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Neuer Landtag | In Magdeburg sitzen die Extremisten jetzt in der Mitte

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Mit Tobias Rausch soll erstmals ein AfD-Politiker zum Präsidenten des Landtags von Sachsen-Anhalt gewählt werden Foto: dpa/Heiko Rebsch Seit Mitte der 1990er Jahre wird in Deutschland über den »Extremismus der Mitte« debattiert. Der Konfliktforscher Wilhelm Heitmeyer beschrieb mit dem Begriff, dass rechtsextreme, fremdenfeindliche und antidemokratische Einstellungen tief in der Mitte der bürgerlichen Gesellschaft wurzeln. Im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt, der an diesem Dienstag genau 30 Tage nach der Wahl vom 6. September erstmals zusammentritt, könnte man diese Erkenntnis durch die Sitzordnung veranschaulicht sehen. Die AfD, die in dem Bundesland als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist, sitzt nicht wie bisher am rechten Rand, sondern rückt in die Mitte des Plenarsaals.

Auslöser für die Änderung ist freilich nicht der Wunsch, die Erkenntnisse von Soziologen wie Heitmeyer abzubilden. Ganz im Gegenteil will die AfD damit Symbolpolitik betreiben und sich im Parlament als Partei der bürgerlichen Mitte inszenieren. Es ist eine der Maßnahmen, mit denen die Partei, die mit 43,8 Prozent klare Wahlsiegerin wurde, ihre neue Macht unter Beweis stellen möchte. Die anderen Parteien drängt sie auch sinnbildlich an die Ränder. Auf der rechten Seite des Plenarsaals sitzen die CDU und ganz außen die Grünen. Links nehmen das BSW, die SPD und ganz am Rand die Linke Platz.

Auch die Nähe zwischen AfD und BSW ist symbolträchtig. Schließlich verdankt erstere es erst der Wagenknecht-Partei, dass sie ihre Machtträume verwirklichen kann. Die AfD stellt zwar 39 der 83 Abgeordneten, hat damit aber die absolute Mehrheit verfehlt. Zu ihrem Steigbügelhalter macht sich das BSW, das knapp über die Fünfprozent-Hürde kam, nun mit fünf Abgeordneten vertreten ist und den Rechtsextremen nicht nur in der Frage der Sitzordnung beisprang, sondern ihr auch zu einem historischen Erfolg verhelfen will: der Wahl eines ersten Präsidenten eines bundesdeutschen Parlaments aus ihren Reihen.

Für das Amt wird die AfD als stärkste Fraktion den 35-jährigen Abgeordneten Tobias Rausch vorschlagen. Das BSW hat angekündigt, ihn mitwählen zu wollen, womit die erforderliche einfache Mehrheit gesichert wäre. BSW-Fraktionschef Thomas Schulze sagte am Montag: »Als erstes Zeichen, dass wir parlamentarische Gepflogenheiten achten, wählen wir morgen den Kandidaten der AfD zum Landtagspräsidenten.« Auch Ko-Bundeschef Fabio di Masi verwies auf derlei »Gepflogenheiten«, von denen man nur abweichen würde, wenn die AfD »einen Extremisten« nominieren würde.

»Als erstes Zeichen, dass wir parlamentarische Gepflogenheiten achten, wählen wir morgen den Kandidaten der AfD zum Landtagspräsidenten.«

Einen solchen sieht man in Rausch nicht. Der Immobilienkaufmann spielte freilich eine zentrale Rolle in der Affäre um Vetternwirtschaft, die die Partei zu Beginn des Wahlkampfes erschütterte. Rausch beschäftigte vier Fußballer seines Heimatvereins in Minijobs; drei seiner Geschwister waren bei einer AfD-Bundestagsabgeordneten angestellt, seine Ehefrau arbeitet bei der Landtagsfraktion. Mittlerweile sind derlei Überkreuzbeschäftigungen von Familienmitgliedern in Sachsen-Anhalt nicht mehr erlaubt.

