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Gerichtsverfahren | Angeklagter im Antifa-Ost-Verfahren ist tot

Schwere Vorwürfe gegen Gericht und Sicherheitsbehörden. Rote Hilfe sieht »zerstörerischen Effekt« jahrelanger Verfolgung.

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Protest vor dem Gerichtsgebäude gegen das Dresdner Antifa-Ost-Verfahren Foto: dpa/Sebastian Kahnert Im Antifa-Ost-Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden findet an diesem Dienstag ein weiterer Verhandlungstag statt; mehr als 60 sind seit Beginn des Mammutprozesses vor knapp einem Jahr absolviert worden. Anfangs wurde gegen sieben Antifaschisten verhandelt, denen vorgeworfen wird, tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextreme überfallen und eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Anfang September wurde das Verfahren gegen einen der Angeklagten, den 38-jährigen Henry A., abgetrennt. Vorangegangen waren mehrere Suizidversuche. Nach dem letztem lag A. nicht ansprechbar im Krankenhaus. Nun teilte das Solidaritätsbündnis Antifa Ost mit, dass A. an diesem Samstag gestorben sei.

Der Tod des Antifaschisten verleiht schweren Vorwürfen Nachdruck, die Unterstützer gegen das Dresdner Gericht und die Ermittlungsbehörden erheben. Das Solidaritätsbündnis erklärte bereits Ende September, nachdem A. in Leipzig von einer S-Bahn erfasst worden war, das Gericht trage »Mitschuld an der jetzigen Eskalation«. Die Rote Hilfe attestierte dem Senat »verantwortungsloses Verhalten«; ihr Vorstandsmitglied Hartmut Brückner sprach gar von einem »menschenverachtenden Vorgehen des OLG«, welches »bewusst« eine psychisch labile Person gefährdet habe.

Der MDR berichtete, auch der Berliner Anwalt Felix Isensee, der A. im laufenden Verfahren verteidigte, habe dem Staatsschutzsenat und insbesondere dessen Vorsitzendem schon vor Wochen eine Mitverantwortung für den gesundheitlichen Zustand seines Mandanten vorgeworfen und halte an diesem Vorwurf nun auch nach dem Tod seines Mandanten fest.

A. saß im laufenden Verfahren wegen vergleichsweise geringfügiger Vorwürfe auf der Anklagebank. Die Bundesanwaltschaft als Anklagebehörde warf ihm vor, den Schlüssel zu einem »Tatmitteldepot« verwahrt zu haben. Außerdem soll er an einem Überfall auf Rechtsextreme im Februar 2020 am Bahnhof Wurzen beteiligt gewesen sein.

Seine Verteidiger hatten mehrfach gefordert, das Verfahren gegen ihn abzutrennen, und dabei auf seinen psychischen Zustand verwiesen. A. hatte bereits vor Prozessbeginn einen ersten Suizidversuch begangen. Nach Angaben des Solidaritätsbündnisses sei er »stark selbst- und fremdgefährdend« gewesen. Mehrfach befand er sich in stationärer Behandlung.

»Als Henry 2025 im Antifa-Ost-Verfahren angeklagt wurde, lagen bereits mehr als zwölf Jahre staatlicher Ermittlungen hinter ihm.«

Das Gericht pochte indes auf Anwesenheit an jedem der zahlreichen Prozesstage und verwehrte ein früheres Verlassen des Gerichtssaals, um therapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen zu können, ebenso wie eine von einem Mediziner im Sommer empfohlene längere Prozesspause. Das OLG habe A.s Heilungsprozess behindert, kritisierte die Rote Hilfe. Am 12. August wurde A. auf Weisung des Gerichts sogar von Polizisten aus einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung vorgeführt, in die er zu seinem und zum Schutz anderer eingewiesen worden war. Ihn ungeachtet dieses Zustands zur Teilnahme am Prozess »gezwungen« zu haben, war nach Einschätzung des Solidaritätsbündnisses »menschenverachtend«. Drei Tage später kam es zu dem schweren Unfall, an dessen Folgen A. nun verstarb.

Der Prozessbeobachter und nd-Autor Thomas Meyer-Falk weist auf seinem Blog »Break down the Walls« indes auf eine viel längere Vorgeschichte hin: »Als Henry schließlich 2025 im Antifa-Ost-Verfahren angeklagt wurde, lagen bereits mehr als zwölf Jahre staatlicher Ermittlungen hinter ihm.« Seit 2013 hatte er im Fokus von Ermittlungen gestanden, die sich gegen die Fanszene des Fußballvereins BSG Chemie Leipzig gerichtet hatten und in denen es ebenfalls um die Bildung einer kriminellen Vereinigung ging.

A. war ab 2011 im Aufsichtsrat und von 2012 bis 2015 im Vorstand des Vereins gewesen; er habe sich »um Chemie sehr verdient gemacht und die positive Entwicklung des Vereins maßgeblich mitgestaltet«, erklärte der Verein jetzt in einer Traueranzeige. Parallel zu seinem Engagement wurde er indes von den sächsischen Sicherheitsbehörden observiert, seine Telefone wurden abgehört, es kam immer wieder zu teils stundenlangen Hausdurchsuchungen. 2016 wurde das Verfahren ohne Ergebnis eingestellt. Meyer-Falk merkt an, der sächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz habe später das Vorgehen von Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft beanstandet.

Die Folgen für die Betroffenen linderte das nicht. Die Rote Hilfe betont, derlei Verfolgungsmaßnahmen hätten einen »zerstörerischen Effekt« auf Menschen, deren soziale Beziehungen und ihr Berufsleben. Die Repressalien führten bei manchen Betroffenen zu einem »Gefühl von Ohnmacht und Ausgeliefertsein bis hin zum Wunsch, lieber sterben zu wollen, als das weiter aushalten zu müssen«. Bundesvorstand Brückner sprach von einer »Treibjagd« staatlicher Organe auf Antifaschist*innen. Dabei würden »Tote offensichtlich billigend in Kauf genommen«.

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Originally published bynd
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