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Karrer cares | Roboter in Lederhose

Wer ist verantwortlich, wenn ein KI-System Übergriffe begeht oder Schaden anrichtet?

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Müssen wir uns auch vor Robotern in Leder­hose schützen? Foto: IMAGO/Lackovic »Wir wurden davor in den Filmen gewarnt – und jetzt ist es Realität geworden«, kommentiert jemand auf Facebook. In München hat ein Mann einen Roboter umgetreten, die Maschine nahm daraufhin die Verfolgung auf. Willkommen im Zeitalter, in dem sich die Schreckensszenarien aus »Terminator« offenbar auf unseren Gehwegen abspielen.

Nur war die Sache weniger Science-Fiction, als es zunächst aussah: Der Roboter, der im Münchner Westend in Lederhose und mit Trachtenhut unterwegs ist, wurde von seinem weiter weg stehenden Besitzer per Fernbedienung gesteuert. Seine Kampfbewegungen sollten offenbar spielerisch sein, der Passant hatte sich aber davon bedroht gefühlt und ihn mit einem Tritt von sich fernhalten wollen. Die Männer entschuldigten sich im Anschluss beieinander.

Doch ein anderer Vorfall lässt sich nicht so einfach aufklären: Vergangene Woche soll in Köln ein humanoider Roboter eine 16-Jährige am Gesäß berührt und Stoßbewegungen gegen ihren Körper ausgeführt haben. Der jugendliche Besitzer und sein 19-jähriger Begleiter sollen die Szene gefilmt, ins Netz übertragen und live kommentiert haben.

An dieser Stelle widmet sich Leni Karrer der bezahlten Care-Arbeit und schreibt alle zwei Wochen über Phänomenales aus Popkultur, digitaler Welt und Feminismus.

Solche Fälle zeigen die lückenhafte Rechtslage in Deutschland und der EU, wenn es um humanoide Roboter geht. Denn wer ist verantwortlich, wenn ein KI-System Übergriffe begeht oder Schaden anrichtet: Hersteller oder Besitzer? Im Kölner Fall prüft die Polizei nun, ob die Bewegungen gezielt gesteuert wurden.

Wenn eine Maschine allerdings eine Tat begeht, die nicht vorhergesehen werden konnte, wird es kompliziert. Momentan gilt ein Produkthaftungsrecht, das für Autoreifen und Toaster entwickelt wurde und mit lernender Software wenig anfangen kann. Der Bundestag hat Anfang Oktober eine Reform des Produkthaftungsrechts beschlossen, die KI-Systeme einbezieht. Hersteller sollen damit auch für Fehler verantwortlich sein, die etwa durch Software-Updates entstehen.

Die Reform betrifft allerdings lediglich Schäden durch fehlerhafte Produkte – eine allgemeine Haftung für jede unvorhersehbare Handlung eines Roboters schafft sie nicht. Die ursprünglich geplante separate EU-KI-Haftungsrichtlinie, die den Umgang mit Schäden durch KI-Systeme zusätzlich regeln sollte, wurde 2025 zurückgezogen.

Während wir uns fragen, wie wir uns vor Robotern schützen, lohnt sich auch ein Blick in die andere Richtung: »Robot Abuse« beschreibt gezielte Gewalt von Menschen gegen Maschinen. In den USA werden etwa Lieferroboter häufig getreten, umgestoßen oder mutwillig beschädigt. Das Phänomen beschäftigt längst auch die Forschung. Als Motive gelten Neugier und das spielerische Austesten von Grenzen, aber auch Ängste vor einer ungewissen KI-Zukunft, vor Job- und Kontrollverlust.

Mit dem Einzug von KI in immer mehr Lebensbereiche kommen noch viele weitere Herausforderungen auf uns zu. Wir müssen also nicht nur rechtlich klären, wer haftet, wenn Roboter Menschen verletzen. Wir müssen auch gesellschaftlich damit umgehen, was diese Maschinen in uns auslösen.

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