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Internationale Repression | US-Anweisung: Server von Tech-Kollektiv aus Italien beschlagnahmt
Auf Ersuchen aus Washington gibt Amsterdams Polizei Technik von Autistici/Inventati heraus. Wird Material für einen Workshop in Deutschland gesucht?
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US-Präsident Donald Trump startete die Repression gegen inländischen Antifaschismus, Außenminister Marco Rubio erweiterte dies auf das Ausland. Rechtsexpert*innen haben eine Theorie, wie dies über den Geheimdienst NSA zusammenpasst. Foto: dpa/AP/Julia Demaree Nikhinson Die Polizei in Amsterdam hat am Dienstag auf Ersuchen amerikanischer Behörden in einem Rechenzentrum einen gemieteten Server beschlagnahmt. Die Polizei bestätigte den Vorgang, die Zeitung »NRC« berichtet darüber. Das Gerät gehört demnach dem nicht mehr existenten linken italienischen Tech-Kollektiv Autistici/Inventati (A/I). Dieses hat über 25 Jahre Tausenden Gruppen kostenloses Webhosting und E-Mail-Dienste bereitgestellt.
Gemäß dem US-Ersuchen im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung zur Rechtshilfe erstellt die niederländische Polizei ein digitales Abbild der Daten und übermittelt es an die dortige Staatsanwaltschaft. Der Server soll anschließend an das Rechenzentrum zurückgegeben werden. Falls er tatsächlich von A/I gemietet war, dürften die darauf gespeicherten Daten längst gelöscht und mehrfach überschrieben worden sein: Linke Technikkollektive sind seit jeher Repression ausgesetzt und kennen Mittel dagegen.
Die Aktion in Amsterdam ist die jüngste in einer Kampagne, die die US-Regierung vor einem Jahr begonnen hat – zunächst gegen inländische Gruppen. Am 22. September 2025 stufte Donald Trump per Präsidialerlass die »Antifa« als inländische terroristische Organisation ein. Drei Tage später folgte ein »Nationales Sicherheitsmemorandum« zur Bekämpfung von inländischem Terrorismus und organisierter politischer Gewalt. Am 29. September erklärte die damalige Generalstaatsanwältin Pamela Bondi auch Proteste gegen die Einwanderungsbehörde ICE zum Ziel der Maßnahmen. Ein weiteres internes Memorandum vom 4. Dezember hob »Antifa-nahe Extremisten« als besondere Bedrohung hervor.
Am 13. November 2025 setzte das Außenministerium unter Marco Rubio dann erstmals vier ausländische linksradikale Gruppen als »Specially Designated Global Terrorists« auf seine Liste: die Informelle Anarchistische Föderation/Internationale Revolutionäre Front aus Italien, die Bewaffnete Proletarische Justiz und die Selbstverteidigung der Revolutionären Klasse aus Griechenland sowie Antifa Ost aus Deutschland. Eine Woche später erhielten die vier Gruppen zusätzlich den Status von »Foreign Terrorist Organizations«.
Umgesetzt werden die Einstufungen vom Amt zur Kontrolle ausländischer Vermögenswerte im Finanzministerium. Es führt dazu seit Jahrzehnten eine Liste der »Specially Designated Nationals and Blocked Persons«. Im Fall der vier linksradikalen Gruppen wirkt die Nennung nicht direkt in den europäischen Ländern, in denen sie leben und aktiv sind. Ihre finanziellen Transaktionen in den Vereinigten Staaten, etwa über Visa, das Swift-System oder Anbieter wie Paypal, werden aber blockiert, US-Bürger*innen dürfen keine Geschäfte mit ihnen machen. Wer solche Organisationen materiell unterstützt, riskiert bis zu 20 Jahre Haft.
Vor sechs Wochen setzte die US-Regierung dieses Instrument schließlich gegen Autistici/Inventati ein, weil das Kollektiv »die Antifa« unterstützt haben soll. Das Finanzministerium begründete die Aufnahme in die Liste auch damit, dass amerikanische Gruppen die Dienste nutzten. Unter anderem verlor A/I seinen Domainnamen für gehostete Blogs, weil der Registrar für Endungen mit ».org« seinen Sitz in den USA hat. A/I fuhr inzwischen alle seine Dienste für immer herunter, wohl auch um die linken Gruppen zu schützen, die Webseiten bei dem Kollektiv hatten. Die Beschlagnahmung in Amsterdam legt nahe, dass diese Sorge berechtigt war.
Warum die Regierung für ihr Vorgehen gegen linke Gruppen in Europa so viel Aufwand betreibt, ist unklar. Mehrere Rechtsexpert*innen in den Vereinigten Staaten vermuten einen Grund in Section 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act: Über die Einstufung der ausländischen Gruppen ließen sich demnach auch inländische Aktivitäten verfolgen. Der Paragraf erlaubt es – ähnlich wie eine Regelung für den deutschen Bundesnachrichtendienst –, die Telekommunikation von US-Bürger*innen zu überwachen, wenn diese über Internetknoten im Ausland erfolgt.
Zuständig für die Überwachung im Ausland ist die berüchtigte National Security Agency (NSA), der größte Geheimdienst des Landes. Die Bundespolizei (FBI), die inländischen Terrorismus verfolgt, kann auf die NSA-Informationen ohne konkreten Verdacht und vor allem ohne Durchsuchungsbefehl zugreifen. Über diese Hintertür kann also Antifaschismus in den USA verfolgt werden, ohne dafür den Umweg über Gerichtsbeschlüsse gehen zu müssen.
Möglich ist aber auch, dass der in Amsterdam beschlagnahmte A/I-Server der grenzüberschreitenden US-Repression gegen linke Gruppen neues Material liefern soll. Außenminister Rubio hatte am 16. Juli in Washington eine »Ministerkonferenz zum Wiederaufleben des politischen Terrorismus« ausgerichtet, in der er Kuba als Strippenzieher darstellte.
Auch das Bundesinnenministerium nahm an der Konferenz teil. Statt den antilinken US-Verschwörungstheorien zu widersprechen, unterstützt es diese sogar: Ein Folgetreffen soll in Bälde in Deutschland stattfinden, hatte ein Sprecher bestätigt. Details zu diesem »Workshop von Fachexperten« bleiben aber seit Bekanntwerden im Juli geheim. Die Rede ist aber von einer »breiten internationalen Teilnehmerschaft aus dem Bereich der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden«.
Auch auf eine neuerliche Anfrage von »nd« wiederholte das Ministerium die Angaben vom Sommer, wonach sich die Planungen und Vorbereitungen in einem »frühen Stadium« befänden. Nicht einmal die Kalenderwoche des Workshops, der aber »im Herbst« stattfinden soll, wird preisgegeben. Die Federführung auf amerikanischer Seite liegt beim Außenministerium, das – soweit bislang bekannt – auch die Tagesordnung bestimmt.
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