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Initiative Finanzwende | Ungleichheit vor Gericht
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Seltenes Bild: Cum-Ex-Steueranwalt Hanno Berger wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Foto: dpa/Helmut Fricke Paul wächst bei seinem Vater auf – einem Elektromechatroniker, der aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente geht. Nach der mittleren Reife zieht Paul aus und beginnt eine Lehre. Diese bricht er ab, um seinem erkrankten Vater zu helfen. Geldmangel, die Aufgabe der eigenen Wohnung und die Pflege seines Vaters führen dazu, dass Paul zunehmend sozial isoliert wird. Er informiert daher das Sozialamt nicht darüber, dass er mit seinem Vater in einer Haushaltsgemeinschaft lebt und erhält mehrere Tausend Euro.
Jonas wächst als Sohn eines Anwalts und einer Ärztin auf. Er absolviert sein Abitur als Zweitbester seines Jahrgangs und studiert anschließend Jura in München und London. Seine Berufskarriere beginnt er bei einem internationalen Finanzdienstleister, er kassiert ein sechsstelliges Gehalt und legt Geld am Kapitalmarkt an. Nachdem Jonas geheiratet und ein Haus erworben hat, nutzt er sein steuerrechtliches Fachwissen für illegale Geschäfte und betrügt Finanzbehörden in mehreren Ländern um Millionenbeträge.
So unterschiedlich die Leben von Jonas und Paul auch verliefen, sie eint, dass sie sich beide strafbar gemacht haben. Jeweils entsteht der Staatskasse ein Schaden – und damit letztlich der Gesellschaft. Doch: Steuerhinterziehung wird außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt, Sozialleistungsmissbrauch dagegen gilt als Betrug und wird somit nach dem Strafgesetzbuch geahndet. Dabei sind die rechtlichen Voraussetzungen inhaltlich fast deckungsgleich: Strafbar macht sich, wer die jeweils zuständige Behörde vorsätzlich täuscht und eine staatliche Leistung erhält, die ihr oder ihm rechtlich nicht zusteht.
»Dennoch haben Jonas und Paul nicht dieselben strafrechtlichen Konsequenzen zu fürchten«, schreibt die Initiative Finanzwende in einem kürzlich erschienenen Report. Bei den sogenannten Rechtsfolgen bestehen nämlich gravierende Unterschiede zwischen beiden Delikten. Steuerhinterzieher besitzen im Vergleich zu Sozialleistungsbetrügern gewisse Privilegien: Für sie besteht die Möglichkeit einer sogenannten strafbefreienden Selbstanzeige und sie profitieren davon, dass es keinen Verbrechenstatbestand für Steuerhinterziehung gibt.
Nun sind Jonas und Paul fiktive Charaktere. Für die Organisation Finanzwende, die der ehemalige Bundestagsabgeordnete Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) 2018 gegründet hatte, stehen die beiden Typen beispielhaft für den laxen Umgang mit Wirtschaftskriminellen. Mitautorin des Reports ist die frühere Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker, die durch ihre Fahndungserfolge bei Cum-Ex-Deals bekannt wurde – illegalen Börsentransaktionen, die dem deutschen Staat Milliarden Euro kosteten.
Der Report basiert auf einem Gutachten von Nicole Bögelein und Levin Reichmann vom Institut für Kriminologie der Universität in Köln. Untersucht wurden die Verwaltungs- und Strafverfolgungspraxis sowie, soweit verfügbar, Statistiken über Wirtschaftskriminalität und Sozialleistungsbetrug. Das Ergebnis: Einkommensschwächere Menschen, die sogenannte Armutsdelikte begehen, müssen in vielen Fällen mit einer konsequenteren Verfolgung rechnen als finanziell meist deutlich besser aufgestellte Steuerkriminelle.
Zu dieser Unwucht im deutschen Rechtssystem trägt bei, dass sich Sozialleistungsbetrug von Behörden vergleichsweise leicht ermitteln und verfolgen lässt. Komplexe, international organisierte Wirtschaftskriminalität – die über das Steuerrecht hinausgeht und dann auch strafrechtlich verfolgt wird – dagegen bindet Ermittler oft über Jahre und erfordert erhebliche Ressourcen in den Ämtern. Hinzu kommen »strukturelle Defizite« im Behördenapparat, bei Personal, IT-Ausstattung und der Zusammenarbeit etwa zwischen Staatsanwaltschaft, Finanzbehörden, Kriminalämtern und der Geldwäschebekämpfungs-Einheit des Zolls.
Immerhin kommen nicht alle Nadelstreifen-Täter ungeschoren davon. Der Ausbau von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, auf Wirtschaftskriminalität spezialisierten Gerichten und weitere Maßnahmen in den Bundesländern zeigen Wirkung, berichten Fachmedien wie die »Deutsche Richterzeitung«. Zugleich herrscht in der Öffentlichkeit der Eindruck vor, dass Behörden nur in prominenten Fällen »Erfolge« feiern. So wurde der Anwalt Hanno Berger, der als Initiator von »Cum-Ex«-Transaktionen gilt, im Mai 2026 zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren verurteilt. Berger steht im Mittelpunkt des überaus erfolgreichen ZDF-Films »Systemfehler – Der Cum-Ex Skandal«.
»Es geht nicht darum, Sozialleistungsbetrug zu verharmlosen, sondern darum, mit demselben Maßstab zu messen«, erläutert Anne Brorhilker, heute Geschäftsführerin von Finanzwende. Wer dem Staat Millionen oder Milliarden entziehe, dürfe nicht davon profitieren, dass Behörden für komplexe Wirtschaftskriminalität schlechter aufgestellt sind als für einfach zu ermittelnde Armutsdelikte. Finanzwende fordert eine politische Debatte darüber, wie diese strukturellen Probleme zu überwinden sind.
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Source: nd