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Innere Sicherheit | Schlappe für Schwarz-Rot in Berlin: »Görli« bleibt offen
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass der Görlitzer Park zunächst wieder nachts offen bleiben darf. Foto: Christophe Gateau/dpa Der »Görli« in Kreuzberg bleibt weiterhin nachts geöffnet. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) wies im Eilverfahren eine Beschwerde der Senatsverwaltung für Umwelt gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ab, wie ein Sprecher mitteilte.
Damit hat der Senat im Streit um die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks eine weitere Schlappe kassiert. Eine endgültige Entscheidung ist dies aber nicht, die erfolgt später im Hauptverfahren.
Das Verwaltungsgericht hatte Anfang Juni entschieden, dass die »Allgemeinverfügung«, mit der die Senatsumweltverwaltung die Öffnungszeiten festgelegt hatte, formell rechtswidrig war. Der Senat sei sachlich nicht zuständig gewesen, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Dieser Auffassung schloss sich das OVG an. Eine Änderung der Rechtslage sei erst im Juli 2024 geschaffen worden – und somit zu spät. Der Beschluss ist nach Gerichtsangaben unanfechtbar.
Damit wehrten sich Anwohner*innen und Mitglieder des Bündnisses »Görli zaunfrei!« zunächst erfolgreich gegen das Vorgehen von Schwarz-Rot, das die Schließung 2023 mit einer mutmaßlich erhöhten Kriminalität im Park während der Nachtstunden begründete.
Dass das stimmt, bezweifeln die Kläger. Gestützt wird ihre Position durch ein kriminologisches Gutachten von Roland Hefendehl, Professor am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Freiburg. Darin heißt es, ein hinreichender Beleg für eine besondere nächtliche Kriminalitätsbelastung fehle. Auch die Polizeistatistik stützt die Annahme des Berliner Senats nicht: Zwischen Oktober 2024 und August 2025 wurden im Görlitzer Park 835 Straftaten erfasst, von denen nur 216 in die Zeit der Schließung fielen. Hinzu kommt: Ein Großteil der erfassten Delikte sind sogenannte Kontrolldelikte, die nur auffallen, wenn die Polizei Menschen kontrolliert.
Zahlen der Polizei weisen für die Zeit der vorläufigen Schließung des Parks von März bis Mai keinen deutlichen Rückgang der Straftaten im Bereich der Parkanlage auf.
Das Bündnis »Görli zaunfrei!« fordert die Politik auf, die Pläne für eine nächtliche Schließung des Parks endgültig aufzugeben. Der amtierende Senat und alle Verantwortlichen sollten die Entscheidung zum Anlass nehmen, ihre Politik zu hinterfragen, teilte die Initiative mit.
»Es ist höchste Zeit, die populistischen Scheingefechte zu beenden. Die sozialen Konflikte vor Ort sind real. Sie brauchen aber nachhaltige Lösungen statt Symbolpolitik«, teilte Philipp Vergin vom Bündnis mit. Von der Senatsumweltverwaltung lag zunächst keine Stellungnahme vor.
»Wir haben als Bündnis Görli zaunfrei gemeinsam mit zahlreichen Anwohner*innen und sozialen Trägern ein Konzept zum Umgang mit sozialen Konflikten im und um den Görlitzer Park erarbeitet und erwarten vom neuen Senat und der ihn tragenden Koalition endlich nachhaltige und funktionierende Lösungsansätze« so David Kiefer für das Bündnis.
Der Rechtsanwalt David Werdermann erklärt: »Das Oberverwaltungsgericht stellt klar: Der Senat hat den eigentlich zuständigen Bezirk grob rechtswidrig übergangen und damit seine Kompetenzen überschritten.« Die Berliner*innen hätten ein Recht, den Park zu nutzen – auch zur Nachtzeit.
Das Gerichtsurteil wolle »Görli zaunfrei« am Donnerstag ab 19 Uhr und am Samstag ab 17 Uhr im Park feiern. »Leute, wir haben gewonnen!«, schreibt die Initiative in den sozialen Medien. »Einfach mal zwei Millionen versenkt«, kommentiert ein Nutzer. Rund 1,74 Millionen Euro hat der Berliner Senat in den Zaunbau investiert.
Neben Anwohner*innen und dem Bündnis »Görli zaunfrei« ist auch der von den Grünen geführte Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Schließung des Parks und geht ebenfalls gegen das Eingreifen des Senats juristisch vor. Im Eilverfahren wehrte er sich jedoch erfolglos gegen die Maßnahmen.
Im Eilverfahren hatten die Richter 2024 »kein Abwehrrecht« des Bezirks gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats gesehen. Er sei keine eigenständige Gemeinde, sondern nehme Aufgaben als nachgeordneter Teil der Einheitsgemeinde Berlin wahr, hieß es. mit dpa
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Source: nd