auch nicht in Berlin. Hier wird eine tiefere Linie im jetzigen Konflikt sichtbarer, denn aus dem nationaldemokratischen Versprechen, sich für einen Rückbau der EU zu einem lockeren Verbund souveräner Nationalstaaten einzusetzen, ist nun eine handfeste Drohung geworden.

Sollte der Druck aus Brüssel zu stark werden, so unlängst Kaczyński, müsse gar die Option eines EU-Austritts in Betrachtung gezogen werden. Von rechts außen wird ohnehin seit Langem einem Austritt aus dem Schengen-Abkommen das Wort geredet, um die nationale Kontrolle über die Staatsgrenzen zurückzuerlangen.

Ein weiterer bezeichnender Unterschied zwischen dem bürgerliberal geführten Regierungslager und der rechten Opposition liegt in der Verfassungsfrage. Das Regierungslager steht fest zur geltenden Verfassung von 1997, die rechte Opposition hingegen favorisiert eine neue Verfassung. Das Hauptargument ist ein scheinbar »europäisches«, denn die bestehende Verfassung sei in einem Referendum angenommen worden, bevor Polen 2004 Mitglied der EU geworden ist. Will sagen, dass der Verfassungstext ohne entsprechende Auslegung nur ungenügenden Schutz der nationalen Souveränität vor unzulässigen Ein- oder gar Übergriffen Brüssels biete.

Hier ordnet sich Kaczyńskis Äußerung ein, dass das von der Tusk-Regierung angegriffene Verfassungsgericht eine Bastion der Verteidigung nationaler Souveränität sei und unbedingt bleiben müsse. Staatspräsident Karol Nawrocki hatte erst im Mai gefordert, ein Referendum darüber abzuhalten, ob Polen parlamentarische Republik bleiben oder es Präsidialrepublik werden solle, denn die existierende Doppelmacht zwischen Regierungssitz und Präsidentenpalast müsse aufgelöst werden.

Die letzten drei Direktwahlen für das höchste Staatsamt – 2015, 2020 und 2025 – gingen zugunsten der Nationalkonservativen aus.

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