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Krankenhäuser | Rückschlag für die Pflege

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Pflegekräfte für Krankenhäuser werden weiterhin auch im Ausland angeworben. Foto: Unsplash/Curated Lifestyle Das GKV-Spargesetz vom Juli zielt mit seinen Maßnahmen auch auf die Pflege im Krankenhaus. Angegriffen wird hier insbesondere das bisherige Pflegebudget. Diese Konstruktion hat dafür gesorgt, dass seit 2020 alle Kosten im Zusammenhang mit der Pflege in Krankenhäusern von den Krankenkassen vergütet werden. Das Selbskostendeckungsprinzip für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen wird nun wieder verwässert.

Dank des Pflegebudgets haben Kliniken aufgehört, Pflegepersonal einzusparen. Das hatte sich zuvor – als die Pflege noch über die Fallpauschalen finanziert werden musste – zumindest ökonomisch noch »gelohnt«. Mit dem Pflegebudget stieg dann die Zahl der Beschäftigten in dem Bereich bis 2024 auf ein historisches Allzeithoch. Die Ausgaben der Krankenkassen dafür stiegen von rund 15 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf über 26 Milliarden im Jahr 2024.

Egal, was Beschäftigte in ihren Arbeitskämpfen erreichen, werden Tariflohnsteigerungen über die Grundlohnrate hinaus nur noch zur Hälfte refinanziert.

Das wird nun aufgeweicht. Die Änderungen sind an formale Daten gebunden, die wenig mit dem realen Bedarf zu tun haben: Das jährlich mögliche Pflegebudget, das die Kassen gegenfinanzieren, wird in diesem Fall an das Vorjahresbudget gebunden und im Wachstum begrenzt.

Und: Egal, was Beschäftigte von Krankenhäusern in ihren Arbeitskämpfen erreichen, werden Tariflohnsteigerungen über die Grundlohnrate hinaus nur noch zur Hälfte refinanziert. Mit der Regelung greift der Staat womöglich in die Tarifautonomie ein, was aber vermutlich vor dem Bundesverfassungsgericht ausgefochten werden muss.

Wenn die Kliniken bestimmte Stellen in der Pflege nicht besetzen können, drohen ihnen finanzielle Nachteile. Das könnte dazu beitragen, dass Krankenhausleitungen erst recht darauf bestehen, dass es keine wirksame, fachlich begründete Personalbemessung nach festen Vorgaben mehr geben soll. Sondern nur eine nach Augenmaß – das Management entscheidet, wo Pflegekräfte arbeiten müssen, damit der Bedarf innerhalb der Häuser immer gedeckt werden kann. Das wiederum würde der Bereitschaft zur Spezialisierung und Fortbildung Grenzen setzen – und damit auch die Bindung an bestimmte Krankenhäuser verhindern.

Ein solcher Einsatz auf Abruf könnte zusätzlich bewirken, dass Pflegekräfte den Beruf verlassen oder sich Einsatzgebiete außerhalb von Kliniken suchen. Das sieht auch die Gewerkschaft Verdi so: Die Aufwertung der Pflegeberufe und attraktive Tarifabschlüsse werden unter diesen Bedingungen schwieriger finanzierbar.

Wenn Kliniken überhaupt eine Notwendigkeit dafür sehen, dass sie mehr Geld als bisher für Pflegepersonal ausgeben wollen, müssen sie die Steigerungen intern gegenfinanzieren. Insgesamt könnten die Belastungen für Pflegekräfte wieder steigen – und damit auch potenzielle Risiken für die Patientenversorgung. Wenn letztere in Krankenhäusern allein auf ärztlicher Basis erfolgt, ist das quasi nur die Hälfte der Versorgung – ohne die dazu passende Pflege kann es weder Besserung noch Heilung geben. In der Folge sind die Patienten schnell wieder zurück im Krankenhaus.

Der einzige Entspannungseffekt für die Pflege könnte dadurch eintreten, dass die Zahl der Krankenhausfälle weiter sinkt. Dies ist seit den Pandemiejahren der Fall.

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Source: nd