Ein Familienmitglied von Rausch gehörte auch bereits dem Präsidium des Magdeburger Landtags an. Sein Vater Daniel Rausch wurde im April 2016 nach dem ersten Landtagseinzug der Partei zum Vizepräsidenten gewählt. Bereits wenige Wochen später trat er allerdings aus persönlichen Gründen zurück, nachdem er in einer Sitzung deutlich überfordert gewirkt hatte. Ein Parteifreund übernahm das Amt. In der Wahlperiode ab 2021 scheiterten mehrere AfD-Politiker mit ihren Kandidaturen für das Präsidium.

Würde Rausch gewählt, hätte das indes eine neue Qualität. Mit ihm wäre ein Vertreter einer rechtsextremen Partei oberster Repräsentant der Legislative. Es wäre der erste in Deutschland seit dem NSDAP-Politiker Hermann Göring, der von 1932 bis 1945 Präsident des Reichstages war. Im Landtag von Sachsen-Anhalt leitet der Präsident die Verwaltung; er kann also Mitarbeiter einstellen oder entlassen. Laut Geschäftsordnung »wahrt (er) die Würde und die Rechte des Landtages, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause«. In Sitzungen kann er Ordnungsrufe erteilen. Ihm stehen zudem »das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen Gebäuden« zu. All diese Aufgaben beinhalten, wie Kritiker anmerken, ein hohes Missbrauchspotenzial.

Der AfD reicht das noch nicht. Sie strebt zudem an, einen der Vizepräsidenten des Landtags zu stellen. In der Vergangenheit hatte die stärkste Fraktion im Magdeburger Parlament neben dem Präsidenten auch einen der Vizepräsidenten stellen können. Mit einer im Juni beschlossenen Parlamentsreform war das geändert worden. Die AfD müsste daher zunächst eine Mehrheit für eine Änderung der Geschäftsordnung erhalten, um auch einen Stellvertreter für Rausch zur Wahl stellen zu können. Zudem wollen der CDU-Abgeordnete Carsten Borchert und der bisherige SPD-Wissenschaftsminister Armin Willingmann als Vizepräsidenten kandidieren.

Dass die AfD trotz ihrer neuen Stärke nicht alle Machtansprüche durchsetzen kann, zeigte sich in der Debatte um die Stärke der Landtagsausschüsse. In den Vorabberatungen hatte die AfD darauf gedrungen, die Gremien mit zwölf Mitgliedern zu besetzen. Das hätte bedeutet, dass sie selbst je sechs Abgeordnete entsendet und keine Beschlüsse gegen ihr Votum hätten gefasst werden können. Mehrere Fraktionen drohten mit dem Gang zum Verfassungsgericht, weil sie die Zusammensetzung des Landtags nicht adäquat gespiegelt sahen. Die AfD lenkte ein; die Ausschüsse haben nun, wie von der Parlamentsverwaltung empfohlen, elf Mitglieder.

In der AfD sieht man die Wahl des Präsidenten und die Frage der Sitzordnung und anderer Regularien im Landtag als Vorgeplänkel. Die Partei strebt an, die Regierung und den Ministerpräsidenten zu stellen. Derzeit laufen Gespräche mit dem BSW. Das hat freilich eine förmliche Koalition ebenso ausgeschlossen wie Ja-Stimmen für einen AfD-Regierungschef; es besteht auf einem parteiunabhängigen Regierungschef. Bliebe die Wagenknecht-Partei bei einer Enthaltung, gäbe es ein Patt zwischen den je 39 Abgeordneten der AfD auf der einen und von CDU, SPD, Grünen und Linken auf der anderen Seite. Somit müsste sich im dritten Wahlgang mindestens ein weiterer Abgeordneter enthalten, damit AfD-Frontmann Ulrich Siegmund die dann erforderliche einfache Mehrheit erzielt. Dieser hat angekündigt, sich im Dezember zur Wahl stellen zu wollen; die Mehrheit sei gesichert. Offen ist bisher, ob er nur blufft oder ob in Gesprächen mit einzelnen CDU-Abgeordneten, die es nach AfD-Angaben gibt, eine Übereinkunft erzielt wurde.

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Source: nd