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Lieferdienste / Arbeitsbedingungen | Lieferdienste: Bundesrat fordert Direktanstellung
Länder wollen Subunternehmerketten unterbinden. Eine EU-Richtlinie zur Plattformarbeit soll umgesetzt werden. Die Fleischindustrie gilt als Vorbild.
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Die Arbeitsbedingungen der Essenslieferant*innen sind sehr schlecht. Foto: IMAGO/Jürgen Ritter Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ein Direktanstellungsgebot für Beschäftigte von Essenslieferdiensten gesetzlich zu verankern. Die Länderkammer verabschiedete am 25. September eine entsprechende Entschließung. Unternehmen wie Lieferando, Wolt und Uber Eats sollen ihre Fahrer*innen demnach direkt beschäftigen, statt sie über Subunternehmen oder andere Konstruktionen einzusetzen. Zudem soll die Bundesregierung prüfen, ob sich Regelungen des Paketboten-Schutz-Gesetzes auf die Branche übertragen lassen.
Die Länderinitiative reagiert auf zunehmende Probleme mit Scheinselbstständigkeit, niedrigen Löhnen und schwer nachvollziehbaren Beschäftigungsverhältnissen. Über Subunternehmen werden arbeitsrechtliche Pflichten häufig ausgelagert, während die Fahrer*innen ihre Aufträge über die Apps der großen Plattformen erhalten.
Bei Uber Eats sind nach einer Recherche des Rundfunks Berlin-Brandenburg seit dem Markteintritt in Deutschland keine Fahrer*innen direkt angestellt worden. Wolt und Lieferando setzen ebenfalls auf Subunternehmen, während sie zugleich teilweise eigene Fahrer*innen beschäftigen. Im Januar dieses Jahres organisierten Fahrer von Uber-Eats-Subunternehmen in Berlin einen zweitägigen Streik. Sie beklagten unter anderem Stundenlöhne von teilweise nur sieben Euro und ausbleibende Zahlungen.
Die Bundesregierung arbeitet nach eigenen Angaben bereits an einer gesetzlichen Regelung der Plattformarbeit. Das Bundesarbeitsministerium erarbeitet demnach einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über bessere Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit. Die Umsetzungsfrist endet am 2. Dezember 2026.
Die Richtlinie soll unter anderem den Beschäftigungsstatus von Plattformarbeiter*innen transparenter machen und Maßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit ermöglichen. Artikel 3 sieht auch Maßnahmen im Umgang mit Subunternehmen vor. Das Arbeitsministerium prüft nach eigenen Angaben sämtliche Optionen, darunter grundsätzlich auch ein Direktanstellungsgebot.
Der Bundesrat verlangt, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die EU-Vorgaben umsetzt und darüber hinaus die direkte Anstellung bei Essenslieferdiensten vorschreibt. Einen gesetzlichen Zeitplan für die Reaktion der Bundesregierung auf die Entschließung gibt es allerdings nicht. Das Bundesarbeitsministerium verweist außerdem auf hohe verfassungs- und europarechtliche Hürden: Ein Direktanstellungsgebot müsse als letztes Mittel zur Bekämpfung von Missständen begründet werden und auf belastbaren Erkenntnissen beruhen.
Auch im Bundestag ist die Frage bereits behandelt worden. Die Linksfraktion brachte bereits am 27. Januar einen Antrag ein, der ein Verbot intransparenter Subunternehmerketten fordert. Die Bundesregierung soll demnach einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Einsatz von Fremdpersonal bei plattformgebundenen Essenslieferdiensten generell untersagt. Das soll neben Beschäftigten von Drittunternehmen auch Selbstständige und Leiharbeitnehmer*innen umfassen. Ziel ist, die Plattformbetreiber selbst in die Verantwortung für die Arbeitsbedingungen ihrer Fahrer*innen zu nehmen.
Als Vorbild für die geforderte Regulierung gilt die Fleischindustrie. Dort verbot das Anfang 2021 in Kraft getretene Arbeitsschutzkontrollgesetz Werkverträge in den Kernbereichen der Branche und verpflichtete die Unternehmen zur Direktanstellung. Zuvor waren in Schlachthöfen und Fleischfabriken teils mehr als die Hälfte der Beschäftigten über Subunternehmen angestellt.
Die Folgen sind messbar: Nahezu alle zuvor über Werkverträge Beschäftigten wurden von den Fleischunternehmen übernommen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg laut Statistischem Bundesamt von 128.400 im Jahr 2020 auf 151.500 im Jahr 2021 – ein Plus von 18 Prozent. Klare Verantwortung der Unternehmer, elektronische Arbeitszeiterfassung und mehr Kontrollen erleichterten es, Arbeitszeiten und Mindestlohn zu überwachen. Auch die Wohnbedingungen vieler Arbeitsmigrant*innen verbesserten sich.
Laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung sind die Probleme dennoch nicht komplett gelöst. Sie kommt zu dem Schluss, dass das Verbot die schlimmsten Ausbeutungsformen zurückgedrängt hat, für dauerhaft bessere Arbeitsbedingungen aber flächendeckende Tarifverträge nötig wären.
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