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Gesundheitsversorgung | Charité: Verdi lässt über Erzwingungsstreik abstimmen

Gewerkschafterin Gisela Neunhöffer über Angriffe aufs Streikrecht an der Charité, die Krankenhausreformen und ihre Erwartungen an Rot-Grün-Rot.

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Gewerkschaftssekretärin Neunhöffer 2025 auf einer der vielen Streikkundgebungen zur Wiedereingliederung der Charité-Service-Tochter CFM Foto: Verdi Berlin-Brandenburg An der Charité hat ein Entlastungstarifvertrag laut Ihrer Gewerkschaft zu einem Personalaufwuchs von über 1000 Personen und somit zu einer besseren Personalausstattung beigetragen. Nun hat die Klinikleitung den Tarifvertrag gekündigt. Sie wollen ihn erhalten. Wie kann das gelingen?

Der Vorstand der Charité sagt, der Tarifvertrag sei nicht mehr zu finanzieren. Daher sollen wesentliche Elemente so verändert werden, dass sie nicht mehr wirksam sind. Sehr viele Kolleginnen und Kollegen sind nicht bereit, das zu akzeptieren. Sie wollen ihren Tarifvertrag verteidigen, organisieren sich massenweise neu in der Gewerkschaft und sind bereit, auf die Straße zu gehen. Wir sprechen über fast 900 Neueintritte im Rahmen der Auseinandersetzung.

Aber was braucht es, um am Ende einen äquivalenten Tarifvertrag abzuschließen?

Die Charité muss sich zur Notwendigkeit dieses Tarifvertrags bekennen. Die Klinik hat es selbst in der Hand, wie viel er kostet. Denn wenn die Kolleg*innen keinen Belastungen ausgesetzt sind, nicht unterbesetzt arbeiten und keine Gewalt erleben, kostet der Tarifvertrag nichts. Das zusätzliche Personal kostet natürlich, aber das wird ja für eine gute Patientenversorgung gebraucht. Wir erwarten auch vom Land als Träger deutliche Signale an die Charité, dass dieser Tarifvertrag weiterhin erwünscht ist.

Gisela Neunhöffer führt die Verhand­lungen über den Entlastungs­tarif­vertrag an der Charité. Bei Verdi ist sie stell­ver­tre­tende Leiterin des Fach­bereichs Gesund­heit, Soziale Dienste, Bildung und Wissen­schaft in Berlin und Branden­burg.

Der Vertrag wurde bereits Ende April gekündigt. Bisher ist eine Einigung nicht in Sicht. Der Streit um den Umfang der Notdienste bei Warnstreiks wird vor Gericht ausgetragen. Werden wir womöglich noch vor Weihnachten einen längeren Erzwingungsstreik sehen?

Das kann sehr gut sein. Beide Seiten wollen vor Jahresende eine Tariflösung. Da wir aber noch zu wenig Bereitschaft sehen, den Tarifvertrag in der bisherigen Qualität fortzuführen, haben wir die Urabstimmung eingeleitet und sind sehr sicher, dass sich die Kolleginnen und Kollegen für einen Erzwingungsstreik aussprechen werden.

Das Landesarbeitsgericht hat die Personalstärke während eines Warnstreiks auf etwa 85 Prozent des Normalbetriebs festgelegt. Was macht das mit dem Streikrecht, und wie wirkt sich das auf die Entscheidung von Beschäftigten aus, sich in einer Gewerkschaft zu organisieren?

Die Kolleginnen und Kollegen sind extrem wütend über diese Entscheidung, weil die Charité dem Gericht weisgemacht hat, dass praktisch die gesamte Patientenversorgung aufrechterhalten werden muss, zum Teil mit mehr Leuten als im Alltag da sind. Wir haben immer noch Streikmacht, aber die Streikwirksamkeit ist eingeschränkt. Dabei haben frühere Streiks gezeigt, dass es anders geht, und das sieht man auch in anderen Situationen.

Die Charité fährt zwischen Weihnachten und Silvester auf ungefähr 60 Prozent des Normalbetriebs runter, auch an den Wochenenden gibt es nur Not-OPs. Niemand behauptet, dass dadurch Patienten gefährdet werden. Gerichte müssen in sehr kurzer Zeit über sehr komplexe und verantwortungsvolle Fragen entscheiden. Aber eine Richterin ist keine Medizinerin. Sie diese Fragen beantworten zu lassen, ist nicht richtig.

Es scheint aber auch nicht praktikabel, den Konfliktparteien die Verabredung der Notdienste zu überlassen. Die Arbeitgeber berufen sich auf das Grundrecht auf Leben und Unversehrtheit, die Gewerkschaft auf das Streikrecht.

Unsere Kolleg*innen würden niemals Patient*innen gefährden, das heißt, wir richten unsere Notdienstvorschläge an der Patientensicherheit aus. Es braucht ein Konzept, das Streikrecht und Patientensicherheit verknüpft. Es macht keinen Sinn, sich bei jedem Warnstreik vor Gericht auseinanderzusetzen. Sinnvoll wäre eine Muster-Notdienstvereinbarung, die Arbeitgeber und Gewerkschaften, vielleicht mit einer Mediation, aushandeln und die festlegt, in welchen Bereichen Personal und Behandlungen reduziert werden können.

