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Ganztagsbetreuung | Großer Anspruch bei knapper Kasse

Die Bundesregierung verspricht bessere Bildungschancen durch Ganztagsbetreuung. Doch vor Ort fehlt oft das Geld, um diesen Anspruch umzusetzen.

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Wenn die Kinder bis zum Nachmittag in der Schule bleiben, brauchen sie eine warme Mahlzeit. Foto: dpa/Martin Schutt Mit der Ganztagsbetreuung verhält es sich ähnlich wie mit dem Mensaessen: Die warme Mahlzeit gehört an Grundschulen inzwischen zum Alltag. Ob sie den Kindern immer schmeckt, ist eine andere Frage. Auch die Ganztagsbetreuung kann sehr unterschiedlich sein. Je nach Schule, Kommune und Bundesland reicht das Angebot von einer motivierenden Verbindung von Unterricht und Freizeit bis zur uninspirierten Beaufsichtigung.

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler, der in diesem Schuljahr in Kraft getreten ist, soll das Nachmittagsangebot ausgebaut werden. Aus Sicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist das ein wichtiger Schritt. Noch immer hängen nämlich Bildungschancen von Kindern in Deutschland stark vom Elternhaus ab. Ganztagsschulen könnten dazu beitragen, diese Abhängigkeit zu verringern und Familien bei der Förderung ihrer Kinder zu entlasten. »Aber wir sehen eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem Anspruch auf dem Papier und der Arbeits- und Lebensrealität der Beschäftigten und Familien vor Ort«, sagte Doreen Siebernik, stellvertretende Vorsitzende der GEW, dem »nd«. Reibungslos sei der Start in die Ganztagsschule mit dem eingeführten Rechtsanspruch nicht verlaufen.

Tatsächlich fehlen vielerorts geeignete Räume für die Nachmittagsbetreuung oder Mensen. Und nicht überall gibt es verlässliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der verschiedenen pädagogischen Fachkräfte. Insbesondere in den westdeutschen Bundesländern herrscht zudem weiterhin Personalmangel. Nach Angaben der GEW berichten Beschäftigte von einer zunehmenden Arbeitsbelastung. Viele seien frustriert, erzählt Siebernik, »weil sie ihren eigenen fachlichen und pädagogischen Ansprüchen unter diesen Bedingungen kaum gerecht werden können«.

An den Schulen gibt es vor allem zwei unterschiedliche Organisationsformen für die Ganztagsbetreuung. In der offenen Ganztagsschule können Schüler*innen freiwillig an Nachmittagsangeboten teilnehmen, etwa an Arbeitsgemeinschaften oder Hausaufgabenhilfen. In gebundenen Ganztagsschulen ist die Teilnahme am ganztägigen Schulprogramm verpflichtend. Die Lehrkräfte gestalten den Schultag so, dass sich Unterricht und kreative Aktivitäten sowie Phasen der Konzentration und Entspannung abwechseln.

Gratis ist die Nachmittagsbetreuung nicht immer. Laut dem Bericht der Bundesregierung zum Stand der Ganztagsbetreuung war im Schuljahr 2022/23 mehr als die Hälfte der genutzten Betreuungsplätze kostenpflichtig. In 64 Prozent der Einrichtungen wurde für die Betreuung am Nachmittag ein Beitrag erhoben. Ob Gebühren anfallen, hängt davon ab, ob es sich um ein schulisches Angebot handelt oder um eine Betreuung im Rahmen eines Hort- beziehungsweise Betreuungsvertrags. Dafür müssen Eltern Beiträge zahlen.

Doch selbst mit den Einnahmen aus Elternbeiträgen ist die Finanzierung der Ganztagsbetreuung an vielen Orten knapp bemessen. Der Bund hat zwar einen Rechtsanspruch geschaffen und stellt bis Ende 2029 insgesamt 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Infrastruktur bereit. Anschließend beteiligt er sich mit jährlich 1,3 Milliarden Euro an den laufenden Kosten. Das reicht allerdings nicht aus. Einen erheblichen Teil der Finanzierung tragen weiterhin die Bundesländer, Städte und Gemeinden. Kommunale Spitzenverbände bemängeln seit Jahren, dass die Mittel nicht ausreichen, um den Rechtsanspruch flächendeckend und mit hoher pädagogischer Qualität umzusetzen.

Oft sind es finanzschwache Kommunen, die einen Hort oder einen Schülerladen als außerschulische Einrichtung nicht mehr unterhalten können. Stattdessen entstehen neue Betreuungsangebote an den Schulen, die nicht unbedingt besser, für die Kommunen aber häufig günstiger sind. Für die Eltern fallen mit der Umstrukturierung nicht selten neue Gebühren an. In Frankfurt am Main etwa müssen Eltern von Grundschulkindern seit diesem Schuljahr in allen Klassenstufen für die Betreuung bezahlen. Zuvor war das nicht der Fall. Von dem langfristigen politischen Ziel einer kostenfreien Ganztagsbetreuung hat sich die Kommune damit ein Stück weit entfernt.

Auch die GEW sieht Schwierigkeiten beim Ausbau der Ganztagsbetreuung – und warnt davor, die Kosten auf die ohnehin stark belasteten Kommunen abzuwälzen. »Dann droht die Qualität ganztägiger Bildung zunehmend von der jeweiligen kommunalen Haushaltslage abzuhängen«, gibt Siebernik zu bedenken. Bund und Länder müssten deshalb eine langfristige Finanzierung sicherstellen. »Es braucht ein klares Bekenntnis zu einer Verantwortungsgemeinschaft aller Akteure«, fordert die Gewerkschafterin. »Bildungschancen von Kindern dürfen nicht von der Finanzkraft ihrer Wohnorte abhängen.«

In Nordrhein-Westfalen sind derzeit die Klagen von 15 Kommunen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Sie wehren sich gegen die zusätzlichen Ausgaben für den Ausbau der Ganztagsbetreuung, die ihnen nach eigener Darstellung weder das Land noch der Bund erstatten. Die Kommunen fordern eine verbindliche Regelung zur Finanzierung. Mit einer Entscheidung wird bis zum Jahresende gerechnet.

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Originally published bynd
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