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Gewalthilfe | Zu wenig Schutz für wohnungslose Frauen
Zum Tag der Wohnungslosen fordern Organisationen, die Bedarfe wohnungsloser Frauen bei der Gewalthilfe stärker zu berücksichtigen.
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Ein Anlaufpunkt für Frauen in Not: eine Einrichtung des Sozialdienstes katholischer Frauen Trier. Bundesweit fehlen viele Hilfsangebote für wohnungslose Frauen. Foto: dpa/Birgit Reichert Das Gewalthilfegesetz soll auch wohnungslosen Frauen Schutz vor partnerschaftlicher und häuslicher Gewalt bieten. Doch eine umfassende Umsetzung lässt auch zwei Jahre nach der Einführung noch auf sich warten. Die bundesweite Frauenhauskoordinierung und Kemenate Frauen Wohnen fordern deshalb anlässlich des Tags der Wohnungslosen am 10. Oktober, die Bedarfe wohnungsloser Frauen angemessen zu berücksichtigen.
Wohnungslosigkeit und Gewalt hängen insbesondere bei Frauen eng zusammen: 80 Prozent der wohnungslosen Frauen sind von Gewalt betroffen – Tendenz steigend. Zudem geraten sie häufiger in Abhängigkeitsverhältnisse mit Männern, etwa wenn sie aus der Not heraus bei einem Mann einziehen. Aber auch ein Aufenthalt im Frauenhaus während einer akuten Krisensituation kann das Risiko erhöhen, anschließend wohnungslos zu werden.
Oft seien die konkreten Lebenssituationen der Frauen von mehreren Problemen gleichzeitig geprägt, erläutert Kemenate Frauen Wohnen in einer Mitteilung. Der Verein richtet sich gezielt an wohnungslose Frauen. »Besonders für wohnungslose Frauen fehlen passende und verlässliche Zugänge zu entsprechenden Gewaltschutzstrukturen«, sagt Davina Kronshage von Kemenate Frauen Wohnen. »So verbleiben sie ohne passgenaue Unterstützung häufig in prekären Lebenssituationen. Dabei brauchen sie wie jede andere gewaltbetroffene Frau auch einen Ort, an dem sie Schutz und Ruhe finden.«
In der Praxis scheitert der Schutz beispielsweise daran, dass Schutzhäuser Frauen mit Drogenabhängigkeit nicht aufnehmen können oder dass sie nach einem Aufenthalt im Frauenhaus keine bezahlbare Wohnung finden. Wohnungslosigkeit bei Frauen bleibt ohnehin oft unsichtbar: Sie schlafen bei Bekannten auf dem Sofa oder halten sich aus Angst vor Übergriffen möglichst verborgen im öffentlichen Raum auf. Ihre Not wird dadurch häufig später erkannt als die wohnungsloser Männer. Das erschwert es, ihre Bedarfe zu erfassen und passende Hilfsangebote zu entwickeln.
Kemenate Frauen Wohnen und die Frauenhauskoordinierung fordern die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes Schutzplätze für wohnungslose Frauen zu berücksichtigen. Auf diesen Bedarf hatten die Verbände bereits vor einem Jahr hingewiesen.
Das Gesetz sieht allerdings keine unmittelbare Verbesserung der Versorgung vor. Erst ab 2032 soll das Gewalthilfegesetz einen Rechtsanspruch auf Schutz in Frauenhäusern und Beratung für gewaltbetroffene Frauen gewährleisten. Bis dahin sollen die Länder den Bedarf ermitteln und mit finanzieller Unterstützung des Bundes in Höhe von 2,6 Millionen Euro den Ausbau eines Gewalthilfesystems vorantreiben.
Bis dahin läuft vieles weiter wie bisher: Die vorhandenen Einrichtungen sind häufig überlastet und können nur einen Teil der Schutzsuchenden aufnehmen. Gleichzeitig werden andernorts Mittel gekürzt. Davon betroffen war etwa ein intersektionales Projekt der Frauenhauskoordinierung, das über das Programm »Demokratie leben!« finanziert wurde. Auch ein Modellprojekt in Leipzig, das eine unkomplizierte Sofortaufnahme ermöglichen sollte, wurde nach Ablauf der Förderperiode nicht fortgeführt – obwohl es gerade solche kurzfristigen Hilfen braucht, bis die gesetzlichen Ansprüche greifen.
Bis der Anspruch greift, scheint die Bundesregierung zunächst abwarten zu wollen. Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zum Zugang wohnungsloser Frauen zu Schutzmöglichkeiten verwies sie darauf, dass vulnerable Gruppen im Gesetz berücksichtigt würden. Nun wolle man zunächst die Ergebnisse der Bedarfsermittlung abwarten.
Am 1. Januar sollen in allen Bundesländern die sogenannten Landesausführungsgesetze zum Gewalthilfegesetz in Kraft treten und erste Bundesmittel fließen. Eine verlässliche Finanzierung soll jedoch frühestens ab 2030 erfolgen. Erst dann wird sich zeigen, inwieweit die Belange wohnungsloser Frauen bei der Umsetzung des Gesetzes berücksichtigt werden.
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