An der Charité hat das lange funktioniert, aber spätestens 2021 hat die Klinikleitung diesen Weg verlassen, vielleicht weil ihr die Streikwirkung zu groß war. Dabei hat die Charité bisher aber keinen einzigen konkreten Fall von Patientengefährdung nachgewiesen. Die ökonomischen Auswirkungen waren spürbar. Das ist aber das Wesen des Streiks. In der Debatte wird das immer wieder mit der Gefährdung von Patienten vermischt, das finde ich unlauter.

An der Charité verhandelt die Gewerkschaft mit einer ganzen Leitungsabteilung und streitet vor Gericht mit Anwält*innen. Für Beschäftigte, die sich am Feierabend damit befassen, ist schwer nachvollziehbar, was dort passiert. Wie bindet man sie dennoch ein?

Die Leute verstehen sehr gut, was da passiert. Sie sehen im Alltag, welche Reduzierung möglich ist, wenn sie von oben gewollt ist – und dass sie im Arbeitskampf nicht gewollt ist. Sie gehen sehr verantwortungsvoll mit dem Streikrecht um. Wir haben immer wieder Streikende in den Dienst geschickt, wenn es für die Patientensicherheit notwendig war. Wichtig ist, dass ihr Recht respektiert wird. Sonst erzeugt man extreme Frustration.

Der Entlastungstarifvertrag von 2015 war ein Vorbild, dem 25 öffentliche Krankenhäuser nacheiferten. Eine Rückabwicklung hätte womöglich eine ähnliche Signalwirkung. Wie ordnen Sie das ein?

Die Ursache sind die Rahmenbedingungen, die die Bundesregierung mit mehreren Gesetzesänderungen massiv verschlechtert hat. Unter anderem erschweren Regelungen die Refinanzierung von Tarifverträgen. Den Krankenhäusern wurde viel Geld entzogen, um ihre Zahl indirekt zu verkleinern. Aber die Beschäftigten sind nicht bereit, diese Krise auf ihrem Rücken austragen zu lassen. Der ökonomische Druck auf Häuser mit breiter Versorgungspalette entzündet sich in den Betrieben als Konflikt um gute Patientenversorgung und Arbeitsbedingungen.

Das deutsche Gesundheitssystem gilt als zu teuer. Welche Reformen gehen in die richtige Richtung?

Karl Lauterbach hatte angekündigt, das Gesundheitssystem zu entökonomisieren. Das wäre richtig gewesen. Seine Reform hat das aber nicht bewirkt. Die dort angelegte Finanzierung über Vorhaltekosten wäre richtig, weil ein Krankenhaus wie die Feuerwehr einfach da sein muss, egal ob heute acht oder zwölf Patienten kommen. Die eingeführten Vorhaltekosten leisten das aber nicht, weil sie wieder an Zahl und Komplexität der Behandlungen geknüpft sind.

Die Reformen zäumen das Pferd von hinten auf: Sie versuchen, über Marktmechanismen zu regeln, was politisch entschieden werden müsste, nämlich welchen Bedarf es heute und in Zukunft gibt und wie wir ihn finanziell und mit Personal decken. Solch eine Herangehensweise würde das Finanzierungssystem deutlich vereinfachen.

Wenn der politische Rahmen so viel vorgibt, warum sind Sie dann immer noch Gewerkschafterin?

Die Bedingungen für Gesundheitsbeschäftigte haben sich verbessert, weil Gewerkschaften Druck gemacht haben, nicht weil die Politik von allein auf die Idee gekommen ist. Die Entlastungstarifverträge haben sich die Beschäftigten erkämpft. Die Tochtergesellschaften von Vivantes und Charité haben sich Verbesserungen erkämpft. Allerdings wurden sie noch nicht wieder eingegliedert, wahrscheinlich weil wir bisher immer noch nicht genug Druck gemacht haben.

Gehen wir davon aus, Linke, Grüne und SPD bilden die künftige Landesregierung: Was muss definitiv in den Koalitionsvertrag?

Gesundheitspolitik ist soziale Daseinsvorsorge und muss eine zentrale Rolle spielen. Wir brauchen endlich die Rückführung der Töchter von Vivantes und Charité, und zwar wasserdicht. Das ist seit 15 oder 20 Jahren versprochen worden, und alle Parteien, die eine Koalition bilden wollen, haben es zugesagt. Und wir brauchen eine Zusage zur Weiterführung und Ausweitung der Entlastungstarifverträge. Genug Personal für gute Krankenversorgung darf keine Konjunkturfrage sein.

Eine Expert*innengruppe des alten Senats hielt die Rückführung für nicht finanzierbar. Die Spielräume im Haushalt sind nicht größer geworden.

Das ist eine Frage der Prioritäten. Man kann es nicht im Wahlkampf zusagen und dann nicht machen. Es braucht auch eine Zusage für ein Handlungskonzept für die bedarfsrelevanten Krankenhäuser in existenziellen Krisen. In der letzten Legislatur hat der Senat zugeschaut, wie das Jüdische Krankenhaus – eine der ältesten Institutionen jüdischen Lebens in Berlin – an einen ausländischen Investor verscherbelt wurde. So etwas darf sich nicht wiederholen.

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Originally published bynd
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